Arbeitsplatzbrille

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation gibt es bei uns. Wir haben eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitsplatzbrille, in der es heisst das man für die Erstellung eines Attest zum Betriebsarzt gehen sollte. Wäre eine Anfahrt unverhältnismässig kann ein externer Augenarzt aufgesucht werden. Hier übernimmt der AG einen Maximalbetrag, der jedoch nahezu immer unter dem liegt was ein Augenarzt verlangt.

    Ist dies so in Ordnung, oder muss der AG die Gesamtkosten übernehmen? In wieweit kann der AG Kollegen verpflichten den Betriebsarzt zu konsultieren (teilweise sehr lange Anfahrtszeiten)? Habt ihr hierzu auch Gesetzestexte? Ich habe nur gelesen das es hier wohl in 2020 Neuerungen gab.


    Bei dem Kauf der Arbeitsplatzbrille entstehen nun auch wieder Kosten. Ich lese überall das auch diese vom AG zu tragen sind. Aber ich finde keine Höchstbeträge. Ich kann mir ja kaum vorstellen das der AG eine "Designerbrille" zahlen muss.


    Danke Euch

    Karl

  • Hallo Karl,


    eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kann je nach Ausführung (Gestell, entspiegelte Gläser etc.)schnell mal richtig teuer werden. Da ist es nicht zu verdenken, wenn ein AG die Kosten hierfür deckeln will.

    Wenn der Betriebsarzt nicht greifbar oder die Anfahrt nur schwer zu realisieren ist, solltee auch ein Attest eines niedergelassenen Augenarztes ausreichen.


    Schließt hierzu eine BV mit dem AG ab, haben wir gerade getan. Es gibt Optiker, die hierzu einen Rahmenvertrag mit dem AG abschließen. Einer der größten Anbieter tut dieses (ich will ja keine Werbung machen).

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  • Ich hatte selbst mal eine Brille mit Blaufilter. *rsch-teuer die Dinger. Nur leider habe ich wohl überhört, dass man die nicht mit herkömmlichen Brillenputztüchern putzen darf... Tja, was soll ich sagen: Nach zwei Wochen dahin :D

  • Hallo,


    grundsätzlich findet ja das Aufsuchen des Betriebsarztes während der bezahlten Arbeitszeit statt einschließlich Weg. Der AG hat auch die Kosten der Untersuchung voll zu tragen.

    Dasselbe sollte dann auch dann gelten, wenn der AG einen anderen Arzt akzeptiert.

  • Hier übernimmt der AG einen Maximalbetrag, der jedoch nahezu immer unter dem liegt was ein Augenarzt verlangt.

    Das verstehe ich nicht ganz. Die Untersuchung beim Augenarzt zahlt die Krankenkasse (ich gehe ja hin, weil ich nicht gut sehen kann, unabhängig von der Arbeitsplatzbrille und dann frage ich nach einem Attest für eine Arbeitsplatzbrille). Übrig bleiben doch nur die Kosten für das Attest. Das kann dann nicht so viel mehr kosten wie vom Betriebsarzt.


    Bei den Kosten für die Brille kommt es drauf an: Notwendige dinge (evtl. Entspiegelung usw.) wird der AG tragen müssen, das Designer-Gestell sicher nicht.

  • dinge (evtl. Entspiegelung usw.) wird der AG tragen müssen

    Genau das ist in den meisten Fällen ein Streitpunkt, den man in einer entsprechenden BV vorab regeln kann.

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  • Hallo!

    grundsätzlich findet ja das Aufsuchen des Betriebsarztes während der bezahlten Arbeitszeit statt einschließlich Weg.


    Das mag sein. Aber unser BA z.B. ist in Augsburg, das sind hin und zurück 350 Kilometer. Wer hat schon Lust so weit zu fahren.


    Bei den Kosten für die Brille kommt es drauf an: Notwendige dinge (evtl. Entspiegelung usw.) wird der AG tragen müssen,

    Muss er das wirklich? Unser AG beteiligt sich auch an (wirklich) notwendigen Arbeitsplatzbrillen, aber nur an den notwendigen Gläsern. Sonderausstattung wie Entspiegelung zahlt er nicht, bei Prismen bin ich mir nicht sicher.


    Ich hatte selbst mal eine Brille mit Blaufilter. *rsch-teuer die Dinger.

    Ich müsste sogar noch mehr zahlen, aufgrund der Prismen (88,- Euro nur für die Prismen).



    Nur leider habe ich wohl überhört, dass man die nicht mit herkömmlichen Brillenputztüchern putzen darf...

    Das sollte man auch mit den "Super entspiegelten" und beschichteten Gläsern nicht machen. Auch Mikrofasertücher können unter Umständen das Glas beschädigen. Sollte eigentlich in der "Brillen-Broschüre" stehen, die ein guter Optiker mitgibt.


    Da ist es nicht zu verdenken, wenn ein AG die Kosten hierfür deckeln will.

    Ich kann das sogar verstehen, denn schließlich kann man die Brille auch zuhause am privaten PC oder am privaten Smartphone tragen. Es sei denn man muss die Brille bei Feierabend abgeben bzw. am Arbeitsplatz verwahren.


    Gruß, René

  • Muss er das wirklich? Unser AG beteiligt sich auch an (wirklich) notwendigen Arbeitsplatzbrillen, aber nur an den notwendigen Gläsern. Sonderausstattung wie Entspiegelung zahlt er nicht, bei Prismen bin ich mir nicht sicher.

    Hallo Mumpel, deshalb hatte ich ja "notwendige Dinge" geschrieben "evtl. Enspiegelung". Was wirklich notwendig ist entscheidet sicher der Arzt und auch der Arbeitsplatz, sprich wofür die Brille tatsächlich eingesetzt wird.


    Bei uns muss die Brille am Arbeitsplatz verbleiben, darf also nicht privat genutzt werden ;(

  • unser BA z.B. ist in Augsburg, das sind hin und zurück 350 Kilometer. Wer hat schon Lust so weit zu fahren.

    Äh!?


    Erstens frage ich mich, ob bei einer solchen Entfernung der gesetzlich gebotene Auftrag der betriebsärztlichen Betreuung überhaupt noch erfüllbar ist.


    Und zweitens: Warum zur Hölle hat der BR der Bestellung eines so weit entfernt betriebsärztlichen Dienstes zugestimmt?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Und zweitens: Warum zur Hölle hat der BR der Bestellung eines so weit entfernt betriebsärztlichen Dienstes zugestimmt?

    Augsburg ist der Sitz der DB-Netz Süd OE Augsburg. Die nächste Möglichkeit wäre Kempten (180 Kilometer hin und zurück), dort aber nur Mittwochs. Der nächste BA wäre dann München oder Stuttgart (für die 3-jährliche MPU müssen wir generell nach München oder Stuttgart).


    Erstens frage ich mich, ob bei einer solchen Entfernung der gesetzlich gebotene Auftrag der betriebsärztlichen Betreuung überhaupt noch erfüllbar ist.

    Alle zwei Jahre geht das schon. Für Notfälle gibt es den Übergangsarzt in der örtlichen Klinik. Wir können doch nicht in jedem Ort einen BA haben. Für uns ist die ias-Gruppe zuständig.

  • Alle zwei Jahre geht das schon

    der Betriebsarzt ist aber nicht nur für Untersuchungen da, er sollte bei den ASA-Sitzungen und -Begehungen dabei sein und im ARbeits- und Gesundheitsschutz durchweg beraten, das kann er nicht aus 150kkm Entfernung.

    Aber wenn ihr als BR das mitmacht dann ...:sleeping:

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Aber wenn ihr als BR das mitmacht dann ...

    Unsere örtlichen Betriebsräte haben da kein Mitspracherecht. Das entscheiden/vereinbaren der GBR und die Führungsetage. Mal davon abgesehen sind unsere Betriebsärzte seit Jahrzehnten so weit entfernt.


    er sollte bei den ASA-Sitzungen und -Begehungen

    Der war bei uns noch nie bei einer Begehung dabei. Das machen bei uns Führungskraft und SiFa. Bei den ASA-Sitzungen wird schon ein BA-Ausschuss dabei sein. Wenn ein "Berater" dabei ist dann eher einer von der UVB.

  • Der war bei uns noch nie bei einer Begehung dabei. Das machen bei uns Führungskraft und SiFa

    da fehlen mir auf jeden Fall der BR und der Arzt, wenn man mal ins ASiG reinschaut dann steht das im §3 sogar explizit vorgeschrieben. Geht ihr als BR bei den Begehungen nicht mit?

    Was ist ein BA-Ausschuss?


    Nachtrag:

    Und wenn du in §9 schaust da steht wer da zustimmen muss.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()

  • Was ist ein BA-Ausschuss?

    Ein Vertreter des betriebsärztlichen Dienstes (das ist der den Du meinst).



    Geht ihr als BR bei den Begehungen nicht mit?

    Mal davon abgesehen, dass ich nicht im BR bin. Bei uns kommen nur Führungskraft und SiFa zur Arbeitsplatzbegehung. Bei der Bahn ist eben vieles anders. ;) Jetzt mal abesehen vom Rechtlichen wäre es finanziell nicht zu stemmen, in unmittelbarer Nähe zu einem jeden Dienstposten einen BA zu haben (dann bräuchten wir hunderte Betriebsarzt-Praxen). Ein normaler Facharzt wird das nicht machen können, ohne entsprechende Ausbildung zum Bahnspezifischen. Ab und an kommt auch mal der BR mit der Führungskraft, aber da geht es eher um dienstliche Belange.