Hallo,
Wir haben folgende Situation: Wir sind zu 3. im Wahlvorstand, haben einen vierten als Ersatzmitglied, welcher auch schon mal eingesetzt wurde. Am 16.11. haben wir die Wählerliste für die BR-Wahl am 08.01.2021 veröffentlicht, in der alle 3 vom Wahlvorstand sowie das Ersatzmitglied drauf stehen.
Am 09.12.2020 hat das Ersatzmitglied eine E-Mail erhalten, dass er nicht verlängert und das Arbeitsverhältnis damit gekündigt wir (1-Jahres-Vertrag läuft am 07.01.2021 aus). Unser Unternehmen ist bekannt, "High Volume Recruiting" zu betreiben und gleichzeitig viele Verträge auslaufen zu lassen.
Unserer Befürchtung ist jetzt, dass er bewusst nicht verlängert wurde. Einer der 3 anderen WV-Kollegen hört zum 31.12. auf, der andere Kollege und ich sind unbefristet.
Das größere Problem ist, dass wir 5 BR-Mitglieder wählen müssen. Ursprünglich waren wir 8 Kandidaten, 1 verlässt das Unternehmen vorher, 1 wird zum 07.01. nicht verlängert (siehe oben), 1 hat gerade keine Bescheinigung der Ausländerbehörde und hat damit auch keinen Vertrag mehr. Somit bleiben nur noch 5 von 5 wählbaren, was das ganze doch anfechtbar(er?) macht, oder?
Unsere Kollegen stehen zwar ohnehin hinter uns, ich bin auch guter Dinge, dass wir diese Wahl gut durchkriegen, allerdings möchte ich den Kollegen schützen, der eben nicht verlängert wird. Mein Kenntnisstand war, dass man besonderen Kündigungsschutz während der WV- und BR-Arbeit (sowie Kandidatur) hat. Das kann sich doch aber nicht darauf beziehen, dass in der "nicht-Verlängerungs"-E-Mail hätte stehen sollen, er wird nicht verlängert wegen der WV- bzw. BR-Arbeit, oder? Dann hat dieser Kündigungsschutz ja kaum Wirkung, so dumm wäre das Unternehmen nicht, dass es das offensichtlich in die "Kündigung" reinschreibt.
Vielleicht habt ihr ja einen Rat!
Viele Grüße
Marcel