Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz, Lenkzeiten und Ruhezeiten bei Fahrpersonal

  • Hallo zusammen,

    wir benötigen einmal qualifizierte Unterstützung.

    Im Unternehmen hatten wir bis vor Kurzem einen Betrieb, in dem alle unsere Lkw-Fahrer zusammen gefasst waren. Hier gab es einen eigenen BR.

    Nun ist auf Grund von Umstrukturierung dieser Betrieb in den Hauptbetrieb aufgegangen.

    Der BR des Hauptbetriebes musste nicht nie mit dem Thema des Zusammenspiels von Lenkzeiten, Arbeitszeitgesetz und Ruhezeiten auseinandersetzen.

    Wenn wir heute 3 Fahrer fragen wie das funktioniert, dass man das Maximum an Stunden fahren kann ohne mit den entsprechenden Gesetzen in Konflikt zu geraten, bekommt man 4 Antworten.

    Vielleicht ist ja ein Spezi hier im Forum, der uns das einmal näher bringen kann, am besten auch noch unter Einbeziehung der Möglichkeit, an Wochenenden zu fahren.


    Das non plus Ultra wäre eine grafische Darstellung als Balken.


    Ich danke euch schon mal für die Unterstützung.

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  • Hallo Nordfriese,


    wie hat das denn der alte BR aus dem Betrieb geregelt? Gibt es da noch einen Experten aus dem alten Gremium, den man fragen könnte? Falls ja, könnte man diesen Experten doch mal als Sachverständigen in die BR-Sitzung einladen, wo er berichten kann.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Chris,

    vielen Dank, das hilft schon einmal beim Verständnis weiter.


    Hallo Markus,

    einer der alten BR-Mitglieder kann da auch Auskunft geben, ist aber eben auch Fahrer und da hatten wir ja schon unterschiedliche Auffassungen, was die entsprechenden Zeiten betrifft, wir hatten sogar schon unseren Logistikverantwortlichen hierzu befrag aber kein befriedigende bzw. erschöpfende Auskunft erhalten.


    Daher meine Frage nach einem Balkendiagramm für z.B. einen Monat in dem die Lenk-, ruhe- und Arbeitszeiten gemäß der entsprechenden Gesetzt und Verordnungen abgebildet sind.

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    Einmal editiert, zuletzt von Der Nordfriese () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Der Nordfriese mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • wir benötigen einmal qualifizierte Unterstützung.

    weiß nun nicht welcher Wirtschaftszweig aber Gewerkschaften kennen sich, so zumindest meine Erfahrung bei verdi, gut damit aus, Berufsgenossenschaften oder evtl. direkt die (oder das??) BAG.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    das von Dir gewünschte Diagramm wirst du nicht finden, da es viel zu sehr auf die betriebs- und branchenspezifischen Umstände ankommt.

    Grundsätzlich gilt auch für LKW-Fahrer der Grundsatz, daß die "Lex spezialis" der "Lex generalis" vorgeht. Deswegen haben die einschlägigen spezifischen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten für den LKW-Verkehr immer Vorrang vor dem ArbZG.

    Das gilt sowohl für zusätzliche Beschränkungen als auch evtl. Ausnahmeregelungen.

    Erst wenn Du in den einschlägigen speziellen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten Deinen Sachverhalt nicht geregelt findest, kannst Du das ArbZG heranziehen.


    Und natürlich braucht es auch da für einen BR Spezialschulung. Das ist für den ifb wohl zu speziell, aber die zuständigen DGB-Gewerkschaften haben dafür ein auch branchenspezifisches Schulungsprogramm.

  • Hallo zusammen


    Wir sind ein Unternehmen ohne Tarifbindung.

    Ich danke euch für die Informationen zu den speziellen Gesetzen, die hier Vorrang haben.

    Das Gremium war immer der Auffassung, das man die Lenkzeitenverordnung und das Arbeitszeitgesetz zusammen betrachten muss, wenn ich jedoch nun lese, dass ein spezielles Gesetz Vorrang hat, wird das ganze schon erheblich durchsichtiger.


    Der Link von Chris hat mich schon ein gutes Stück weitergebracht.

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  • Die Lenk- und Ruhezeiten sind doch im Arbeitszeitgesetz geregelt? (§21a ArbZG) Wo gäbe es da noch zusätzliche Ausnahmen?

    schön wäre es...

    Fahrpersonalgesetz, die entsprechende EU-Verordnung ...

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  • Ok, man sieht, dass das überhaupt nicht mein Gebiet ist.

    und meins auch nicht.

    Heißt aber nicht, dass ich mich nicht damit auseinandersetzen muss.

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  • um den Klugscheißermodus noch zu steigern: Ich kann mich zwar auch noch an den Bundesgrenzschutz erinnern, aber das ist mittlerweile die Bundespolizei ;)

    da siehst du mal wie alt ich bin, meine Mutter hat beim Bundesgenzschutz bis zu ihrer Rente gearbeitet, an den neuen Namen kann ich mich als Grenzgänger nicht gewöhnen....

  • Hallo zusammen,


    wir haben in der kommenden Woche wieder Betriebs- und Personalausschusssitzung und schauen mal, wie wir mir den bisherigen Informationen, vor allem dem Link von Chris, weiterkommen.

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  • Hallo zusammen,


    wir haben in der kommenden Woche wieder Betriebs- und Personalausschusssitzung und schauen mal, wie wir mir den bisherigen Informationen, vor allem dem Link von Chris, weiterkommen.

    Da ich selber zum Thema Kraftfahrer keine Ahnung hab und bei dem Gesamten Text nur Spanisch verstanden habe, dachte ich mir das könnte doch was sein :D

  • Hallo

    Der Link von Chris kann helfen. Wenn ich mich recht erinnere wirst du da keine längeren Zeiten als im AZG finden.

    Jemanden vom BAG Bundesamt für Güterverkehr zu finden, vergiss es. Wir haben da mal zweck Schulung nachgefragt.

    Die Antwort von denen war: Wir erklären erst dann wenn was falsch gemacht wurde. Zur Schulung vor ab haben wir keine Zeit. Deren Erklärung ist dann aber auch mit Geld verbunden. Nein nicht für dich ;)

    Die gesamte Problematik ist auch nicht so einfach zu beantworten.

    Handelt es sich um Fahrer die rein Güter transportieren? Dann gilt nur die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.

    Diese Zeiten sind kürzer als die AZ.

    Der Radius in dem Gefahren wird spielt ein Rolle ob ich das Aufzeichnungsgerät bedienen muss.

    Wenn neben dem Fahren auch noch gearbeitet wird gelten beide Gesetze/Verordnungen.

    Wo genau kollidieren diese denn bei euch?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey