Betriebsrat lädt Ersatzmitglied zum Verhör in einer BR Sitzung

  • Darf der Betriebsrat, wenn vollzählig durch 7 Mitglieder in einer BR Sitzung , das Ersatzmitglied einladen um es zu verhören ? In dem Fall ist das Ersatzmitglied dann wohl gleich zu setzen wie ein normaler Mitarbeiter. Meiner Meinung darf nur der Chef zum Personal Gespräch laden.


    Das Ersatzmitglied ist in diesem Fall nur sehr oft da wenn jemand krank oder im Urlaub ist.


    Ich habe schon stunden lang nach gelesen und geforscht und über die Suchmaschinen findet man hier nichts, weil es doch recht speziell ist.

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  • Hallo,


    "verhören" klingt ja nun doch etwas "merkwürdig". Was genau wollt ihr das Ersatzmitglied denn fragen?


    Grundsätzlich könnt ihr natürlich Gäste zur Sitzung einladen. Kommen muss es jedoch nicht. Und sich abmelden bei seinem Vorgesetzen sollte es auch.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Ja was ist es denn nun?

    Ein Verhör - ein Personal Gespräch, ein Bitte um Auskunftserteilung zu einem bestimmten Thema,

    Sachverständiger, Zeugenaussage etc.


    Und je nachdem aus welchem Grund der MA (der auch gleichzeitig EBRM ist) geladen wird, ist es halt möglich oder vielleicht auch nicht.

  • Wenn der Betriebsrat das eBRM zu einer personellen Maßnahme, die der Arbeitgeber plant hören (nicht Verhören) möchte, dann kommt er nur seinen Pflichten nach.


    Wenn er das eBRM als Kenner der Lage in einer Bestimmten Abteilung befragen möchte, kann er das auch tun.


    Wenn es eine offizielle Beschwerde gegen das eBRM gibt, so ist der BR auch berechtigt, den Standpunkt des beschuldigten zu erfragen, auch wenn der im Prinzip nichts sagen muss.


    Nur um einmal ein paar Beispiele zu nennen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ersatzmitglied einladen um es zu verhören

    Das klingt mir durchaus merkwürdig. Ihr könnt jeden Mitarbeiter einladen und zu einer Sache befragen (vorausgesetzt er möchte das), aber was meinst Du mit verhören? Das klingt als hätte er was ausgefressen, aber selbst dann wäre es ein Befragen zur Sachlage.

  • Ein BR Mitglied das auch Vorgesetzter des BR Ersatzmitglied ist inkl aller anderen BR Mitglieder, will in laden lassen, weil das Ersatzmietglied wohl nachgefragt hat bei den Mitarbeitern, ob alles ok ist oder ob es Probleme mit dem festen BR Mitglied gibt, wegen seiner Position usw.

    Ein anderen Mitarbeiter hat wohl das Gespräch mit bekommen und es dem Vorgesetzten gesteckt. Deshalb soll er wohl zum Verhör antreten. Das ladende BR Mitglied war zum Zeitpunkt der Wahl noch in einer untergeordneten Rolle und ist jetzt in einer bestimmenden Position, woraus leider auch Probleme entstehen. Deshalb auch die nach fragen des Ersatzmitgliedes in der Belegschaft, dies auch nicht ohne Grund.

  • Hallo,


    ein BR hat niemanden zu "verhören". Ein BR ist kein Gericht, keine Ermittlungsbehörde und auch keine Polizei.

    Und wenn alle BRM vollzählig versammelt sind, muß es einen speziellen Grund dafür geben, daß ein eBRM zusätzlich anwesend sein darf.

  • Ein BR Mitglied das auch Vorgesetzter des BR Ersatzmitglied ist inkl aller anderen BR Mitglieder

    Hier könnte es einen Interessenkonflikt geben.

    Wenn ein BR-Gremium so etwas feststellt, sollte man handeln um evtl. Schaden vom Gremium fernzuhalten.

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  • Den Konflikt gibt es bereits, aber keine Lösung. Die nächsten Wahlen werden das Problem lösen, weil Sie keine Stimmen mehr bekommt weil maximal unbeliebt. Aber derweil kann Sie halt noch alle anderen unter der Fuchtel halten. Nur der Chef selber steht noch über Ihr. Aber sie ist noch keine Leitende Angestelltin. Ihr könnt euch vorstellen was da im BR los ist da nicht nur Sie aufgestiegen ist. Ein paar BR Mitglieder wurden nach Bewerbung und Ausschreibungen befördert.


    Aus meiner Sicht muss das Ersatzmitlied da auch nicht antanzen. In einer Sitzung als geladenes Mitglied könnte der Punkt wenn TOP aber angesprochen werden. Das Ersatzmitglied müsste dann teilnehmen an der Sitzung, wenn jemand Krank oder im Urlaub ist.

  • Wie sieht den das Kräfteverhältnis im Gremium aus, um evtl. eine Abwahl der BRV zu betreiben.

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  • ein BR hat niemanden zu "verhören". Ein BR ist kein Gericht, keine Ermittlungsbehörde und auch keine Polizei.

    Das war mir so wichtig, dass ich es hier noch mal groß, fett und in rot sehen wollte.


    Ein BR Mitglied das auch Vorgesetzter des BR Ersatzmitglied ist inkl aller anderen BR Mitglieder, will in laden lassen, weil das Ersatzmietglied wohl nachgefragt hat bei den Mitarbeitern, ob alles ok ist oder ob es Probleme mit dem festen BR Mitglied gibt, wegen seiner Position usw.

    Und wenn das hier der eigentliche Grund ist, dann ist das "Vorladen" des eBRM alles andere als notwendige BR-Arbeit. D.h. der BR riskiert hier, dass allen Teilnehmern an dem "Verhör" die Arbeitszeit nicht anerkannt wird.


    Keine Ahnung, was da gerade bei euch schief läuft, aber was es auch ist, das lässt sich mit Sicherheit nicht in einer Sitzung klären und schon gar nicht bei einem "Verhör".


    Aber als AG würde ich mir nach einem solchen BR die Finger lecken. Solange die sich gegenseitig zerfleischen gehen sie mir wenigstens nicht mit irgendwelchem Scheiß auf den Keks... man, man, man...

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  • Aber derweil kann Sie halt noch alle anderen unter der Fuchtel halten. Nur der Chef selber steht noch über Ihr.

    Da hab ich als AG doch mal eine BRV die das Gremium lenkt, wie ich das haben will.


    Super, eine BRV die die Position des AG mit einnimmt.

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  • innerhalb des BR Gremiums gibt es keine Hierarchien.

    Auch darf ein Vorgesetzter in keiner weise Einfluss auf die Entscheidungen des einzelnen BR Mitglieds ausüben


    Und wenn ich es richtig verstanden habe wurde diese eine Person nach der Wahl Vorgesetzte mehrerer anderer Mitarbeiter, welche auch im Betriebsrat sind, hier muss sich diese betreffende Person im klaren sein dass durch die Beförderung einerseits ein Interessenskonflikt besteht und aber auch klar zwischen BR Arbeit und "normaler" Arbeit trennen.

    Sollten im Rahmen des normalen Arbeitsverhältnisses Benachteiligungen der einzelnen BR Mitglieder erfolgen so ist dies ein Verstoß gegen $78 BetrVG


    Viele Grüße

    Bernd

  • Um beim Thema zu bleiben. Es muss dann falls geladen der Mitarbeiter dann nicht zwingend erscheinen. Falls man das Ersatzmitglied raus wirft aus dem BR, wirkt der Kündigungsschutz ja noch nach 1 Jahr nach. Der ist auch bei der Gewerkschaft und könnte sich ja dann auch da Hilfe holen. Von dem Betriebsrat ist ja so dann nichts mehr zu erwarten an Hilfe.

  • Falls man das Ersatzmitglied raus wirft aus dem BR,

    Das kann nur ein Arbeitsgericht tun.

    Der BR hat nicht zu entscheiden wer aus dem Gremium ob BRM oder EBRM entfernt werden soll.


    Ich würde mir im Gremium eine Mehrheit suchen um eine Abwahl der Vorsitzenden zu betreiben.

    Das geht natürlich nur, wenn ich selber bereit bin, in die Bresche zu springen und ich die nötige Mehrheit hierfür finde.

    Das hat aber auch wieder nichts mit dem Rauswurf aus dem Gremium zu tun.

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  • Ein Misstrauensvotum wurde schon gestellt von dem eBRM gegen die Dame vom BR. Allerdings ohne Mehrheit. Natürlich ist Sie da wohl jetzt auch auf Rache aus. So nach dem Motto, das lass ich mir nicht bieten. Hängt Ihn höher... Ist schon traurig alles irgendwie.


    Grüße aus Leverkusen und danke für die vielen Antworten <3

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Kretasy schau dir doch mal den § 23 BetrVG an.

    Wenn sich da genügend AN finden, die ein solches Verfahren Unterstützen und dann evtl. noch mit der Gewerkschaft im Rücken, dann ist das doch eine Möglichkeit.

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  • Der Vorsitzende kann ja ohne die Mehrheit auch nichts machen im Gremium. Der Vorsitzende ist noch einer von den guten. Aber ohne eine Mehrheit kann er auch nichts machen. Das ERBM war leider auch sehr engagiert und hat sich oft durchgesetzt auch gegen den Chef. Er kann reden und argumentieren und überzeugt. Das stößt den anderen halt auch negativ auf und deshalb will man ihn auch raus haben. Er tut und macht und schreibt und der Rest denkt sich nur.... ja der schon wieder.... Er passt halt nicht zum Rest, da nicht angedient und unterwürfig ist und alles durch winkt.

  • Falls man das Ersatzmitglied raus wirft aus dem BR

    Autsch... allein schon die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, zeigt an wieviel Grundlagen es hier mangelt...


    Sollte der BR das wirklich machen, würde ich als EBRM freundlich um schriftliche Bestätigung bitten. Und anschließend wäre ich (vor allem als Mitglied einer Gewerkschaft) schneller beim Arbeitsgericht als der BRV "grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten" aussprechen kann...

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