Hallo Kollegen,
wir haben ein Schreiben vom AG erhalten mit folgendem Inhalt.
Hallo Zusammen,
nachdem wir das Jahr 2020 gemeinsam gemeistert haben und glücklicherweise nicht, wie viele andere Unternehmen
in die Situation der Kurzarbeit geraten sind, darf dieses Thema und dessen Regelungen trotzdem nicht außer Acht gelassen werden.
Im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung sieht die Bundesagentur
für Arbeit vor, ungeplanten Jahresurlaub von Beschäftigten zu nutzen, um Kurzarbeit zu vermeiden.
Hierbei müssen wir als Arbeitgeber kurzfristig nachweisen können, welcher Urlaub bereits im Voraus geplant wurde bzw. noch ungeplant ist.
Um nicht in die Situation zu geraten, dass unsere Mitarbeiter gezwungen sind, ihren ungeplanten Jahresurlaub
hierfür nutzen zu müssen, soll vorbeugend der Jahresurlaub aller Mitarbeiter vollständig in der PZE/dem Webportal bis zum 31.01.2021
hinterlegt werden. Als erforderlicher Antragsnachweis in der PZE ist es notwendig, Urlaubsscheine für die beantragten Zeiträume zu erstellen.
Der Antragsnachweis im Webportal erfolgt automatisiert.
So könnten wir im Fall der Fälle nachweisen, dass die Urlaube schon frühzeitig geplant wurden.
Hat da jemand Informationen zu? Wir brauchten die Jahre vorher nie unseren Urlaub bis zum 31.01. verplanen sondern erst bis zu 31.06.
Schildere mal folgenden Fall. Plötzlich Kurzarbeit ab 1.2.2021. 6 Wochen und zu 100%. Da noch kein Urlaub geplant sich alle 30 Tage weg. Da keine Kurzarbeit gemacht sondern 6 Wochen Urlaub zwangsweise genommen durch die Arbeitsagentur. Kann ich mir nicht vorstellen.
Danke für eure Informationen. Und ein schönes Wochenende