Hallo liebes Forum,
unsere BV Kurzarbeit ist abgelaufen am1.12.2020. Nun möchte die GF eine neue abschließen, was eigentlich auch verständlich ist.
In unserer alten BV war ein Topf der auch ausgezahlt wurde falls keine Kurzarbeit anfällt. Allerding keine Aufstockung und der AN
trägt das Risiko falls der AG Fehler bei der Beantragung macht und die Arbeitsagentur kein Kurzarbeitergeld bezahlt.
Wir möchten diese Sachen ändern und haben um einen Sachverständigen gebeten, mit der Begründung das noch kein BR Mitglied
eine Schulung zu BV' en gemacht hat und wir gewisse § in der BV nicht verstehen.
Unsere GF sträubt sich und möchte uns keinen Sachverständigen genehmigen mit der Begründung wir hätten die alte doch auch unterschrieben.
Nun sehen wir es so das wir die BV nicht unterschreiben werden. Nun wies uns die GF darauf hin das ohne BV betriebsbedingte Kündigungen ins
Haus stehen könnten (was wir nicht glauben, aber möglich ist alles).
Meine Frage, ist dies so?
Oder muss eine BV Kurzarbeit abgeschlossen sein? Dachte immer es wäre eine erzwingbare BV, und wenn man sich nicht einigt, entscheidet die Einigungsstelle.
Und das bevor Kündigungen angesagt sind. (wir sind im Grunde ein noch kerngesundes Unternehmen)
Danke für eure Meinungen