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Ist es zulässig, Tagesordnungspunkte nicht zu belegen?
Nehmen wir an, aus Gründen der Übersichtlichkeit der Protokolle sollen Beschlüsse immer als TOP 4 und BV immer auf TOP 6 gesetzt werden.
Wenn für TOP 5 derzeit kein neues Thema besteht, kann TOP 5 in Einladung und Protokoll als „nicht belegt“ gekennzeichnet werden? Oder sollte dann TOP 6 zum TOP 5 werden, um eine durchgängige und lückenlose Tagesordnung zu haben?
Lt unserem Schriftführer (war auch mal zum Seminar) können die Tagesordnungspunkte bleiben. Im Protokoll kommt dann der Hinweis, das keine Anträge vorlagen. Wir haben z.B. immer den Tagesordnungspunkt "Beschlüsse zu Mehrarbeit", aber es kommt tatsächlich auch mal vor, dass keine Anträge eingereicht werden.
Ich war zwar nie selber zum Schriftführerseminar, aber es gibt ja auch folgende Konstellation: Eine Beschlussfassung kommt auf die Tagesordnung und am Tag der BR Sitzung erhält man von der Personalabteilung die Info, dass "es sich erledigt hat" (z.B. Bewerber hat abgesagt und will nicht mehr eingestellt werden). Dann braucht hier ja auch kein Beschluss gefasst werden. Könnte man den Punkt nicht leer lassen müsste man zwangsläufig einen Beschluss zu etwas fassen was nicht mehr aktuell ist.
durchaus etwas anfangen. Wenn ich einen Beschluss zu einer Versetzung suche, weiß ich, ich muss in den Protokollen nur unter Punkt ... (welcher auch immer) suchen. Der Vorteil ist doch nicht von der Hand zu weisen.
Wie Winfried (und andere Kollegen) auch, sehe ich keinen Grund, der dagegen spricht. Das Gesetz legt nur die Mindestinhalte fest. Wie die nummeriert/identifiziert oder sonst was werden, muss doch jedes Gremium für sich festlegen.
Auch wenn das grundsätzlich nicht verkehrt ist, kann ich damit
durchaus etwas anfangen. Wenn ich einen Beschluss zu einer Versetzung suche, weiß ich, ich muss in den Protokollen nur unter Punkt ... (welcher auch immer) suchen. Der Vorteil ist doch nicht von der Hand zu weisen.
So als Anregung, warum beginnt man nicht mit den "Dauertagespunkten" in der immer gleichen Reihenfolge und hängt dann alles andere danach an? Dann hat man keine Lücken dazwischen und die Nummern sind immer die Gleichen?
da es ja sowieso jederzeit in der Sitzung möglich ist, Punkte der TO zu vertagen, verstehe ich die Einwände gegen diese Dauerstruktur nicht.
Zumindest in einem größeren Gremium wie bei uns (23 BRM) erleichtert es die Arbeit ungemein. Darüber hinaus trägt es auch dazu bei, bei der Erstellung der TO nicht einfach mal zu vergessen.
Unser Hauptproblem an der Geschichte ist, dass wir in unserem neugewählten Betriebsrat auch noch einige Leute aus dem alten Betriebsrat haben. Die neuen Mitglieder haben nahezu eine 2/3 Mehrheit. Die alten Mitglieder versuchen quasi ihre Handhabe weiterhin durchzusetzen, indem sie unsere momentane juristische Unkenntnis nutzen und ihre Ansätze so darstellen, als würden sie grundsätzlich so gemacht werden (teilweise mit der Androhung arbeitsrechtlicher Klagen). Schulungen für uns im BetrVG haben wir kürzlich beschlossen. Deswegen versuche ich gerade, hier einige Punkte zu klären, die meinem Empfinden nach rechtlich nicht ganz so selbstverständlich sind wie sie die "alten Hasen" darzustellen versuchen.
kerga Lasst euch nicht unterbuttern, vor allem wenn ihr in der Überzahl seid. Schulungen sind das A und O, in der jetzigen Zeit natürlich schwierig. Aber man kann viel auch online Nachlesen.
Und wenn etwas unklar ist, frag uns einfach hier. Denn du weißt ja: es gibt keine dummen Fragen
Ja, wir bleiben dran. Wir haben den Einwänden jetzt erstmal statt gegeben und sie so umgesetzt und nach der Schulung werden wir dann mit dem neuen juristischen Background die Sachen so gestalten wie wir sie für richtig halten und wie sie juristisch gefordert ist.
Man kann doch die Punkte immer gleich benennen z.b. Anhörung nach §99....und dann steht da eben drunter ...Keine
Exakt so haben wir es auch gemacht. Und meines Wissens hat noch nie ein Gericht einen Beschluss für ungültig erklärt, wenn die Nummerierung im Protokoll nicht mit der in der Einladung übereinstimmte.
Die Verwaltung soll den Menschen dienen, nicht umgekehrt.
Z.B. TOP 2 Ergänzung der Tagesordnung, steht immer mit dabei. Gibt es keine wird Keine angekreuzt. Gibt es welche werden diese unter
TOP 2.1 TOP 2.2 usw. aufgenommen.
...natürlich nur, wenn einstimmig beschlossen wurde, dass die Tagesordnung um eben diese Punkte ergänzt wird. Alles andere wäre ja unzulässig
(habe auch immer den Punkt "weitere Punkte" auf der Tagesordnung. Wenns keine gibt, gut. Wenn es welche gibt wird über jeden einzeln abgestimmt, ob er in die Tagesordnung aufgenommen wird.)
also unter verschiedenes wird bei uns immer viel gemult und beschlossen und das nicht einstimmig und auch nicht mit einer ergänzten TO, und trotzdem haben dann die Leute die Arbeit, die hierfür beauftragt wurden (Besichtigung WC, Kontrolle der Anzahl der Klopapierrollen mit beschwerde schreiben, das das papier zu hart ist, Fotografieren von Wegunebenheiten mit hausmeister anschreiben das eine Bürgersteigplatte los ist, usw)
Aber ganz klar, auch wir haben sowohl im WA wie auch in den BR-Sitzungen und gemeinsamen BR-Besprechngen mit dem Arbeitgeber eine festgelegt TO. Wenn dann zu einem TO-Punkt nichts passiert steht im Protokoll, zu diesem TOP gab es keine Anmerkung, und fertig