Dachlawinen - Photovoltaikanlage - Möglichkeiten als BR zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen

  • Hallo zusammen,


    im Titel ist es schon grob umrissen, ich hole trotzdem noch etwas aus:


    Auf dem Dach eines unserer Betriebsteile befindet sich eine PV-Anlage, die das ganze Dach bedeckt (relativ flaches Dach).

    Wir haben zur Zeit ungewöhnlich viel Schnee darauf liegen, der mittlerweile auch ungewöhnlich lange Zeit dort ist.

    Ein Fanggitter für Dachlawinen ist nicht angebracht.

    Da die PV-Panele doch recht glatt sind und es jetzt auch leicht taut, gehen natürlich vermehrt Lawinen ab.


    Jetzt sind Kollegen an den BR herangetreten mit der Bitte, hier Abhilfe zu schaffen, denn da wir Corona-bedingt im 15-Minutentakt lüften müssen, kommt wohl schon mal Schnee durch die Fenster und die Notausgangstüren in die Räume.

    Angeblich wird seit mehreren Jahren nur herumgeeiert und es tut sich nichts, der AG schiebt die Verantwortung auf den Betreiber der PV (das Dach ist vermietet), der Betreiber schiebt auf den AG...


    Wir als BR hatten die Sache bisher gar nicht auf dem Schirm bis ein BRM letzten Herbst an diesen Standort gewechselt hat.

    Der dortige Abteilungsleiter redet sich wohl den Mund fusselig, kommt aber beim AG nicht weiter.

    ASA-Begehungen finden dort zwar statt, aber anscheinend hilft das auch nicht weiter.

    Von unserer externen SiFa halte ich persönlich nicht so viel, meine Erfahrung mit dem Herrn: anscheinend gilt "wes Brot ich ess, des Lied ich sing"; sprich da werden auch nur Empfehlungen ausgesprochen und das wars dann.


    Hat der BR hier irgendeine Handhabe, beim AG das Anbringen eines Fanggitters durchzusetzen?

    Und wenn ja, welche?


    Ich vermute mal ein Initiativrecht aufgrund § 87 (1) Nr. 7, würde aber gern ein paar Meinungen dazu lesen.

    Evtl. hat auch jemand hier Erfahrungen mit ähnlichen Sachen.



    Grüße

  • Ich würde mal das Thema Gefährungsbeurteilung in den Ring werfen.


    Wenn ich als BR die Gesundheit der MA in Gefahr sehe, habe ich doch das Initiativrecht eine Gefährdungsbeurteilung zu fordern.

    Das Leben ist Veränderung

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  • Hallo Lebenshelfer,


    ich würde das nur bedingt unter §87 Abs. 1 Punkt 7 BetrVG sehen vielmehr würde ich hier den §89 BetrVG sehen und Absatz 1 Satz 2 sagt hier dass der betriebsrat die zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft unterstützen soll.

    Ihr könnt ja schon einmal ein Schreiben an die Berufsgenossenschaft aufsetzen bezüglich der Gefährlichkeit durch den Abgang von Lawinen, denn wenn es denn Schnee durch die zur Lüftung offen stehenden Notausgänge reindrückt, könnte es ja auch jemanden treffen der gerade herauskommt bzw. im Notfall ggf. die Fluchtmöglichkeit nicht oder nur erschwert gegeben ist.

    Das Schreiben dann dem AG zur Abstimmung vorlegen und dann versenden, zumindest wenn dann noch keine Abhilfe geschaffen wurde.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Das Schreiben dann dem AG zur Abstimmung vorlegen und dann versenden, zumindest wenn dann noch keine Abhilfe geschaffen wurde.


    Viele Grüße

    das ist keine schlechte Idee. Nur danach ist eine, evtl noch vorhandene, vernünftige Zusammenarbeit eher weniger möglich. Aber den AG darauf hinweisen ja das ist gut

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    ich sehe hier auch den AG mehr in der Pflicht als den Betreiber der PV Anlage. Der Betreiber hat garantiert

    einen Pachtvertrag gemacht und da wird nichts zur Gefährdung drinstehen, da das Problem auch ohne PV Anlage

    entstehen kann.

  • das ist keine schlechte Idee. Nur danach ist eine, evtl noch vorhandene, vernünftige Zusammenarbeit eher weniger möglich. Aber den AG darauf hinweisen ja das ist gut

    Hallo rtjum,


    du hast sicherlich Recht, dass je nachdem wie der AG tickt, es hier zu einem Zerwürfnis kommen kann, ich bin auch ein Freund davon wenn alles ruhig und geordnet abläuft aber manchmal muss halt auch der Samthandschuh ab und sei es nur um den internen Lederhandschuh anzuziehen der externe Fehdehandschuh muss ja noch nicht sein. ;)


    Letztendlich muss das Gremium vor Ort entscheiden wie es vorgehen will.


    Bei uns würden wir es im Monatsgespräch ansprechen ggf. auch vorab mit unserem Ansprechpartner, meist ist da nicht mehr nötig. je nach Fall auch mal noch ein zweimal nach haken.

    Stufe zwei wäre dann bei uns der Entwurf des Schreibens bzw. ein Schreiben mit einigen Paragraphen an den Arbeitgeber.

    Stufe drei wäre dann der tatsächliche Versand


    Aus dem Beitrag von Lebenshelfer entnehme ich dass Reden bisher wohl nichts gebracht hat, daher Stufe zwei und mal ein Schreiben an die BG entwerfen bzw. ein Schreiben an den AG mit dem Aufzeigen der entsprechenden Konsequenzen, hier durchaus auch auf die vergeblichen Gesprächsbemühungen eingehen.

    Je nach Reaktion des AG kann dann in einem weiteren Schritt die BG informiert werden oder auch nicht.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo

    Vieles von dem was hier geschrieben ist kann ich zustimmen.

    Ich würde mal das Thema Gefährungsbeurteilung in den Ring werfen.

    Dies sollte aber der erste schritt sein. Den AG auffordern eine zu erstellen. Mit der SiFa und dem BR.

    Ihr seid hier voll in der Mitbestimmung bis hin zur Einigungsstelle.

    Stellt der AG sich quer kann man ja auch Hilfe durch die BG anbieten lassen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Guten Morgen,


    danke euch für die vielen Antworten!


    Gefährdungsbeurteilung war auch mein erster Gedanke, abgeleitet eben aus § 87 (1) Nr. 7.


    ein Schreiben an den AG mit dem Aufzeigen der entsprechenden Konsequenzen

    Was wären denn die Konsequenzen?

    Das ist ja der eigentliche Grund meiner Frage, nämlich wie wir eine Maßnahme durchsetzen können.


    Aus Erfahrung in anderen Belangen weiß ich, dass mein Gremium sich leider scheut, die rechtlichen Waffen, die uns gegeben sind, auch einzusetzen. Das Aufzeigen von Konsequenzen wird den AG also wenig beeindrucken...


    Ich glaube, ich werde erstmal die Fotos von der Lage (von gestern) der SiFa schicken mit der Bitte um eine Gefährdungsbeurteilung, den AG in CC gesetzt.



    Grüße

  • Die BG darum zu Bitten hier zu helfen, kann auch ein einzelnes BRM machen.


    Lieber AG wir/Ich verstehen schon die Problematik die Sie mit dem Betreiber der Anlage haben.

    Aber wir/ich werden hier die BG mit einschalten, die wissen was man da machen kann, die können ihnen helfen bevor noch was schlimmes passiert und Sie eventuell ins Gefängnis müssen.

    Sie wissen doch ohne Sie läuft der Laden hier nicht.


    Und das ist kein Sakas muss.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Lebenshelfer,


    Konsequenzen sind vor allem die entsprechende Haftbarkeit der Verantwortlichen wenn etwas passiert, insbesondere wenn die Gefahren bekannt waren.

    D.h. ein Mitarbeiter wird durch eine herabstürzende Schneelawine verletzt, auch wenn die BG höchstwahrscheinlich dann einspringt wird Sie sich wohl am AG schadlos halten da der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wurde.

    Desweiteren könnte auch im Extremfall das Gebäude gesperrt werden da die notwendigen Fluchtmöglichkeiten im Brandfalle nicht gegeben sind. (Schnee versperrt Notausgang) hier müsste euer Brandschutzbeauftragter weiterhelfen können.


    Den letzteren Fall halte ich persönlich zwar für sehr unwahrscheinlich, aber nicht für unmöglich.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Lebenshelfer,


    einfach bei verlassen des Arbeitsplatzes und auf den Heimweg machend sich von einer Dachlawine treffen lassen, zum druchgangsarzt gehen und den Arbeitsunfall melden (gefallen weil von Dachlawiene getroffen und schmerzen in Hüfte und Knie sowie kopfschmerzen.


    dann bekommt die BG die nase da dran, wenn du länger (3 tage plus x) ausfällst.


    Du kannst aber auch sofort die BG anrufen und fragen, ob ihr bekannt ist das bei euch das unfallrisiko erhöht ist im Winter weil Dachlawinen ständig runter kommen und der Arbeitgeber gegen diese Gefahr keine Abhilfe schafft.

    ordnungsamt oder gewerbeaufsichtsamt könnten auch helfen, weil verkehrssicherheit vor dem Haus nicht gegeben ist.


    und und und


    Gruß

    rabauke