Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen ist es üblich, dass Urlaubsansprüche ins Folgejahr mitgenommen werden können und grundsätzlich nicht verfallen. Bei Anmeldung der Kurzarbeit wurde gemäß der aktuellen Regelung der Bundesagentur für Arbeit aller Resturlaub aus 2019 und älter abgebaut, bevor Kurzarbeit für die betreffenden Mitarbeiter angemeldet wurde:
Zitat5. Müssen Beschäftigte ihren Urlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=9
haben?
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verzichtet die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.12.2020 darauf, den Einsatz von Erholungsurlaub zur Vermeidung von Arbeitsausfällen zu verlangen. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. Bestehen noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, sind diese grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen. Etwas anders gilt, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen
Nun haben wir mehrere Mitarbeiter, welche noch ein paar Tage Resturlaub (aus 2020) haben und diese gerne im kommenden Jahr im Sommer fest verplanen möchten. Der AG bat alle MA, den Urlaub noch bis 31.12.2020 aufzubrauchen, da dies eine Vorgabe der Arbeitsagentur sei.
Ich sehe in diesem Text der Bundesagentur folgenden Interpretationsspielraum:
1. Wenn diese Regelung nicht verlängert wird, muss bis zum 31.12.2020 aller Urlaub aufgebraucht sein (Meinung AG)
2. Wenn diese Regelung nicht verlängert wird, muss vor dem erneuten Bezug von Kurzarbeitergeld der Resturlaub aus 2020 (in 2021) aufgebraucht werden, d.h. dieser könnte auch noch Anfang Januar genommen werden (dort ist Betriebsruhe).
3. Durch die Verplanung der Urlaubsansprüche kann auch weiterhin Kurzarbeitergeld bezogen werden (im Prinzip aber nur dann, wenn die "Kulanzregel" von der Arbeitsagentur verlängert wird).
Wie seht ihr das? Gibt es hierzu irgendwo eine Aussage, was zu beachten ist beim Jahreswechsel und Urlaub?
Grüße
Aaron