BR nur aus Nachrückern und der BRV handelt eigenmächtig

  • Hallo,


    nach Deinen Schilderungen ist für mich kein Fehlverhalten des BRV erkennbar.


    Das Gesetz sieht es ausdrücklich so vor, daß Nachrücker dazu da sind, auch endgültig nachzurücken und die Handlungsfähigkeit des BR über die ganze Wahlperiode sicherzustellen. Dies dient u.a. dem Schutz des Gremiums, damit der AG nicht so einfach einen BR durch Kündigungen lahmlegen kann.


    Und eins mußt Du auch noch lernen:

    zumal der BR ja für die MA da sein sollen!

    das ist zwar nicht falsch, ist aber Teil eines Spagats, den ein BR üben muß. Denn er ist auch zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit dem AG verpflichtet und hat die "betrieblichen Belange" zu beachten. Und es kann übrigens sehr gute Gründe geben, daß ein BR gegen eine zu hohe Eingruppierung eines AN vorgeht oder das ein pflichtwidriges Verhalten eines AN abgemahnt wird.


    Und ganz nebenbei sollte man auch die zurückgetretenen BRM kritisch fragen, warum sie denn das Votum und den Auftrag der Belegschaft nicht mehr respektieren.

  • das ist zwar nicht falsch, ist aber Teil eines Spagats, den ein BR üben muß. Denn er ist auch zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit dem AG verpflichtet und hat die "betrieblichen Belange" zu beachten.

    Das ist schon richtig aber zwischen unterstützen und "anzetteln" ist ja ein gewisser Unterschied.

    Aber evtl. bin ich da einfach zu nah am Geschehen ;)

  • Dann würden also 3 reichen?

    Ich bin bis dato immer davon ausgegangen das alle zustimmen müssen.

    Das 2 auf jeden Fall auch der Meinung sind weiß ich.

    Ja, wenn Sie den Antrag auf die TO setzen und dann den § 13 BetrVG anwenden reichen 3 stimmen (die Absolute Mehrheit) damitder BR aufgelößt und neuwahlen Iniziiert werden. Wie ich auch geschrieben habe würde ich den Punkt aber erst im Frühjahr 2021 ziehen, damit nicht 2022 wieder neu gewählt werden muss.


    nun zu deinen Anmerkungen bezüglich Entgelt: JA, wenn ich bei einer Kontrolle mit meinem Ausschuss feststelle, hier wird einem MA deutlich mehr gezahlt, als es unsere regelung vorsieht, hier wird scheinbar eine Person bevorzugt ohne das es dafür einen Grund gibt, dann hinterfragn wir das auch.

    Weiterhin Ermahnungen / Abmahnungen, wenn es sich um einen ermahnungswürdigen Grund handelt, warum sollte dann für ein BR hier was anderes gelten als für ein nicht BR, das ist keine Pflichtverletzung. Der BR ist für alle Mitarbeiter gleichermaßen da und aus meiner Sicht auch dafür da, dass keiner benachteiligt wird und sich keiner nur weil er im BR/ in der ersten Führungsebene ist bevorteilt.


    Aufgrund dieser Aussage sehe auch ich noch keine grobe Pflichtverletzung.


    gruß

    Rabauke

  • nach Deinen Schilderungen ist für mich kein Fehlverhalten des BRV erkennbar.

    Dank an albarracin für die Worte.


    Ich finde es interessant, dass hier alle mit den massivsten Tipps (Obstruktion der BR-Tätigkeit durch SBV, Abwahl BRV, Auflösung BR) aufwarten, ohne dass irgendwie klar ist, ob hier wirkliche gravierende Probleme im BR vorliegen oder ob der Threadstarter nicht evtl einfach ein sich selbst produzierender Querulant ist.


    Daher meine Frage: Was konkret sind denn nun die Verstöße seitens BR und BRV, generell und auch ggü der SBV?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Daher meine Frage: Was konkret sind denn nun die Verstöße seitens BR und BRV, generell und auch ggü der SBV?

    Zu der Frage: Ich persönlich sehe das so, wenn BRV eigenmächtig zb eine BV Unterschreibt ohne das es jemand weiß, nicht mal der Stellvertreter, niemanden Informiert wie zb die SBV empfinde ich das als Pflichtverletzung.

    nun zu deinen Anmerkungen bezüglich Entgelt: JA, wenn ich bei einer Kontrolle mit meinem Ausschuss feststelle, hier wird einem MA deutlich mehr gezahlt, als es unsere regelung vorsieht, hier wird scheinbar eine Person bevorzugt ohne das es dafür einen Grund gibt, dann hinterfragn wir das auch.

    Die angesprochene Eibgruppierung ist hier nicht unbedingt selten, in dem Fall ist es einfach so das der BRV diese nicht hat und einfach der Neidfaktor ins Spiel kommt.


    nicht evtl einfach ein sich selbst produzierender Querulant ist.

    diese Aussage lasse ich einfach mal Kommentar los stehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Kritischer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kritischer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Kritischer : Ich sage nicht, dass Du einer bist, aber dass Du angesichts mangelnder Faktenlage einer sein könntest.


    Verstehe ich recht: Die vom BRV unterzeichneten BVen wurden vom BR vorher nicht beschlossen? Oder doch? Ersteres wäre natürlich ein massiver Verstoß...


    Was sind denn konkret die Versäumnisse ggü der SBV?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • erstehe ich recht: Die vom BRV unterzeichneten BVen wurden vom BR vorher nicht beschlossen? Oder doch? Ersteres wäre natürlich ein massiver Verstoß...

    Ja, das siehst Du richtig. Wie gesagt hatte da niemand Informationen drüber.



    Was sind denn konkret die Versäumnisse ggü der SBV?

    da sind mehrere Dinge zum Beispiel: die Verweigerung zur Nutzung der Räumlichkeiten des BR`s oder keine Informationen über die eben erwähnte BV, keine ordentliche Einladung ( keine TO ) wenn überhaupt.

    Also zusammengefasst die ganzen kleinen Nicklichkeiten

  • Kritischer : Dann haben wir in der Tat einige (gravierende) Pflichtverstöße des BRV.


    Wurde das in einer Sitzung mal angesprochen, wie waren die Reaktionen? Ich finde, dass man erst einmal konstruktiv oder gütlich vorgehen sollte, vllt stößt man ja auf Einsicht..


    Wenn das, also ein konstruktiver Ansatz, nicht funktioniert, musst Du als SBV ggf massiver werden. Da, wo der BR die Rechte der SBV verletzt, kann die SBV den BR gerichtlich auf Vornahme oder Unterlassung von Handlungen verpflichten lassen, sprich am zuständigen ArbG verklagen unter Kostentragung des AG.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Fried : das ist ja genau der Punkt. Ich habe schon einige male auf diverse Unkorrektheiten hingewiesen,

    da ist dann aber das Problem das die "Nachrücker" keine Ahnung haben und der BRV sich für das maß aller Dinge hält.

    die konsequents ist dann natürlich das es einfach stagniert.

  • Dann würde ich raten, nun den Rechtsweg zu beschreiten.

    Ich werde es letztlich nochmal im guten versuchen, wenn das nicht funktioniert, müssen eben andere Maßnahmen ergriffen werden


    Noch einmal vielen Dank an alle, die mir so schnell it guten Ratschlägen zur Seite gestanden haben!!!:thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Kritischer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kritischer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das mit der Räumlichkeit ist zwar kein Pflichtverstoß des BR, da die SBV diesbzgl ggü dem BR keinen Anspruch hat, aber es ist natürlich trotzdem eine atmosphärische Störung v.a. dann, wenn das früher möglich war und kein guter Grund für eine andere Handhabung besteht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das mit der Räumlichkeit ist zwar kein Pflichtverstoß des BR, da die SBV diesbzgl ggü dem BR keinen Anspruch hat, aber es ist natürlich trotzdem eine atmosphärische Störung v.a. dann, wenn das früher möglich war und kein guter Grund für eine andere Handhabung besteht.

    Eben, aber dieses Thema habe ich schon intern geklärt.

    Das sind dann die Probleme die ich ansprach das jemand meint über den Dingen zu stehen.

    Aber auch das werde ich hinbekommen! ;)