Wahlvorstand

  • Hallo,

    hätte eine frage was die Briefwahl angeht.

    Aufgrund des wahrscheinlichen lockdowns wegen corona, in nächster Zeit, fragen sich jetzt viele Kollegen ob Anfang Januar die BR-Wahl stattfindet.

    Wir wollen sie stattfinden lassen, auch nur über Briefwahl, wenn es sein muss, denn wir haben keinen Betriebsrat und brauchen einen so schnell wie möglich.

    Viele möchten jetzt schon Briefwahl beantragen, geht das denn überhaupt?

  • Hallo Andreas1980,


    nach §24Wo regelt die Voraussetzungen für die "Briefwahl". Daher können Sie es beantragen, wenn schon feststeht, das sie voraussichtlich nicht im Betrieb sein werden. Ist das denn so? Wenn es so ist, habe ich nichts gefunden was dagegen spricht dies frühzeitig zu tun.

    Generell nur Briefwahl anzubieten halte ich nicht für zulässig.

  • wie Lustiger Vogel schon schreibt, generelle Briefwahl dürfte unzulässig sein.

    Aber als Wahlvorstand, und evtl auch der BR, kann man ja durchaus Werbung für die Briefwahl machen.

    Es kommt dabei natürlich auch auf den Betrieb und die MA-Zahl an, wie das alles machbar wäre.

    Und ob an dem Tag nun jemand im Betrieb ist oder nicht würde für mich keine Rolle spielen, wenn jemand Briefwahl machen will bekommt er die Unterlagen.

    Dann macht man das Wahlbüro so groß, dass AHA-L gut gemacht werden kann, verteilt Masken, besorgt sich eine ausreichend große Anzahl Einwegkugelschreiber dann bekommt jeder seinen eigenen. Alles machbar oder "wo ein Wille ist, ist auch ein Single Malt"

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Aber als Wahlvorstand, und evtl auch der BR, kann man ja durchaus Werbung für die Briefwahl machen.

    Darf der Wahlvorstand aber nicht: RN14: Der WV sollte vermeiden.....auf schriftliche Stimmabgabe zu drängen.



    Und ob an dem Tag nun jemand im Betrieb ist oder nicht würde für mich keine Rolle spielen, wenn jemand Briefwahl machen will bekommt er die Unterlagen

    siehe Rn13: Der AN der schriftl. Stimmabgabe begehrt, hat darzulegen, dass er am Wahltag voraussichtlich abwesend ist. (der WV kann den Grund prüfen, muss er aber nicht).

  • RN14: Der WV sollte vermeiden.....auf schriftliche Stimmabgabe zu drängen.

    welcher Kommentar? (ist immer gut das anzugeben, weil wenn man mehrere hat muss man nicht alle wälzen).

    Erstens ist das ein Kommentar nicht das Gesetz und zweitens steht da "sollte" also kein "darf nicht" und der WV soll ja nicht darauf drängen, aber auf die Möglichkeit hinweisen, und ich denke in der jetzigen Zeit, auch wenn es dazu keine Kommentare oder Urteile gibt, ist das ein durchaus gangbarer Weg der auch keine erfolgreiche Anfechtung mit sich bringen würde und wenn dann auch noch ein gut ausgestattetes Wahlbüro da ist, kann ich als Wahlvorstand doch ruhigen Gewissens immer angeben, dass ich damit die Ängste der MA ernst genommen habe aber auch volles Verständnis habe und daher auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen habe.

    Drehe mir jemand daraus einen Strick.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Insbesondere bei einem "soll" dürfte es bei Einigkeit zwischen AG und Wahlvorstand eher keine Probleme geben. Wenn die Kolleg:innen größtenteils im Homeoffice sind, dann sollte der Wahlvorstand das auch als korrekte "Abwesenheit" werten dürfen.

    Wenn man ein sicheres Wahllokal anbietet, aber im Hinblick auf die Pandemie die Briefwahl "auf Wunsch" anbietet und über das einfache Verfahren informiert, ist das wohl noch keine "Werbung". Ist alles auch von der Wortwahl abhängig.

  • welcher Kommentar? (

    Oh sorry, das war der rote Däubler.


    Habe gerade noch gefunden, dass die Bundesregierung zumindest für die Personalratswahlen die Briefwahl jetzt zugelassen hat:


    "Durch die aktuelle Lage können die Personalratswahlen in den Bundesbehörden im Wahljahr 2020 nicht wie üblich als Präsenzwahl mit persönlicher Stimmabgabe durchgeführt werden. Die

    Änderung der Wahlordnung ermöglicht den Wahlvorständen in Fällen, in denen eine Stimmabgabe in der Dienststelle voraussichtlich nicht sichergestellt werden kann, anstelle oder ergänzend zur Präsenzwahl eine Briefwahl anzuordnen. Hinzu kommen organisatorische Erleichterungen, wenn der Wahltermin verschoben werden muss. Damit wird eine rechtssichere Durchführung als Briefwahl für die Beschäftigten der Bundesbehörden in Krisensituationen ermöglicht. Diese Änderung gilt ebenfalls bis zum 31. März 2021."


    https://www.bundesregierung.de…che-mitbestimmung-1739914


    Warum das nur für Personalratswahlen beschlossen wurde bleibt wohl ein Geheimnis der Bundesregierung (oder ich hab es für BR-Wahlen nur nicht gefunden). Ob man diese Gesetzesänderung auch aus BR-Wahlen übertragen kann? Da bin ich überfragt.

  • Warum das nur für Personalratswahlen beschlossen wurde bleibt wohl ein Geheimnis der Bundesregierung (oder ich hab es für BR-Wahlen nur nicht gefunden). Ob man diese Gesetzesänderung auch aus BR-Wahlen übertragen kann? Da bin ich überfragt.

    Vermutlich, weil in den vielen Bundesländern in dem Zeitraum reguläre Personalratswahlen stattfinden sollten. Eine Regelung für (reguläre) Betriebsratswahlen war da nicht notwendig. Ich vermute, dass da einfach niemand an außerordentliche Wahlen gedacht hat. Die Regelung kommt aus April 2020 - vermutlich mit heißer Nadel gestrickt.

  • Ob man diese Gesetzesänderung auch aus BR-Wahlen übertragen kann?

    Die Frage wird man wohl prinzipiell verneinen müssen, da die BR-Wahlen eine eigene gesetzliche Grundlage haben. (Und hier zu sagen: das andere Gesetz finde ich aber gerade passender, wir nehmen das... müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren.)


    Aber das stärkt meine neulich geäußerte Vermutung, dass die aktuelle Rechtsprechung eben nicht auf der aktuellen Situation beruht und vermutlich ein Gericht hier anders entscheiden könnte. (Konkrete Umstände des Einzelfalles!)


    Aber wir wissen ja, wie das vor Gericht und auf hoher See ist... da haben höhere Wesen ihre Finger im Spiel... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!