Rabauke ich wiederhole mich .....die Frage hieß darf der AG die Zahlungen verweigern wenn die Bescheinigung nicht an einem von ihm genannten Termin vorliegt....Nein darf er nicht!
Überschneiden sich Bescheinigung und Abrechnung dann kann er eben wie Rtjum schreibt dies auch im Folgemonat überweisen!
Verweigert der AG die Zahlung wegen einer Auslandsreise steckt er auch in einer Zwickmühle! Hier wäre er meiner Ansicht nach gut beraten den Lohn unter Vorbehalt weiter zu zahlen.