Rückzahlung Jahressonderzahlung bei Kündigung durch Mitarbeiter

  • Eine Mitarbeiterin hat gesagt bekommen, dass ihr befristeter Vertrag der Ende April enden würde nicht verlängert wird. Sie strebt jetzt aber eine frühzeitige Eigenkündigung an.

    Nun stellt sie die Frage, ob sie ihre Jahressonderzahlung nach TVöD-K zurückzahlen muss wenn sie frühzeitig kündigt.

    Ich habe als Stichtag bisher den 31.3. gefunden. Aber auch so viele andere Aussagen.

    Vielleicht könnt ihr mir ja das richtige sagen!


    Vielen Dank!!

  • Hallo,


    hier würde ich empfehlen, einmal mit dem Arbeitgeber zu sprechen.


    Ich kenne euren Tarifvertrag nicht, denke aber, dass er nicht recht viel anders formuliert ist, wie andere auch.


    Demnach muss bei Eigenkündigungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Jahressonderzahlung zurückerstattet werden. Gemäß wortlaut dürfte es dann auch so sein, dass dies gilt, wenn der Vertrag sowieso ein Monat später auslaufen würde.


    Unser Arbeitgeber hat hier aber mit sich reden lassen und eingesehen, dass es ja nur darum geht, einen auslaufenden Vertrag eher zu beenden, damit der Arbeitnehmende eine neue Stelle, die es sonst vielleicht nicht mehr gibt, annehmen kann und nicht arbeitslos wird.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • der Anspruch auf Sonderzahlung ergibt sich doch daraus, dass der AN am 01.12 beschäftigt ist dies wird gekürzt wenn der AN noch nicht das ganze Jahr beschäftigt war. Das Ausscheiden vorm 31.3 wurde meiner Meinung nach nicht vom BAT übernommen.