Hallo zusammen!
Ich bin bei uns im Unternehmen Mitglied im GBR. Nachdem wir seit knapp 6 Jahren erfolglos versuchten, mit HR eine GBV zu HomeOffice/Mobiles Arbeiten abzuschließen, kam nun endlich dank Corona Bewegung in diese Angelegenheit.
HR hatte dabei in ihrem Entwurf bereits in der Präambel auf gelegentliches Arbeiten in Home-Office abgestellt:
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt Standards für das gelegentliche „Arbeiten im Home-Office“ bei XXX.
Wir als GBR haben in unserem überarbeiteten Vorschlag das gelegentlich gestrichen, da wir auch regelmäßig wiederkehrendes Home-Office wie z.B. jeden Montag in der Woche regeln wollen:
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt Standards für das „Arbeiten im Home-Office“ bei XXX.
Als Gegenvorschlag kam dann zurück, man könne das Wörtchen "gelegentlich" ja eingeklammert einfügen, so könne HR das dann akzeptieren:
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt Standards für das (gelegentliche) „Arbeiten im Home-Office“ bei XXX.
Das hat mich nun etwas irritiert.
Nach meinem bisherigen Rechtsempfinden würde das doch auch regelmäßiges Arbeiten mit beinhalten (also wie unsere Formulierung), da das gelegentlich ja durch die Klammerung optional ist. Stimmt das so?
Hat sich unsere HR da wirklich selbst übers Ohr gehauen? Oder übersehe ich da etwas Wesentliches?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?