BR nur aus Nachrückern und der BRV handelt eigenmächtig

  • Hallo,


    bei uns ist derzeit eine besondere Situation.

    Unser BR besteht aus 5 Mitgliedern, seit der BR Wahl sind insgesamt 4 Mitglieder aus verschiedensten Gründen ausgetreten.

    die Ausgetretenen Mitglieder konnten allesamt durch Nachrücker ersetzt werden und es wären jetzt auch noch 3 weitere da.

    Der BRV ist offensichtlich der Meinung das er alles in der Hand hat und dementsprechend auch alles "alleine" entscheiden kann.


    Nun zu meinen Fragen:

    1. Da der BR nur noch aus Nachrückern besteht ist es nicht das was die Belegschaft wollte. Muss man das so Akzeptieren?

    2. Ist die Haltung des BRV nicht eine Art "Machtmissbrauch"?

    3. Wie soll man auf das verhalten des BRV reagieren?


    Dazu möchte ich noch anmerken, das nahezu keiner vom BR angemessen vertreten fühlt.


    Vielen Dank

  • Hallo kritischer,


    die Nachrücker sind vollwertige Mitglieder ab dem Zeitpunkt an dem Sie vollständig nachgerückt sind und repräsentieren auch so den Wählerwillen.

    Der BRV kann nichts alleine entscheiden es ist eigentlich immer ein Beschluss des Gremiums notwendig.

    Eine Möglichkeit wäre auf die nächste Tagesordnung den Punkt Neuwahl des BRV setzen lassen (Voraussetzung mindestens ein Viertel der Betriebsratsmitglieder beantragt dies) und das Gremium wählt dann ein anderes Betriebsratsmitglied zum BRV


    Viele Grüße

    Bernd

  • Die Nachrücker sind jetzt ganz reguläre Betriebsratsmitglieder, mit allen Rechten und Pflichten. Ergänzt die Tagesordnung zur nächsten Sitzung um "Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden" und "Neuwahl eines Betriebsratsvorsitzenden". Wenn ihr euch einig seid, dann hat der aktuelle BRV eher keine Möglichkeit, da drumrum zu kommen.

  • Hallo Kritischer,


    dann gibt es nur eins, zeigt dem BRV seine Grenzen auf.

    Dazu gibt es neben der Möglichkeit ihn abzuwählen die Möglichkeit den BR aufzulösen und Neuwahlen zu iniziieren.


    Sollte es also mit der Abwahl und dann jemand anderes von euch 4 wird BRV nicht reichen kann eine Neuwahl ab April 2021 auch Sinnvoll sein. Warum sage ich April 2021, nun dann ist der neue BR 5 Jahre im Amt und es muß 2022 nicht wieder neu gewählt werden.


    gruß

    rabauke

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!


    Das Thema mit dem BRV werde ich auf der geschilderten Grundlage mal mit den Kollegen so erörtern.

    Das Thema Nachrücker, kam von mir aus der Sicht heraus das derzeit die Kollegen 5 Stimmen bei der Wahl, von zu dem Zeitpunkt über 80 bekommen haben.

    Wo ich das dann so sehe das es nicht viel mit dem "Wille" der Belegschaft zu tun hat.


    Hallo Rabauke,


    eine Neuwahl wäre auch das was ich bevorzugen würde!

    Nur mal eben zur Information, ich bin kein BR Mitglied, sondern die SBV vor Ort.

    Es ist natürlich auch so das der Komplette Br von einer äußerst überschaubaren Qualität ist.

    " Humaner kann ich es leider nicht ausdrücken "

    Wie sollte man den das Thema Neuwahl einleiten?

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  • Wie sollte man den das Thema Neuwahl einleiten?

    Solange der BR noch besteht und nicht zurückgetreten ist , gibt es keinen Grund zur Neuwahl. Egal wieviele Stimmen die Mitglieder bekommen würden oder mal bekommen haben. Sie sind mal gewählt worden und als Nachrücker jetzt BR Mitglieder. Wie von den anderen schon beschrieben.

    Wahlen kann es nur geben bei Rücktritt aller Mitglieder, oder von so vielen das ihr keinen % Mitglieder mehr stellen könnt.

    Gruß Rmbaer

  • Hallo Rmbaer,


    leider ist deine Aussage nicht vollkommen zutreffend. der §13 betrVG sagt was anderes ;) siehe hier:

    Rücktritt des Betriebsrats

    Der Rücktritt des Betriebsrats bezeichnet die Selbstauflösung des Betriebsrats durch Beschluss im Gremium.

    Um den Rücktritt zu beschließen, muss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) dem Antrag auf Rücktritt des Gremiums zustimmen. Die Entscheidung zur Selbstauflösung gilt dann auch für die Mitglieder, die gegen den Antrag gestimmt haben, sowie für die Ersatzmitglieder. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich.

    Der Betriebsrat behält nach beschlossenem Rücktritt des Gremiums seine Tätigkeit geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats und der Verkündung des Wahlergebnisses bei (vgl. § 22 BetrVG). Er muss nach dem Rücktrittsbeschluss unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Neuwahl bestellen.

    Ein Rücktritt des Betriebsrats liegt auch dann vor, wenn alle Betriebsratsmitglieder zur gleichen Zeit ihre Ämter niederlegen. Mit der Amtsniederlegung des letzten Mitglieds endet automatisch die Amtszeit des gesamten Gremiums. In dieser Situation ist eine Weiterführung der Geschäfte bis zur Neuwahl jedoch ausgeschlossen (BAG v. 27.8.1996 – 3 ABR 21/95). Der Betriebsrat hört bis zu einer eventuellen Neuwahl auf zu existieren.



    hallo Kritischer,

    Wenn nun (es las sich zuersts anders) der BR in seiner Mehrheit unzufrieden ist mit dem BRV, dann kann der BR mit seiner Mehrheit seinen Rücktritt beschließen §13 BetrVG (also von 5 müßen 3 sagen, der BR tritt als Gremium zurück).

    Wenn aber der BR zufrieden ist so wie das ist, dann werdet ihr wohl noch bis 2022 waren müssen solange der BR nicht vom Arbeitsgericht wegen grober Pflichtverletzungen sein Mandat verliert.


    gruß

    Rabauke


  • Wahlen kann es nur geben bei Rücktritt aller Mitglieder, oder von so vielen das ihr keinen % Mitglieder mehr stellen könnt.

    Also habe ich keine andere Wahl als mir das "treiben" des BR einfach tatenlos mit anzusehen?

    Das fände ich gefühlt nicht richtig, zumal die MA nicht mitbekommen was da abläuft.

  • Also habe ich keine andere Wahl als mir das "treiben" des BR einfach tatenlos mit anzusehen?

    Das fände ich gefühlt nicht richtig, zumal die MA nicht mitbekommen was da abläuft.

    das ist so und ja, da die BR-Sitzungen nicht öffentlich sind ist das auch so und wenn du as nach außen trägst kann das bei dir zu problemen führen. Du hast als SBV nur das Recht auf den BR-Sitzungen mit zu diskutieren aber wie der BR arbeitet entscheidet er für sich so wie der BR sich nicht in deinem Job einmischen darf!

  • Wenn nun (es las sich zuersts anders) der BR in seiner Mehrheit unzufrieden ist mit dem BRV, dann kann der BR mit seiner Mehrheit seinen Rücktritt beschließen §13 BetrVG (also von 5 müßen 3 sagen, der BR tritt als Gremium zurück).

    Dann würden also 3 reichen?

    Ich bin bis dato immer davon ausgegangen das alle zustimmen müssen.

    Das 2 auf jeden Fall auch der Meinung sind weiß ich.

  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass

    - der Arbeitgeber

    - die zuständige Gewerkschaft

    - oder 25% der Mitarbeiter

    beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR beantragen. Dazu bedarf es aber grober Pflichtverletzungen des BR, mangelnde Qualität wird nicht reichen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • wenn du as nach außen trägst kann das bei dir zu problemen führen

    das ist mir völlig bewusst, darum habe ich dieses Problem ja auch hier zu Diskussion gestellt.

    Weil ich das ja im Standort nicht zum Thema machen kann.


    Es besteht auch die Möglichkeit, dass

    - der Arbeitgeber

    - die zuständige Gewerkschaft

    - oder 25% der Mitarbeiter

    beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR beantragen. Dazu bedarf es aber grober Pflichtverletzungen des BR, mangelnde Qualität wird nicht reichen.

    Die ersten beiden Punkte scheiden aus.

    Die 25 % wären gewiss kein Problem aber es würde vermutlich so lange dauern bis der Zeitpunkt der Neuwahl schon erreicht wäre

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  • das ist mir völlig bewusst, darum habe ich dieses Problem ja auch hier zu Diskussion gestellt.

    Weil ich das ja im Standort nicht zum Thema machen kann.


    Die ersten beiden Punkte scheiden aus.

    Die 25 % wären gewiss kein Problem aber es würde vermutlich so lange dauern bis der Zeitpunkt der Neuwahl schon erreicht wäre

    Nun es Bedarf einer groben Pflichtverletzung.

    Diese zu Beweisen ist schon eine Herausforderung, vor allem wenn die Gewerkschaft und der Arbeitgeber beide der Meinung sind, hier wird Vertrauensvoll zusammen gearbeitet und eine grobe Pflichtverletzung liegt nicht vor.


    Daher ich bezweifelt dass die 25% eine grobe Pflichtverletzung unterstützen und beweisen können.


    Gruß

    Rabauke

  • Ich würde zuerst mit dem BRV versuchen zu reden. Wenn das nicht fruchtet, kannst du auch anfangen, den BR zu ärgern, indem du seine Beschlüsse für eine Woche aussetzt. Dies kann auch dazu führen, dass der AG anders über den BRV denkt.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Rücktritt des Betriebsrats

    Der Rücktritt des Betriebsrats bezeichnet die Selbstauflösung des Betriebsrats durch Beschluss im Gremium.

    Um den Rücktritt zu beschließen, muss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) dem Antrag auf Rücktritt des Gremiums zustimmen. Die Entscheidung zur Selbstauflösung gilt dann auch für die Mitglieder, die gegen den Antrag gestimmt haben, sowie für die Ersatzmitglieder. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich.

    Der Betriebsrat behält nach beschlossenem Rücktritt des Gremiums seine Tätigkeit geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats und der Verkündung des Wahlergebnisses bei (vgl. § 22 BetrVG). Er muss nach dem Rücktrittsbeschluss unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Neuwahl bestellen.

    Ein Rücktritt des Betriebsrats liegt auch dann vor, wenn alle Betriebsratsmitglieder zur gleichen Zeit ihre Ämter niederlegen. Mit der Amtsniederlegung des letzten Mitglieds endet automatisch die Amtszeit des gesamten Gremiums. In dieser Situation ist eine Weiterführung der Geschäfte bis zur Neuwahl jedoch ausgeschlossen (BAG v. 27.8.1996 – 3 ABR 21/95). Der Betriebsrat hört bis zu einer eventuellen Neuwahl auf zu existieren.

    Hallo Rabauke,

    danke dir, war mir auch bewusst. :thumbup:

    Ich wollte Kritischer nur klar machen das man nicht so einfach neu wählen kann, weil einem der BR nicht mehr gefällt.

    Und auch wenn es nicht immer die hellsten Kerzen einer Torte sind , sind die Mitglieder gewält worden.:P

    Gruß

  • Wenn der BR zb. sich an die Personalabteilung wendet weil ein Kollege angeblich zu viel Geld verdient

    oder der BRV dafür sorgt das ein anderes BR Mitglied ein Abmahnung erhält.

    das wären für mich definitiv Pflichtverletzungen zumal der BR ja für die MA da sein sollen!


    Ich würde zuerst mit dem BRV versuchen zu reden. Wenn das nicht fruchtet, kannst du auch anfangen, den BR zu ärgern, indem du seine Beschlüsse für eine Woche aussetzt. Dies kann auch dazu führen, dass der AG anders über den BRV denkt.

    LG

    Markus

    das ist auch so ein Punkt, in manche Dinge werde ich gar nicht einbezogen.

    Obwohl ich das als SBV das Anrecht darauf habe.

    Ich habe dem BRV auch schonmal gesagt das ich das so Handhaben werde wenn sich das nicht ändert.

    Allerdings habe ich die Themen wo es der Fall war als zu wichtig erachtet habe um da einzugrätschen (Kurzarbeit).

    Ansonsten wäre das so schon passiert

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  • Wenn der BR zb. sich an die Personalabteilung wendet weil ein Kollege angeblich zu viel Geld verdient

    Da gibt es aber evtl. andere Ansichten die so nicht ersichtlich sind. AGG zum Beispiel und als BR kann ich nocht viel anders argumentieren.


    ein anderes BR Mitglied ein Abmahnung erhält.

    Finde ich persönlich als no go, aber wird auch gerne als Politik betrieben wenn BR Gremien die sich nicht "Grün" sind

  • Finde ich persönlich als no go, aber wird auch gerne als Politik betrieben wenn BR Gremien die sich nicht "Grün" sind

    das sehe ich ganz genau so!

    Falls es evtl. so rüber kommt das ich etwas persönliches gegen die Kollegen habe, möchte ich nur mal eben erwähnen das dies definitiv nicht der Fall ist.

    Ich kann das Persönlich schon ganz gut unterscheiden ;)

  • Ich habe dem BRV auch schonmal gesagt das ich das so Handhaben werde wenn sich das nicht ändert.

    Allerdings habe ich die Themen wo es der Fall war als zu wichtig erachtet habe um da einzugrätschen

    Aber genau bei dem Thema Kurzarbeit hätte es richtig weh getan. Deshalb wäre es eigentlich genau in solchen Fällen taktisch klug hineinzukrätschen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand