Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei uns steht bald die Wahl der freizustellenden Mitglieder an. Voraussichtlich werden wir uns entscheiden, die Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen zu ersetzen. Bei einer Mehrheitswahl oder Verhältniswahl würden die Freistellungen ja identisch sein. D.h. wenn wir uns dazu entscheiden, z.b. in 4 Teilen freizustellen, ergibt das für 4 BRM eine 0,5 VK für die BR Arbeit. Bei den Personen, die in Ämter gewählt wurden, macht das noch Sinn. Die 4. Person wird aber dann vermutlich jemand sein, die in einem Ausschuss ist, was aber gegenüber anderen Personen, die ebenfalls in Ausschüssen aktiv sind, ungerecht wäre. Was wäre aber, wenn man eine 0,5 VK auf mehrere Personen, z.b. gleichmäßig auf alle Ausschussmitglieder überträgt?
Gibt es hier Erfahrungswerte und wie ist das rechtlich im Wahlverfahren machbar? Oder ist meine Annahme, dass bei einer Wahl die Freistellungen gleichmäßig verteilt werden, ein Irrtum?
Viele Grüße und ein gutes WE, kerga