Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ist es zulässig, Tagesordnungspunkte nicht zu belegen?
Nehmen wir an, aus Gründen der Übersichtlichkeit der Protokolle sollen Beschlüsse immer als TOP 4 und BV immer auf TOP 6 gesetzt werden.
Wenn für TOP 5 derzeit kein neues Thema besteht, kann TOP 5 in Einladung und Protokoll als „nicht belegt“ gekennzeichnet werden? Oder sollte dann TOP 6 zum TOP 5 werden, um eine durchgängige und lückenlose Tagesordnung zu haben?
Viele Grüße, kerga