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ich hoffe mir kann hier geholfen werden. Mein Problem: Unser Betrieb wurde schon vor vier Jahren aufgeteilt in eine gGmbh und einen Wirtschaftsbetrieb. Bis vorigen Monat gab es da einen gemeinsamen Betriebsrat. Aufgrund das Mitglieder ausgeschieden sind gab es eine Neuwahl. Auch wieder einen gemeinsamen Betriebsrat. Ich bin nun Betriebsratsvorsitzender. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob es überhaupt statthaft ist, dass es immer noch einen gemeinsamen Betriebsrat gibt oder muss jeder Bereich für sich einen wählen? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Wünsch euch alles gute in dieser Zeit und bedanke mich schon mal im voraus.
Ja, der ist sehr interessiert daran. Dann hat er nämlich nur einen Ansprechpartner. Deine Antwort hat mir auf jeden Fall schon mal wesentlich weitergeholfen. Danke.
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob es überhaupt statthaft ist, dass es immer noch einen gemeinsamen Betriebsrat gibt
Die Frage kommt aber ein wenig spät, oder? Darum hätte der Wahlvorstand sich Gedanken machen müssen/können. Wenn denn alle gemeinsam gewählt haben (also alle AN beider Gesellschaften), dann könnt ihr als gewählter BR das erst einmal so hinnehmen und so agieren.
Es ist von außen immer schwer solche Dinge zu beurteilen. Aber wie albarracin ja schon aufgezeigt hat, es gibt hier durchaus Möglichkeiten, wonach das alles absolut in Ordnung zu sein scheint. Um das abschließend zu beurteilen müsste man aber die konkrete Fallgestaltung (inkl. Organisation etc. pp) kennen und berücksichtigen.
Will man aber in die Tiefen der möglichen Fallgestaltung gar nicht eindringen würde ich (als gewähltes Gremium) hier einfach sagen: Einspruchsfrist ist abgelaufen - jetzt ist es so. Punkt.