Kollege installiert heimlich Kamera im eigenen Spind und überführt Dieb. Als Beweis verwertbar?

  • Hallo KollegInnen

    bei uns hat sich folgender Fall zugetragen: Einem Kollegen ist aufgefallen, daß aus dem Portemonnaie, welches in seinem verschlossenen Spind lag, Geld fehlte. Zuerst dachte er an einen eigenen Irrtum aber als das nochmal eintrat, hat er eine kleine Kamera(nur Bild) in seinem Spind installiert.
    Dadurch hat er einen Kollegen überführt, der sich unbefugt Zugang zu seinem Spind verschaffte. Das Video wurde dem BR gezeigt und eine entsprechende Anhörung dem BR ausgehändigt. Im Personalgespräch war ich anwesend und er Mitarbeiter hat den Diebstahl und auch den versuchten Diebstahl zugegeben. Wir haben dann als BR beschlossen keine Bedenken zu Kündigung zu äußern.

    Als uns der GF das Video zeigte kam schon von seiner Seite die Frage auf ob das Material überhaupt verwertbar sei, schließlich wurde die Überwachung heimlich durchgeführt. Weder GL noch BR waren darüber informiert. Meiner Ansicht nach ja, da der Inhalt des Spindes "Privatsache" des Mitarbeiters ist und eine Überwachung anderer Bereiche durch die geschlossenen Spindtür ausgeschlossen war.
    Wie ist eure Einschätzung dazu?

    Danke schonmal.

  • Hallo CL,


    die Rechtlage klärt ein Gericht.


    Wenn die Kamera so Installiert war, dass sie nur was im Spind passierte aufnehmen konnte, dann sicher ja, wenn auch Bereiche gefilmt wurden die ausserhalb des Spindes waren, dann evt. nicht, wenn das Spind jedoch den Hinweis hatte, Achtung Aufnahme mit Kamera dann evt. wohl.


    Daher


    alles ist möglich und wird ggf. im Kündigungsschutzprozess geklärt. Wir hätten aus BR der Kündigung zugestimmt.

    Kollegendiebstahl, da gibt es keinen Grund aus meiner Sicht die Frist verstreichen zu lassen, also als BR zu sagen, nö der Kündigung stimmen wir nicht zu.


    Gruß

    rabauke

  • Angesichts der Aussagen des/der Beschuldigten brauchen wir ein Beweisverwertungsverbot nicht zu diskutieren. Der Diebstahl ist zugegeben und rechtfertigt die Kündigung.


    Was die Rechtslage betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich bezweifle, dass der/die betroffene AN im Spind eine Kamera installieren durfte, da es sich nicht um eine Privaträumlichkeit, sondern um Eigentum des AG handelte. Der AG könnte, wenn er denn wollte, das arbeitsrechtlich sanktionieren; er kann es natürlich auch hinnehmen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Dann danke ich Euch schonmal für Eure Einschätzungen. Ich sehe den Fall auch von der BR Seite als erledigt an. Der Betroffene Kollege wird auf eine Anzeige verzichten, wenn das Geld wiederkommt. Mal sehen ob das passiert.

  • Ich als Arbeitgeber hätte mir den Inhalt (dateien) der Kamera auf alle Fälle genau angesehen um sicherzustellen, dass nur das spintinnere gefilmt wurde. Nicht das die Kamera grundsätzlich lief und auch andere Kolleginnen oder Kollegen beim umziehen gefilmt wurden.

    Wenn das nicht der Fall ist, sähe ich als Arbeitgeber kein Problem darin. Ansonsten würde ich zwei Kündigungen aussprechen.

    Bei so schweren Verstößen gibt es in der Regel kein beweisverwertungsverbot.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand