Hallo,
nach Deinen Schilderungen ist für mich kein Fehlverhalten des BRV erkennbar.
Das Gesetz sieht es ausdrücklich so vor, daß Nachrücker dazu da sind, auch endgültig nachzurücken und die Handlungsfähigkeit des BR über die ganze Wahlperiode sicherzustellen. Dies dient u.a. dem Schutz des Gremiums, damit der AG nicht so einfach einen BR durch Kündigungen lahmlegen kann.
Und eins mußt Du auch noch lernen:
zumal der BR ja für die MA da sein sollen!
das ist zwar nicht falsch, ist aber Teil eines Spagats, den ein BR üben muß. Denn er ist auch zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit dem AG verpflichtet und hat die "betrieblichen Belange" zu beachten. Und es kann übrigens sehr gute Gründe geben, daß ein BR gegen eine zu hohe Eingruppierung eines AN vorgeht oder das ein pflichtwidriges Verhalten eines AN abgemahnt wird.
Und ganz nebenbei sollte man auch die zurückgetretenen BRM kritisch fragen, warum sie denn das Votum und den Auftrag der Belegschaft nicht mehr respektieren.