Betriebsratswahl - Wahlwerbung durch den bestehenden Betriebrat

  • Hallo zusammen,


    bei uns wird nach vier Jahren Anfang Januar ein neuer BR gewählt. Bis Freitag mussten die Wahllisten eingereicht werden. Der bestehende Betriebsrat, der sich auch für die nächsten BR-Wahl wieder aufstellen lässt, macht nun, unter dem Deckmantel einer "Jahreszusammenfassung" auf der internen Website des Betriebs, auf dem der BR eine eigene Seite betreiben darf, massive Wahlwerbung (Was haben wir erreicht, was wollen wir alles erreichen, inklusive Großprojekten, die in der verbleibenden Amtszeit nicht mal annähernd zu erledigen sind usw.). Alle anderen Listen müssen bis nächste Woche warten, bis ihnen eine Plakatwand und eine Website zur Präsentation zugewiesen ist.

    Der Unmut über den BR, der jetzt schon Werbung macht, ist groß. Die Geschäftsleitung ist unsicher, ob sie etwas machen kann, weil sie Angst hat, dass sie dann wegen Wahlbeeinflussung dran ist und wir von den anderen Listen wissen nicht so recht, ob wir etwas machen können. Und bei über 600 Mitarbeiter ist der Vorteil durch die frühe Veröffentlichung, zudem noch auf der BR-Seite in unseren Augen schon groß.


    Hat vielleicht jemand von euch Ahnung, ob das erlaubt ist? Wenn es nicht erlaubt ist, was können wir dagegen machen?

  • Hallo NeueListe!


    Wieso wählt ihr im Januar einen neuen BR? Blos weil der "alte" dann vier Jahre im Amt ist, gibt es noch lange keine Neuwahl. Die letzte BR-Wahl war 2018. Daher wird erst 2022 neu gewählt (von Ausnahmen mal abgesehen). Ihr solltet euch mal das Wahlgesetz zu Gemüte führen. Da steht ganz genau drin, wann und unter welchen Umständen eine Wahl stattfindet/stattfinden kann.

    Zur "Eigenwerbung": Das ist leider erst mal so. Solange der BR im Amt ist, kann er Infos über die geleisteten Sachen und die Pläne für die Zukunft auf seine Homepage veröffentlichen. Falls der AG euch und en anderen Listen gut gesinnt ist, kann er ja selber Palkat-Wände zur Verfügung stellen, wo die Listen dann ihre Infos/Programme/... aushängen dürfen.

  • Prinzipiell kann der amtierende BR schon darstellen was er erreicht hat und was für ihn an Themen auf der Agenda stehen in der Zukunft.

    Wenn die Geschäftsleitung unsicher ist können die das ja sicher durch den Firmenrechtsanwalt auch prüfen lassen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    Danke!


    @ HoWi1: Es sind so viele Mitglieder und Ersatzmitglieder zurückgetreten, dass der Betriebsrat zahlenmäßig unter die 11 Mitglieder gerutscht ist, die er haben muss (sind momentan noch sieben). So wie ich das verstehe, sind dann Neuwahlen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG notwendig.


    @ suppenkasper: Der Firmenanwalt soll das prüfen, aber er ist noch bis Mittwoch im Urlaub. Ich lese hier schon ein paar Wochen still mit und dachte ich versuche mein Glück, ob jemand von euch vielleicht schneller helfen kann.

  • was mich interessiert ist auch wieso jetzt gewählt wird

    ansonsten selber Wahlwerbung machen, Flyer verteilen usw

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ja der BR darf das.

    In meiner 10 Jährige Amtszeit habe ich sogar gelernt er soll/ muss es machen um von der Belegschaft war genommen zu werden.

    Falls der AG euch und en anderen Listen gut gesinnt ist, kann er ja selber Palkat-Wände zur Verfügung stellen, wo die Listen dann ihre Infos/Programme/... aushängen dürfen.

    Das halte ich für gewagt wenn die GL eine oder andere Listen einseitig unterstützt.

    Da müssten alle Listen Zugang zu haben.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Es sind so viele Mitglieder und Ersatzmitglieder zurückgetreten, dass der Betriebsrat zahlenmäßig unter die 11 Mitglieder gerutscht ist, die er haben muss (sind momentan noch sieben). So wie ich das verstehe, sind dann Neuwahlen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG notwendig.

    Das ist so vollkommen korrekt. (Ich frage mich nur gerade wie schnell die alle gegangen sind, dass die Neuwahlen nicht schon bei 10 stattgefunden haben, sondern erst bei 7... (aber das ist letztlich auch egal, ihr wählt jetzt neu. OK.))


    Leider ist das hier dann aber irreführend:

    bei uns wird nach vier Jahren Anfang Januar ein neuer BR gewählt.

    Streng genommen steht es natürlich nicht im Widerspruch zueinander (beschreibt es ja einfach nur einen zeitlichen Ablauf). Führt halt nur zu einer falschen Vorstellung...


    Aber das haben wir dann ja geklärt. Was deine Frage angeht: wie die anderen Kollegen auch, kann ich deiner Beschreibung keine unerlaubte Wahlwerbung oder ähnliches entnehmen, sehe hier also auch erst einmal keinen "Anpack" für irgendwas.


    Wenn aber von dem alten BR nur noch 7 da sind und 11 gewählt werden müssen, sollte das genügend "frisches Blut" in das Gremium spülen... (abgesehen mal davon, dass es schon schwer sein dürfte bei einer Listenwahl 7 Plätze zu ergattern.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der "Vorteil" des bestehenden BR kann durchaus als unfair empfunden werden. Der AG könnte für jede Liste einen geeigneten Werbeplatz einrichten. Ich kenne es aber auch so, dass die Listen ihre Werbungen per Mail gemacht haben.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~