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In unserer Firma möchte die Geschäftsführung jetzt wie folgt vorgehen. Ausgewählte Mitarbeiter sollen ( von wem auch immer) eine Schulung bekommen, um vor Ort ( im Betrieb) Mitarbeiter nach Bedarf testen zu lassen.
Der Betriebsrat wurde dazu informiert. Dieser hat sich noch nicht geäußert.
Meines Erachtens und Recherche nach darf nur medizinischen Fachpersonaleinen Corona Schnelltest durchführen.
einige Schnelltests dürfen auch von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden. Das ist nicht gleichzusetzen mit Fachpersonal.
Der BR muß hier systematisch und Schritt für Schritt vorgehen:
1. Besteht für den Betrieb oder Teile davon eine erhöhte Gefährdung, die diesen Eingriff rechtfertigt ?
2. Wer soll getestet werden und nach welchen Kriterien ?
3. Welcher Test wird verwendet ?
4. Welche Vorgaben für das Testpersonal sind vom Hersteller des Testkits vorgegeben ?
5. Falls medizinisch geschultes Personal ausreicht: Wer schult, nach welchen Vorgaben und mit welchen Inhalten?
6. Wer wertet die Rests aus ?
7. Was passiert mit den Testergebnissen, wer bekommt sie ?
8. Was passiert bei einem positiven Test ?
Alle diese Fragen unterliegen mE der vorherigen Informationspflicht des AG. Und zumindest die Punkte 2. sowie 5-8 beinhalten auch Mitbestimmungstatbestände, die der BR halt geltend machen muß.
Und was meint eigentlich der/die Betriebsarzt/-ärztin dazu ?
Was der Betriebsarzt dazu sagt, ist noch nicht bekannt. Dieser lässt sich einmal im Jahr sehen und ist auch mehr als schlecht zu erreichen. Was man dagegen machen kann, ist bekannt.
1. Besteht für den Betrieb oder Teile davon eine erhöhte Gefährdung, die diesen Eingriff rechtfertigt ?
2. Wer soll getestet werden und nach welchen Kriterien ?
3. Welcher Test wird verwendet ?
4. Welche Vorgaben für das Testpersonal sind vom Hersteller des Testkits vorgegeben ?
5. Falls medizinisch geschultes Personal ausreicht: Wer schult, nach welchen Vorgaben und mit welchen Inhalten?
6. Wer wertet die Rests aus ?
7. Was passiert mit den Testergebnissen, wer bekommt sie ?
8. Was passiert bei einem positiven Test ?
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Crash , wenn Du Interesse an "Tipps und Vorgehensweisen" hast, solltest Du zuerst einmal Nachfragen wie die von albarracin beantworten, denn ohne genauere Erklärung geht jegliche Antwort ins Blaue.
Ok, bin davon ausgegangen, dass die aufgezählten Punkte von albarracin ein Leitfaden für mich darstellen soll. Denn dieser hat mir schon weitergeholfen, wie ich agieren könnte. Danke nochmal an dieser Stelle an albarracin.
zu
1. ja, da viel Kundenkontakt 2. Mitarbeiter, Kreterien noch nicht bekannt 3. noch nicht bekannt 4. noch nicht bekannt 5. noch nicht bekannt 6. noch nicht bekannt 7. noch nicht bekannt 8. noch nicht bekannt
liegst Du schon zT falsch, da die Sachverhaltsschilderung ziemlich unterirdisch war und natürlich diese Fragen gestellt werden müssen, wenn Du Handlungsoptionen haben willst und nicht von selber auf diese grundlegenden Fragen kommst.
Meine Recherchen ergaben eben nur, dass nurmedizinischen Fachpersonal diese Tests machen dürfen. Da man hier im Forum des öfteren qualifizierte Antworten bekommt, traute ich mich zu fragen.
Aufgrund meiner erst sehr kurzen BR Tätigkeit war ich tatsächlich überfragt bzw unsicher, wie man vorgeht, wenn man so unterirdisch von der Geschäftsführung informiert wird.
Und bevor ich ein Fass aufmache...naja...was solls.
Vielen Dank nochmal für die hilfreichen Antworten.
Ich weiß, dass es heutzutage einen Schnelltest gibt, den man nach Hause schicken kann und den man zurückschickt, um das Ergebnis zu erhalten. Ich schätze, das kann jeder tun... es ist nur natürlich nur ein medizinischen Fachpersonal der den Test bearbeiten kann, um das Ergebnis zu ermitteln.
Das rechtfertigt m.E. noch lange keinen Zwangstest durch den Arbeitgeber, schon garnicht wenn nur ausgewählte Mitarbeiter getestet werden sollen (da will wohl einer aussieben?) Unser GbR würde sowas wahrscheinlich nie zulassen. Mir stellt sich da noch die Frage, ob der AN zum Test gezwungen werden und bei Weigerung in Zwangsurlaub oder gar gekündigt werden kann.
Ich weiß, dass es heutzutage einen Schnelltest gibt, den man nach Hause schicken kann und den man zurückschickt, um das Ergebnis zu erhalten. Ich schätze, das kann jeder tun... es ist nur natürlich nur ein medizinischen Fachpersonal der den Test bearbeiten kann, um das Ergebnis zu ermitteln.
Hallo Zengoreokau,
es ist meines Wissens genau umgekehrt. Man kann bei der Entnahme der Proben relativ viel falsch machen. Die Auswertung des Tests ist dann wieder relativ einfach. Ähnlich wie bei einem Schwangerschafts- oder Drogen-Wischtest. Positive Anzeige durch einen Strich im Schaufenster.
Ob die Schnelltests für zu Hause qualitativ geeignet sind, oder ob es hier nur um Geldmacherei geht, lasse ich mal dahingestellt. Hier gibt es mit Sicherheit einige schwarze Schafe.
M.E. sind solche Tests ohnehin eine halbe Lüge. Ich kann heute negativ getestet werden, und mich morgen bei einem Kunden anstecken (z.B. weil der sich weigert eine MNB zu tragen).
Crash, dann ist das Vorgehen imho klar. Wenn diese mitbestimmungsrelevanten Fragen "noch nicht bekannt" sind, hat der AG erst einmal eine informationelle Bringschuld ggü dem BR, bis dahin kann eine Zustimmung nur verweigert werden. Und das teilt man dem AG freundlich, aber bestimmt mit.
...und Crash , bei solchen Fragen im Forum kannst Du regelhaft davon ausgehen, dass sie für die Beantwortung der Ursprungsfragen relevant sind.