Sicherheitsunterweisung unter Coronabedingungen

  • Hallo Zusammen,


    nun sind wir fast 1 Jahr im Coronamodus und überall stehen die Sicherheitsunterweisungen sicher an.

    Die Frage die wir uns stellen, welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich diese Unterweisung auch Digital durchführen kann.


    Bisher wurden bei uns die Teilnehmer vom Vorgesetzten in einen Besprechungsraum eingeladen, die Sicherheitsunterweisung mit Power Point durchgeführt, und dann die Teilnahmebestätigung durch Unterschrift festgehalten. Auf dem Dokument das Unterschrieben wurde waren die Hauptpunkte der Unterweisung aufgeführt

    z.B. Gefahren bei der Nutzung von Treppen und Wegen, Gefahren bei der Nutzung von Büromöbel, Gefahren bei der Nutzung von Maschinen, Warnzeichen, Rettungswege, Gefahrstoffe im Betrieb, im Bereich, am Arbeitsplatz, Gebotszeichen der Arbeitssicherheit....


    Nun werden bei uns die Unterweisungen Digital durchgeführt, doch wir wissen nicht, wie wir den Nachweis rechtsicher festhalten können.

    Reicht den Nachweis über die Gigitale Anwesenheitsliste (beigetreten, verlassen) oder was muss getan werden.


    Wie handhabt ihr das in eurem Betrieb?


    Das wir hier in der Mitbestimmung als BR sind steht ausser Frage, wir suchen nur zusammen mit dem Arbeitgeber nach einer Rechtssicheren Lösung.


    Die BG ist da im Moment nicht hilfreich


    Viele Grüße

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    bei uns fand Ende letzten Jahres eine Sicherheitsunterweisung digital statt im Anschluss daran, musste jeder der teilgenommen hat dies in einer Email an den Beauftragten Sicherheitsfachkraft senden der Inhalt war vorgegeben es musste nur noch der eigene Name eingesetzte werden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wir werden zu einer Onlineschulung Sicherheitsunterweisung eingeladen. Jeder kann sich mit seinem Passwort zu einem beliebigen Zeitpunkt in die Schulung einloggen und diese Eigenständig am PC durchführen. Am Anschluss ist ein kleiner Test der beliebig oft wiederholt werden kann bis er bestanden wurde. Dann gibt eine Urkunde. Im System wird festgehalten wer alles bestanden hat (die Fehlversuche werden nicht ausgewertet). Durch den zwar relativ einfachen Test ist zumindest sichergestellt, dass man ein wenig zugehört/gesehen hat. Zumindest muss man sich durch die komplette Schulung druchklicken, erst dann wird der Test angezeigt. Es gibt ein Zeitfenster in dem man diese Schulung erledigen muss. Wer bis dahin nicht teilgenommen hat wird erneut angeschrieben. Dies wird im kompletten Konzern so gemacht, daher gehe ich davon aus, dass es eine rechtssichere Lösung ist. Wie hoch der technische Aufwand hierfür war kann ich aber nicht sagen. Es gibt dieses System bereits länger bei uns und ist vor Corona z.B. schon für Complience Schulungen genutzt worden.

  • bei uns wird die Powerpoint an alle kaufm. MA verschickt bzw zugänglich für alle auf einem Laufwerk abgelegt. Jeder muss nachher auf einem Vordruck mit Unterschrift bestätigen dass er die PP gelesen und verstanden hat.

    Größere Unterweisungen wie Compliance und ähnliches werden auch mit CBTs gemacht.


    Für die gewerbl. MA wird das dann halt in kleineren Gruppen gemacht, denn die meisten von denen müssten das dann über ein Smartphone osä machen.


    Die Rechtssicherheit bei den digitalen Unterweisungen kann ich nicht beurteilen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wir bekommen/haben etwas, wie es von Schimmelchen beschrieben ist.

    Eine entsprechenden BV hierzu ist in Vorbereitung.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Wir haben bereits 2020 die meisten Sicherheitsunterweisungen über Telekonferenz durchgeführt.


    Anschließend schreibt jeder Teilnehmer einen 1-Zeiler an seinen Vorgesetzten:


    Ich, <Name>, <Personalnummer> habe am <Datum> an der jährlichen Sicherheitsunterweisung teilgenommen und den Inhalt verstanden.


    Das entspricht meinem Verständnis nach auch den Vorgaben der SARS-CoV2-Arbeitsregel (https://www.baua.de/DE/Angebot…blob=publicationFile&v=11 ) Punkt 4.2.14


    Bei einem reinen CBT oder Verteilen von PP-Folien wäre ich vorsichtig - in der og Regel steht dazu:

    "Die Durchführung der Unterweisung über elektronische Kommunikationsmittel ist in der Epidemiesituation möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Verständnisprüfung zwischen den Beschäftigten und dem Unterweisenden erfolgt und jederzeit Rückfragen möglich sind."


    Man liest sich,


    A. Friend