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das ist während der Wahl aufgefallen, das ein Name, der auf der Vorschlagsliste stand, nicht auf der Wählerliste und dem Wahlzettel stand. Der Azubi hat sienen Namen gesucht und nicht gefunden. Dadurch ist die Wahl ungültig
Also ich bin kein absoluter Experte im Wahlrecht, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ihr die Wahl nicht mehr abbrechen durftet. Die Hürden für einen Wahlabbruch sind relativ hoch. Nur bei einer offensichtlichen Nichtigkeit der Wahl kann eine Wahl abgebrochen werden.
Die Wahl ist zwar mit Sicherheit ungültig, aber die Ungültigkeit der Wahl stellt nicht der Wahlvorstand, sondern ein Gericht fest, falls die Wahl angefochten wird. Aber ob sie tatsächlich nichtig wäre, würde ich jetzt nicht beurteilen wollen. Von daher ist die Wahl aus meiner Sicht nicht "offensichtlich nichtig"
Wir haben Rücksprache mit einer Rechtsanwältin gehalten, die sich selbst auch nochmal informiert hat. Sie hat uns dann dazu geraten die Wahl abzubrechen. Mir gehts auch nicht darum ob es nun richtig oder falsch ist, da vertrau ich dem Rat der RA. Ich tu mich schwer bei der richtigen Formulierung.
Naja, ich würde mal vermuten (kann mich aber auch täuschen), dass es ja zumindest ein bisschen auch darum geht nicht gleich der breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, dass man den "Bock ja selber geschossen hat".
Da kann man sich ja schon mal der Rhetorik von Politikern (oder Arbeitgebern) bedienen und richtig dick auftragen, wie z.B.:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Wahlvorstand hat bei der Durchführung der derzeitigen JAV-Wahlen eine Unregelmäßigkeit festgestellt. Da es Aufgabe des Wahlvorstandes ist eine saubere, demokratische und formal fehlerfreie Wahl zu gewährleisten, haben wir selbstverständlich, im Interesse aller Beteiligten, in der Sitzung des Wahlvorstandes am xx.xx.xxxx beschlossen diese Wahl umgehend abzubrechen.
Über den neuen Wahltermin werdet ihr mit dem Aushang eines neuen Wahlausschreibens informiert.
Wir bitten darum dies zu entschuldigen, aber um unserer Aufgabe als Wahlvorstand gerecht zu werden war ein Abbruch der Wahl eine zwingende Notwendigkeit."
Nein, aber unser AG macht das sehr gerne. Sich selbst für die Lösung von Problemen loben, die er eigentlich selber verursacht hat.
Ich bin eigentlich eher damit beschäftigt das zu entlarven und zu vermitteln, dass er das Problem nur deshalb gelöst hat, weil der BR ihm klar machen konnte, dass er überhaupt eins verursacht hat.
nu mach uns unsere schönen Ansätze doch nicht vor dem Wochenende noch kaputt.
Man sollte doch davon ausgehen dürfen, dass soviel Sachverstand beim Einleiten der Wahl und beim Wahlvorstand vorhanden ist oder nicht?
nö, ich kann mich bei uns an eine JAV Wahl erinnern, bei 35 Azubis, da wollte der Wahlvorstand Listenwahl durchführen. Als ich dann die Nase da dran bekommen habe, habe ich mirden geschnappt umd nochmals die Wo lesen lassen mit fragen Antwortspielchen von mir.. bis der Groschen gefallen war, Personenwahl, Stimmzettel muss Alphabetisch sein und die Wahl hat auf einer Wahlversammlung stattzufinden.
das beste, der Vorsitzende des Wahlvorstandes war auch noch geschult worden (ich will aber nicht wissen, was er während der Schulung gemacht hat)
Ein Kandidat der sich zur Wahl aufstellen lässt aber nur Irrtümlich nicht im Wählerverzeichnis steht hätte ich ins Verzeichnis nachgetragen.
Hallo Erco,
wenn er ausreichen Stützungsunterschriften hatte und ein Kandidat war und dann am Tag der Wahl nicht gewählt werden konnte, weil er auf dem Stimmzettel fehlte und auch nicht mit wählen konnte obwohl wahlberechtigt, .... ich schon nur sehr viele Fehler die da passiert sind.
das ist während der Wahl aufgefallen, das ein Name, der auf der Vorschlagsliste stand, nicht auf der Wählerliste und dem Wahlzettel stand. Der Azubi hat sienen Namen gesucht und nicht gefunden.
Also so ganz durchdrungen habe ich den Fall noch nicht, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass hier mehr Engagement als Sachverstand am Werk war.
Normalerweise wird die Wählerliste veröffentlicht, damit jeder prüfen kann, ob er auch in der Wählerliste steht. Wenn nicht, kann/darf/muss sie korrigiert werden.
Dann prüft der Wahlvorstand ob a) die Kandidaten und b) die Stützunterschriften nur Menschen auf der Wählerliste sind.
Aber spätestens bei der Frage, wie ein gültiger Wahlvorschlag nicht seinen Weg auf den Wahlzettel finden kann, gehen mir die gedanklichen Möglichkeiten aus. (Dass drei Personen im Wahlvorstand alle diesen Fehler übersehen haben sollen - wer soll das glauben? Vermutlich lief es da eher wie in vielen Fällen: einer hat sich um alles gekümmert und die anderen haben alles abgenickt...)
Aber gut, letztlich habt ihr die Wahl jetzt abgebrochen (ob das so richtig war, könnte man diskutieren, aber da gilt dann die normative Kraft des faktischen. Es ist jetzt einfach so. Punkt!), sorgt nur bitte dafür, dass im zweiten Anlauf hier mindestens einer im Wahlvorstand sitzt, der auch weiß, was er da zu tun hat und was er da tut.