Inhalte des Protokolls

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich wurde kürzlich in unseren BR gewählt und habe die Tätigkeit des Schriftführers übernommen. Meinem Verständnis nach muss ein Protokoll mindest die gefassten Beschlüsse, Themen und Stimmenverhältnisse dokumentieren. Hilfreich ist es zudem, zentrale Gedanken oder Punkte zu notieren, die besprochen wurden und für die Ergebnisfindung relevant sind.


    Nun habe ich die Protokolle des bisherigen BR gelesen und dort wurden in jedem Protokoll auch zusätzliche Infos notiert, z.b. wurden eMails hinein kopiert, frühere Beschlüsse und Entwicklungen dokumentiert. Dies in einem beträchtlichen Umfang, dass ich nicht den Eindruck habe, dass diese Inhalte in der jeweiligen Sitzung aus Zeitgründen so besprochen werden konnten.


    Der frühere BR hat mir die Protokolle zur Weiterführung geschickt. Was die früheren Protokollen angeht, betreffen sie mich nicht. Nur möchte ich hier Klarheit haben. Aus meiner Sicht dient das Protokoll ausschließlich der Dokumentation der Sitzung. D.h. es dokumentiert auch, dass alle anwesenden Personen Kenntnis von den Inhalten bekommen haben. Nehme ich dort Informationen auf, die nicht in der Sitzung dargelegt, diskutiert oder beschlossen wurden, wäre das aus meiner Sicht eine Verfälschung des Protokolls, da sie nicht Inhalt der Sitzung waren.


    Rechtlich bin ich in diesen Fragen nicht sattelfest und deshalb meine Nachfrage. Ist meine Annahme richtig?


    Vielen Dank, kerga

  • Hallo Kerga,


    was in ein Protokoll muß, siehst du richtig. Es ist aber nicht deine Aufgabe, die Protokolle des vorherigen Schriftführers auf Schlüssigkeit, Rechtssicherheit und Stil zu überprüfen. Das war vor deiner Zeit und wenn sie damals vom BR so abgesegnet wurden, sind sie gültig. Das soll dich aber nicht daran hindern, die Protokolle künftig so zu führen wie du es für richtig hältst und es meines Erachtens auch richtig ist.

    <Ironiemodus> Wenn der frühere Protokollführer nämlich konsequent mit h geschrieben hat und das vom Gremium für richtig befunden wurde, kann es dir nicht vorschreiben, nämlich ebenfalls mit h zu schreiben. </Ironiemodus>

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Die inhaltlichen Ansprüche an das Protokoll sollten sich ein wenig nach Sitzungsfrequenz und beständiger Teilnahme der Mitglieder richten. Das unterscheidet sich von BR zu BR. Was rein MUSS, hast du ganz korrekt dargestellt. Wo die Grenze zwischen "sinnvoll und notwendig" und "Zusammenfassung der letzten zwölf Sitzungen im Wortlaut" liegt, entscheidest du erst mal als Schriftführer selbst. Ergänzungen zum Protokoll können dann die anderen Mitglieder ja in Textform nachreichen, wenn sie mehr wollen - oder aber den Job selber machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir einen Schriftführer haben, der das freiwillig macht. Das was im Protokoll bei uns steht geht über die Pflicht hinaus, ist aber auch ein guter Kompromiss aus Zeitlichem Aufwand und inhaltlichem Mehrwert. Wer sich für die letzten Sitzungen interessiert, kann ja auch die letzten Protokolle lesen.

    Fazit: Halte dich an das "Muss" und ergänze so viel, wie du selbst für richtig hältst.

  • Mittlerweile hat es so absurde Formen angenommen, dass der frühere Schriftführer mit seinen Forderungen weiter macht und gar eine Prüfung der Schriftführung begrüßt, da er im Nichtweiterführen seiner Protokollform eine Behinderung des BR zu erkennen glaubt. Absurder geht es kaum. Wir werden bei der nächsten Sitzung einen Beschlussantrag an das Gremium zur juristischen Bewertung seiner Einwendungen durch einen RA stellen.

  • Und wenn der Kollege behauptet, dass der Mond aus Käse besteht, beauftragt ihr auch einen Astrophysiker mit der wissenschaftlichen Bewertung seiner Einwendungen?

    Ich würde mich als AG schlichtweg weigern, so einen Quatsch zu bezahlen. Weist den Kollegen doch darauf hin, dass richtig ist was das Gremium für richtig erachtet und er seine Geltungssucht auch ausleben kann, indem er zu jeder Sitzung einen Einwand zum Protokoll schreibt, der dann augenrollend gestempelt und abgeheftet wird. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Kerga,


    was lasst ihr euch alles von eurem ehemaligem Schriftführer gefallen?? warum macht ihr da mit und wollt einen Beschlussantrag machen. Er kann ja alles begrüßen und glauben zu erkennen, aber dieses Spiel mache ich doch nicht mit.

    Lasst ihn am langen Arm verhungern. Nimm dir das nicht so zu Herzen, du machst aus alles richtig und hier spielt, aus meiner Sicht, nur eine persönliche Eitelkeit und Verletzung eine Rolle.

    Bin voll der Meinung vom Ledertaschenmann.

    Weist den Kollegen doch darauf hin, dass richtig ist was das Gremium für richtig erachtet und er seine Geltungssucht auch ausleben kann, indem er zu jeder Sitzung einen Einwand zum Protokoll schreibt, der dann augenrollend gestempelt und abgeheftet wird. ;)

    dann wird er mit der Zeit müde und wenn nicht, immer machen lassen.


    Aber nochmal auf dieses Spiel einlassen NIEMALS.

  • was lasst ihr euch alles von eurem ehemaligem Schriftführer gefallen?? warum macht ihr da mit und wollt einen Beschlussantrag machen. Er kann ja alles begrüßen und glauben zu erkennen, aber dieses Spiel mache ich doch nicht mit.

    Das Grundproblem ist in diesem Fall, dass wir erst knapp einen Monat im Amt sind und er natürlich hier ausnutzt, dass wir noch keine Schulungen hatten und uns nicht in allen Fragen 100% sicher sind. Dazu kommt, dass ebenfalls der frühere Vorsitzende und zwei andere Altbestände noch mit im Gremium sind, die ihn stützen. Wir sind in der Einarbeitungsphase und werden daher durch dieses Bombardement förmlich erschlagen.


    Das macht die Situation etwas schwierig.


    Das Theater werden wir aber mit der nächsten Sitzung beenden.

    Wir werden das nächste Mal die Form des Protokolls, die wir als Gremium wollen, festhalten (auch schon als Vorarbeit für die GO), holen eine anwaltliche Erstberatung in Bezug auf die ordnungsgemäße Protokollführung ein (unser AG hat uns hier schon zugesagt, dass er die Kosten tragen wird, wenn wir hierzu einen Beschluss fassen werden, und eine Kanzlei, die es kostengünstig übernimmt, habe ich schon gefunden) und ich werde im Januar eine Woche Schulung zur Schriftführung/Protokollführung besuchen.


    Das ist etwas mehr als wir machen müssen, aber damit sind wir rechtlich auf der sicheren Seite und können ihn darauf verweisen.

  • Hmmm ich würde es eine Schande finden wenn wegen diesem Idiot Geld verbrannt wird was zur Zeit bestimmt anders gebraucht wird!


    Ich würde ihn auch eventuelle Änderungen ans Protokoll heften lassen von mir aus 20 DIN A4 Seiten und wenn er sich in seiner BR Tätigkeit behindert fühlt soll er klagen!


    Das Geld für den RA würde ich lieber für Seminare verwenden!


    P.S. und unter 4 Augen würde ich mir den Kollegen mal richtig vorknüpfen ;)

  • Hallo kerga,


    wenn ihr die mehrheit habt, und davon gehe ich aus, dann stellt per beschluss fest, das das Protokoll so OK ist und keine Ergänzungen erforderlich sind im Rahmen des Gesetzes.

    Wenn der Beschluss die mehrheit hat, und er es anders sieht, dann soll er klagen und verhungern.


    Ein Seminar zur Protokollführung ist sicher hilfreich.

    Achja, seine ständigen einwende würde ich ihm als behinderung der BR arbeit vorwerfen und er soll sich doch einen Lutscher nehmen, damit was sinnvolles in seinem Mund ist. Eine Tüte voller Lutscher wären dann auch an seinem Platz

  • Den Vorwurf habe ich ihm auch schon gemacht. Er konterte sinngemäß, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Einwendungen den Versuch sieht, die BR Tätigkeit zu behindern und wollte die Schriftführung prüfen zu lassen, was als wir die Mail im Büro gelesen haben doch zu Gelächter führte. :D Denkste Dir nicht aus. Naja, ich seh es mit einem lachenden Auge: So wird man motiviert, sich gleich von Anfang an richtig schlau zu machen und sich reinzuhängen. Das ist ja ein positiver Effekt. :D


    Das Geld für den RA würde ich lieber für Seminare verwenden!

    Klar, deshalb bin ich ja froh, dass die RA den Tatbestand quasi in eine Erstberatung zur Protokollführung behandeln will. So können auch Nachrücker und vertretende Protokollführer davon profitieren und sich absichern.

    2 Mal editiert, zuletzt von kerga () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von kerga mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Kerga,


    wiederhole mich, und nimm dir die Ratschläge hier im Forum an.

    Beschließt im Gremium, falls ihr die Mehrheit habt, das das Protokoll so in Ordnung ist.

    dann ist doch euer ehemaliger Schriftführer am Zug. (Quaken tun viele nur wie man richtig handelt wissen die wenigsten und tun dann nichts). Soll er doch Anhänge ans Protokoll schreiben.

    Es ist gut das der RA dies als Beratungsgespräch macht. Hier sollten aber auch die betroffenen Personen dabei sein.

    Eventuell kommt da auch wieder die Nutzung des Gehirnschmalzen zum Vorschein.

    Da ihr ein junges Gremium seid würde ich euch auch dringend Seminare empfehlen. ( in unserer jetzigen Situation etwas bescheiden).

    Wünsche euch viel Erfolg.

  • kerga , das rechtsanwaltliche Beratungsgespräch wird hoffentlich pro bono geführt. Denn der AG ist hier in keiner Kostentragungspflicht.


    Abgesehen davon kann ich meinen Vorredner*innen nur zustimmen: Ihr springt hier als Gremium über ein Stöckchen, das man Euch hinhält. Vollkommen überflüssig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der AG hat uns bereits zugesagt, die Kosten zu tragen, falls wir die Einholung der Beratung beschließen.

    Dürfen tut er. Müssen halt nicht.


    Aber vllt weiß er das nicht... ;)

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ihr springt hier als Gremium über ein Stöckchen, das man Euch hinhält.

    Wenn der AG auch noch mitspringt, könnte man das ja als Sychronspringen veranstalten... :D

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Mann mit der Ledertasche ()