Hallo,
ein Arzt ist auf Basis eines "Abrufvertrages" für Nacht- und Feiertagsbereitschaftsdienste (max. 70 Tage im Jahr) eingestellt worden Nun soll und will er über Weihnachten 4 bzw 5 Tage rund um die Uhr / 24h durchgehend arbeiten, um die festangestellten Ärzte zu entlasten. Begründung: es sei ja über Weihnachten in der Rehaklinik nicht viel los ....
Wir haben den Dienstplan nicht genehmigt und fordern eine, dem ArbeitSchG entsprechende Neuaufstellung des Dienstplanes.
Ich bin der Meinung, dass wir auch für den "nur" abrufbeschäftigten Arzt/Dienstplan in der Mitbestimmung sind und den Dienstplan eben nicht nur so zur Kenntnis nehmen sollen, was aus meiner Sicht genauso ein Rechtsverstoß im Sinne des ArbeitsSchG darstellt!
Eure Meinung würde mich interessieren - vielen Dank.
Wuchtbrumme