Hallo zusammen,
folgende Situation gibt es bei uns. Wir haben eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitsplatzbrille, in der es heisst das man für die Erstellung eines Attest zum Betriebsarzt gehen sollte. Wäre eine Anfahrt unverhältnismässig kann ein externer Augenarzt aufgesucht werden. Hier übernimmt der AG einen Maximalbetrag, der jedoch nahezu immer unter dem liegt was ein Augenarzt verlangt.
Ist dies so in Ordnung, oder muss der AG die Gesamtkosten übernehmen? In wieweit kann der AG Kollegen verpflichten den Betriebsarzt zu konsultieren (teilweise sehr lange Anfahrtszeiten)? Habt ihr hierzu auch Gesetzestexte? Ich habe nur gelesen das es hier wohl in 2020 Neuerungen gab.
Bei dem Kauf der Arbeitsplatzbrille entstehen nun auch wieder Kosten. Ich lese überall das auch diese vom AG zu tragen sind. Aber ich finde keine Höchstbeträge. Ich kann mir ja kaum vorstellen das der AG eine "Designerbrille" zahlen muss.
Danke Euch
Karl