Hallo zusammen,
im Titel ist es schon grob umrissen, ich hole trotzdem noch etwas aus:
Auf dem Dach eines unserer Betriebsteile befindet sich eine PV-Anlage, die das ganze Dach bedeckt (relativ flaches Dach).
Wir haben zur Zeit ungewöhnlich viel Schnee darauf liegen, der mittlerweile auch ungewöhnlich lange Zeit dort ist.
Ein Fanggitter für Dachlawinen ist nicht angebracht.
Da die PV-Panele doch recht glatt sind und es jetzt auch leicht taut, gehen natürlich vermehrt Lawinen ab.
Jetzt sind Kollegen an den BR herangetreten mit der Bitte, hier Abhilfe zu schaffen, denn da wir Corona-bedingt im 15-Minutentakt lüften müssen, kommt wohl schon mal Schnee durch die Fenster und die Notausgangstüren in die Räume.
Angeblich wird seit mehreren Jahren nur herumgeeiert und es tut sich nichts, der AG schiebt die Verantwortung auf den Betreiber der PV (das Dach ist vermietet), der Betreiber schiebt auf den AG...
Wir als BR hatten die Sache bisher gar nicht auf dem Schirm bis ein BRM letzten Herbst an diesen Standort gewechselt hat.
Der dortige Abteilungsleiter redet sich wohl den Mund fusselig, kommt aber beim AG nicht weiter.
ASA-Begehungen finden dort zwar statt, aber anscheinend hilft das auch nicht weiter.
Von unserer externen SiFa halte ich persönlich nicht so viel, meine Erfahrung mit dem Herrn: anscheinend gilt "wes Brot ich ess, des Lied ich sing"; sprich da werden auch nur Empfehlungen ausgesprochen und das wars dann.
Hat der BR hier irgendeine Handhabe, beim AG das Anbringen eines Fanggitters durchzusetzen?
Und wenn ja, welche?
Ich vermute mal ein Initiativrecht aufgrund § 87 (1) Nr. 7, würde aber gern ein paar Meinungen dazu lesen.
Evtl. hat auch jemand hier Erfahrungen mit ähnlichen Sachen.
Grüße