Hallo,
wenn die Elternzeit zum 10.04.2021 endet und man fristgerecht 3 Monate vorher kündigen muss, muss man dann zum 31.03 oder zum 09.04 kündigen ?
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Hallo,
wenn die Elternzeit zum 10.04.2021 endet und man fristgerecht 3 Monate vorher kündigen muss, muss man dann zum 31.03 oder zum 09.04 kündigen ?
Das ist meistens abhängig vom zweiten Teil des Satzes im Arbeitsvertrag. Üblicherweise steht dort "drei Monate zum Monatsende" oder "zum Quartalsende". Dann müsste die Kündigung zum 31.03. erfolgen. Steht dort kein "Endtermin", dann ist die Kündigung zu jedem gewünschten Datum möglich.
Fristgerecht heißt meiner Meinung nach mindestens 3 Monate vorher kündigen. Also der 31.03. wäre zur Sicherheit schon mal besser.
Während der Elternzeit gilt für die Kündigung des Arbeitnehmers die übliche Regelung, dass das Arbeitsverhältnis durch ihn ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB) gekündigt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung trifft.
§ 19 BEEG ergänzt diese Vorgabe und gibt dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit. Seine Recht zur außerordentlichen Kündigung, zur ordentlichen Kündigung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag bleiben hiervon unberührt.
§ 19 BEEG spricht von drei Monaten zum Ende der Elternzeit. Deshalb würde ich am 08.01.2021 kündigen.(10.01. ist ein Sonntag) ob Montag der 11.01. noch reichen würde, da bin ich mir gerade nicht sicher. Aber vielleicht haben wir ja einen Fristenprofi an Bord, der das beantworten kann.
Die Kündigung geht noch diesen Monat raus, die Frage die sich mir stellt, wie schon am Anfang erwähnt, ist der 31.03 das Kündigungsdatum oder der 09.04.
Eigentlich wäre es wohl der 31.03 aber durch diesen Zusatz des Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit, bin ich verwirrt
Kündigung zum 10.04.
Mein Wortlaut wäre
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 10.04.2021, dem Ende meiner Elternzeit.
Allerspätestens würde ich die Kündigung am 9.1. übergeben. Eher ist natürlich auch möglich.
Sorry nicht richtig gelesen. Natürlich wenn der 09.04. der letzte sein soll, dann am besten am 04.01. Kündigen.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Also meine Lesart: zum 09.04.
Während der Elternzeit gilt für die Kündigung des Arbeitnehmers die übliche Regelung, dass das Arbeitsverhältnis durch ihn ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB) gekündigt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung trifft. Wenn also das Enddatum vorher sein soll. z.B. 31.03.
Kündigung zum 10.04.
Mein Wortlaut wäre
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 10.04.2021, dem Ende meiner Elternzeit.
Allerspätestens würde ich die Kündigung am 9.1. übergeben. Eher ist natürlich auch möglich.
So werde ich das wohl schreiben ? allerdings zum 09.04 da der erste Arbeitstag der 10.04 sein würde
Und wenn du nett sein willst, ergänzt du das noch um die Rechtsgrundlage: ... kündige ich gem. § 19 BEEG zum 09.04.2021, dem Ende meiner Elternzeit.
Dann brauchen die nicht erst nachzufragen, wie du auf das "krumme" Datum kommst.
Während der Elternzeit gilt für die Kündigung des Arbeitnehmers die übliche Regelung, dass das Arbeitsverhältnis durch ihn ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB) gekündigt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung trifft. Wenn also das Enddatum vorher sein soll. z.B. 31.03.
Was willst du uns damit sagen? Wir sind uns aber schon einig, dass die Mitarbeiterin bei Elternzeit zu einem krummen Datum kündigen kann oder?
Das Eigene, einseitige beenden zu einem Krummen Datum ist meiner Meinung nach nur zum Ende der Elternzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Während der Elternzeit kann man immer zum 15. oder zum Ende des Monats mit der, wenn nichts anderes bestimmt ist ( Arbeitsvertrag ), Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen.
wenn die Elternzeit zum 10.04.2021 endet und man fristgerecht 3 Monate vorher kündigen muss, muss man dann zum 31.03 oder zum 09.04 kündigen
Homer : Es geht um das Ende der Elternzeit!?!