Urlaubsplanung wegen Corona/ Kurzarbeit

  • Hallo Kollegen,


    wir haben ein Schreiben vom AG erhalten mit folgendem Inhalt.


    Hallo Zusammen,


    nachdem wir das Jahr 2020 gemeinsam gemeistert haben und glücklicherweise nicht, wie viele andere Unternehmen

    in die Situation der Kurzarbeit geraten sind, darf dieses Thema und dessen Regelungen trotzdem nicht außer Acht gelassen werden.

    Im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung sieht die Bundesagentur

    für Arbeit vor, ungeplanten Jahresurlaub von Beschäftigten zu nutzen, um Kurzarbeit zu vermeiden.

    Hierbei müssen wir als Arbeitgeber kurzfristig nachweisen können, welcher Urlaub bereits im Voraus geplant wurde bzw. noch ungeplant ist.

    Um nicht in die Situation zu geraten, dass unsere Mitarbeiter gezwungen sind, ihren ungeplanten Jahresurlaub

    hierfür nutzen zu müssen, soll vorbeugend der Jahresurlaub aller Mitarbeiter vollständig in der PZE/dem Webportal bis zum 31.01.2021

    hinterlegt werden. Als erforderlicher Antragsnachweis in der PZE ist es notwendig, Urlaubsscheine für die beantragten Zeiträume zu erstellen.

    Der Antragsnachweis im Webportal erfolgt automatisiert.

    So könnten wir im Fall der Fälle nachweisen, dass die Urlaube schon frühzeitig geplant wurden.


    Hat da jemand Informationen zu? Wir brauchten die Jahre vorher nie unseren Urlaub bis zum 31.01. verplanen sondern erst bis zu 31.06.

    Schildere mal folgenden Fall. Plötzlich Kurzarbeit ab 1.2.2021. 6 Wochen und zu 100%. Da noch kein Urlaub geplant sich alle 30 Tage weg. Da keine Kurzarbeit gemacht sondern 6 Wochen Urlaub zwangsweise genommen durch die Arbeitsagentur. Kann ich mir nicht vorstellen.


    Danke für eure Informationen. Und ein schönes Wochenende

  • Hallo Elbarado,


    das gute ist, du bist dann im Februar im Urlaub und wirst voll bezahlt, bekommst kein Kurzarbeitergeld, da man im urlaub keine Kurzarbeit machen kann sondern in Urlaub ist und eh arbeitsfrei hat.


    Urlaub derzeit für das ganze Jahr zu verplanen, ich weiß, da tuen sich einige wegen Corona schwer.

    Ich plane schon seit JAhrzehnten meinen Urlaub immer im Januar für das ganze Jahr, damit ich schon im Januar alle erforderlichen Hotels und Ferienhäuser buchen kann.


    Bei uns steht diese Anforderung bis auf 5 Tage alles zu verplanen auch in der BV.

    Die Mitbestimmung ist hier eindeutig ggeben und ohne eine Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber hier auch nichts verlangen. Sollte aber nun, Fall 2, du deinem Urlaub nicht verplant haben und Anganf Juni der Antrag kommen, Juli und August ist Kurzarbeit, dann kann da statt Kurzarbeit ggf. dein unverplanter Urlaub eingesetzt werden und du machst Urlaub zu einem Zeitpunkt, wo du keinen wolltest weil du singel bist und eh schon durch die Steuer genug gebeutelt bist und desshalb immer ausserhalb der Ferieinenzeit im september/Oktober urlaub machst.


    Wenn du das aber weiß, dann kannst du den auch jetzt schon beantragen, tut nicht weh


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    ich bin ja grundsätzlich bei dir.

    das gute ist, du bist dann im Februar im Urlaub und wirst voll bezahlt, bekommst kein Kurzarbeitergeld, da man im urlaub keine Kurzarbeit machen kann sondern in Urlaub ist und eh arbeitsfrei hat.

    aber das ist nicht dein Ernst, das das gut ist.

    Sitze zu Hause habe Urlaub. Toll. Meine Lebensgefährtin ist arbeiten und die Kinder haben auch kein frei.

    Im Sommer oder Herbst wenn Urlaub möglich ist kann ich nicht mit da ich keinen Urlaub mehr habe.

    Würde ich nicht gut finden und du sicher auch nicht wenn du in der Situation wärst. ;)

  • Man muss das aber auch so sehen das der Urlaub fix ist wenn später in dem Zeitraum Kurzarbeit kommen sollte. Vor allem auch Kurzarbeit 0.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    stimmt auch. Aber klärt mich auf. Angenommen wir haben 50 % Kurzarbeit. Sprich jeden Tag 4 Stunden arbeiten.

    ( bitte nicht aufdröseln ob gut oder schlecht ) und das den ganzen Monat. Die letzten 2 Wochen habe ich Urlaub.

    Wie sieht das jetzt aus? Habe ich die 2 Wochen Urlaub und keine Kurzarbeit oder jeden Tag trotzdem 4 Stunden Kurzarbeit wie geplant?

  • Hallo,


    stimmt auch. Aber klärt mich auf. Angenommen wir haben 50 % Kurzarbeit. Sprich jeden Tag 4 Stunden arbeiten.

    ( bitte nicht aufdröseln ob gut oder schlecht ) und das den ganzen Monat. Die letzten 2 Wochen habe ich Urlaub.

    Wie sieht das jetzt aus? Habe ich die 2 Wochen Urlaub und keine Kurzarbeit oder jeden Tag trotzdem 4 Stunden Kurzarbeit wie geplant?

    Die entscheidende Frage ist: Ist Arbeit da oder nicht? Ist in der Zeit wo du nicht im Urlaub bist 4 Stunden lang keine Arbeit da, dann bist du in Kurzarbeit. Ist Arbeit da, dann darf dich der AG nicht in Kurzarbeit schicken. Kurzarbeit ist immer der Wegfall von Arbeit, nicht eine pauschale Kürzung der Arbeitsleistung durch den AG.

  • Wie sieht das jetzt aus? Habe ich die 2 Wochen Urlaub und keine Kurzarbeit oder jeden Tag trotzdem 4 Stunden Kurzarbeit wie geplant?

    Während Urlaub kannst du keine Kurzarbeit machen. Das Urlaubsentgelt kann nicht gekürzt werden.Urteil hierzu vom EuGH

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Hallo,


    stimmt auch. Aber klärt mich auf. Angenommen wir haben 50 % Kurzarbeit. Sprich jeden Tag 4 Stunden arbeiten.

    ( bitte nicht aufdröseln ob gut oder schlecht ) und das den ganzen Monat. Die letzten 2 Wochen habe ich Urlaub.

    Wie sieht das jetzt aus? Habe ich die 2 Wochen Urlaub und keine Kurzarbeit oder jeden Tag trotzdem 4 Stunden Kurzarbeit wie geplant?

    hier muss ich EDDFBR ganz klar widersprechen.

    An Tagen wo du in Urlaub bist muss keine arbeit da sein. Anders als bei einer AU ist Urlaub arbeitsfrei,

    Da Urlaub arbeitsfrei kann dann auch keine Arbeit für mich vorliegen und ich werden den ganzen Tag bezahlt!

    Also in deinem Fall im Urlaub eine Vergüung von 8 Stunden.


    Anders bei einer AU, da wird so bezahlt wie bezahlt worden wäre wenn du arbeiten gegangen wärest, 50% Entgelt50% kUGeld


    Gruß

    Rabauke

  • Ehm Rabauke,


    vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt oder du hast meinen Post falsch gelesen:

    Zitat von EDDFBR

    Die entscheidende Frage ist: Ist Arbeit da oder nicht? Ist in der Zeit wo du nicht im Urlaub bist 4 Stunden lang keine Arbeit da, dann bist du in Kurzarbeit. (Hervorhebung durch mich :) )

    Mein Post bezog sich natürlich nur auf die Zeit außerhalb des Urlaubs. Dass es während dem Urlaub keine KA geben kann ist unbestritten!

  • Ehm Rabauke,


    vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt oder du hast meinen Post falsch gelesen:

    Mein Post bezog sich natürlich nur auf die Zeit außerhalb des Urlaubs. Dass es während dem Urlaub keine KA geben kann ist unbestritten!

    tja, so ist das mit dem kleinen wort das ich überlesen habe (nicht) sorry, dann bin ich mit dir einig....