DSGVO im Betriebsrat - Zwischenspeichern von Arbeitsentwürfen

  • Hallo,

    Kennt jemand von Euch die „Lösung“ zu diesem Fall?


    Aufgrund des DSGVO befinden sich alle personenbezogenen Unterlagen in einem für den BR geschützten Netzwerk. Nun hat das BR-Mitglied die Aufgabe, ein schon bestehendes Dokument zu bearbeiten, in dem mehrere personenbezogenen Informationen enthalten sind. Diese Bearbeitung wird vermutlich länger dauern. Dürfte dieses BR-Mitglied eine Arbeitskopie im mit entsprechenden Zugriffsrechte versehenen Firmennetzwerk für die Dauer der Bearbeitung zwischenspeichern? Also nicht im BR-Netzwerk, sondern in seinem eigenen geschützten Bereich?


    Vielen herzlichen Dank schon mal vorab!

  • Warum wird das Dokument nicht auf dem eigenen Laufwerk gespeichert, während aktiv daran gearbeitet wird?


    Wenn der nächste Schritt gemacht ist, kann das Dokument ja mit einem neuen Index im BR-Laufwerk gespeichert werden.


    Allerdings verstehe ich nicht, warum eine Bearbeitung im geschützen Bereich nicht möglich sein soll.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Mariposadiezweite,


    hier kommt es sicherlich darauf an wer auf dieses andere Laufwerk dann alles Zugriff hat. Sind da Personen dabei die sonst auf diese Daten kein Zugriff hätten? Wenn ja würde ich eher davon absehen. Hat nur das entsprechende BR Mitglied darauf Zugriff sehe ich kein Problem.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Markus,


    Dank für Deine Antwort. Ich frage jedoch nicht im technischen Sinne, sondern im rechtlichen Sinne

    Diverse Monitorings alte Filialen und übernommenen Filialen inkl. Personenbezug. Die Beobachtung/Auswertung ist Ongoing. Erlaubt außerhalb des BR-Netzes?

  • Diverse Monitorings alte Filialen und übernommenen Filialen inkl. Personenbezug. Die Beobachtung/Auswertung ist Ongoing. Erlaubt außerhalb des BR-Netzes?

    Diese Frage versteht wahrscheinlich nur jemand, der mit der Materie vertraut ist, aber was solls...


    Wie es Bernd schon gesagt hat: Wenn es sichergestellt ist, dass nur BR-Mitglieder auf die Daten Zugriff haben (und natürlich Admins) dann kann man die Dateien zur Bearbeitung zwischenspeichern wo man will. Das BRM selbst ist ja auch zur Geheimhaltung verpflichtet.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,


    Deine Frage, ob eine Speicherung außerhalb des BR-Laufwerks zulässig ist, kann nur in Kenntnis des Dokumentes sowie der jeweiligen Zugriffsrechte beantwortet werden. Allerdings halte ich die Frage solange für akademisch, solange Du nicht darlegst, warum das nicht im geschützten BR-Bereich bearbeitet und ggfs. zwischengespeichert werden kann.