Hallo, weil ich eben ein ähnliches Thema hier gelesen habe, hätte ich da auch eine Frage:
Ein Kollege fällt im Oktober 2019 aus der LFZ ins KG. Aus Schusselei (Worte der Lohnrechnerin: Ja, da hatte ich was falsch eingegeben) wurde dem Kollegen im November und Dezember noch Gehalt gezahlt. Zwar war das verkürzt (warum auch immer, konnte die Lohnrechnerin nicht erklären), aber in Summe über 2.000 EUR.
Jetzt ist er ab Oktober 2020 im Resturlaub und bei seiner ersten richtigen Gehaltsabrechnung wurden ihm die angeblich überzahlten 2000 EUR gleich wieder abgezogen. Somit reicht das Gehalt gerade mal für Miete und Strom.
In unserem MTV sind Ausschlussfristen von 3 Monaten geregelt. Das hieße, man kann ab Kenntnis des Lohnabzuges innerhalb von 3 Monaten das Geld zurück verlangen? Kann man in diesem Fall überhaupt was zurück verlangen?
Oder wäre es so herum, dass der AG den zuviel gezahlten Betrag innerhalb 3 Monate zurückfordern muss? Dann hätte er das Geld ja jetzt nicht vom Lohn einbehalten können, weil die Frist der Rückforderung abgelaufen war, oder?
Um es auf den Punkt zu bringen: Unter uns: Die Zahlungen im Nov./Dez. waren definitiv nicht korrekt. Da es aber bei unserem AG immer nur ums Prinzip und nach Regeln geht und er selbst dann noch versucht, die Leute übers Ohr zu hauen, ist dies jetzt nur eine rein rechtliche Frage. Die moralische Seite ignorieren wir mal... Und bei einer Summe von über 2000 EUR erst recht
LG