Funktionsträger Stellenbeschreibung

  • Hallo wollte mal nachfragen was ihr zu folgendem Sachverhalt denkt....


    Im Sommer soll eine neue Rettungswache eröffnet werden, es handelt sich nur um eine neue Anschrift mit größeren Räumlichkeiten und der AG hat einfach so eine Stellenauschreibung Wachleiter erstellt und veröffentlicht obwohl der jetzige Stelleninhaber diese Funktion seit Jahren macht. Er hat weder das Amt niedergelegt noch Äusserungen gemacht diese Funktion nicht weiter zu machen. Was können wir da als BR noch tun?? Einstellung des neuen Wachleiter dann nicht zustimmen....


    Was würdet ihr machen


    Danke Andreas

  • Danke für die Infos,


    die GF meinte das ist ein Neubau und die alte Wache wird stillgelegt, deshalb darf er das so machen ??


    Die Anforderungen sind geblieben und rechtfertigten doch in keiner Weise so ein Vorgehen.


    Der Mitarbeiter hat extra Ergänzung zum bestehenden AV erhalten vor Jahren erhalten und hat sich nichts zuschulden kommen lassen.


    War halt nur nicht immer der Meinung der GF aber der Belegschaft.


    Also abwarten und dann Zustimmung verweigern das ist dann aber ordentlicher Krach mit allen ....

    Einigungsstelle und so ??


    Grüße Andreas

  • Was soll denn mit dem jetzigen Stellinhaber geschehen?

    Ihm zu Kündigen halte ich für sehr unwahrscheinlich das dies so geht.

    Versetzen? Da seid ihr dann auch mit im Boot, da auch die Wegnahme von Aufgaben eine Versetzung darstellen kann.

    Ich würde erstmal mit dem AG sprechen und ihn auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.

    Also abwarten und dann Zustimmung verweigern das ist dann aber ordentlicher Krach mit allen ....

    Einigungsstelle und so ??

    Einigungsstelle wird es hier nicht.

    Ihr verweigert die Zustimmung unter Nennung von § und Gründen und der AG muss sich dann die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen.

    Oder der AG wird die Maßnahme einfach durchführen und ihr müsst dann Gerichtlich dagegen vor gehen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Andreas,


    die GF meinte das ist ein Neubau und die alte Wache wird stillgelegt, deshalb darf er das so machen ??

    dann fordert Ihn auf jetzt sofort mit Euch in Verhandlung zu treten wegen Sozialplan und Interessensausgleich, da er ja nicht einfach umziehen will sondern ja die bestehende Wache stilllegen will und ja daher der gesamten Belegschaft gekündigt werden soll und dass Ihr spätestens nächste Woche eine außerordentliche Betriebsversammlung macht in der Ihr die Mitarbeiter über die bevorstehende Entlassung informieren werdet.


    Denn entweder zieht alles um oder es wird alles stillgelegt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo NotSan,


    ich würde die GF hier erstmal "aufklären", also als BRV das persönliche Gespräch suchen und darüber informieren, dass dieses:

    die GF meinte das ist ein Neubau und die alte Wache wird stillgelegt, deshalb darf er das so machen ??

    ja vielleicht so sein mag, aber dass der Betriebsrat dieser Maßnahme nicht zustimmen wird. Wie albarracin ja schon geschrieben hat:

    das ist doch ein "1a"-Ablehnungsgrund gem. § 99 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 BetrVG, solange die Zukunft des bisherigen Stelleninhabers nicht geklärt ist.

    Der jetzige Wachenleiter erleidet ja tatsächlich einen Nachteil durch diese Maßnahme, er verliert seine Wachenleiter-Zulage.


    Das Wissen, dass es sicher zu einem sehr gut begründeten Widerspruch kommen wird, kann durchaus ein Umdenken zur Folge haben. Zumindest bei unserem GF (auch Rettungsdienst) funktioniert das ziemlich gut. Wenn er realisiert, dass sein Vorhaben nur zu Aufwand und Diskussionen führt und am Ende wahrscheinlich noch die Schmach droht, dass er sein Vorhaben nicht durchsetzen kann, verwirft er solche Idee meistens. Danach ist er ein paar Tage angefressen und dann ist alles wieder beim Alten. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo Andreas,


    zum einen sollte sich der Stelleninhaber auf diese Stelle bewerben.

    zum zweiten solltet ihr dem Arbeitgeber mitteilen, nur weil der ort gewechselt wir von ottostr. nach Weststr. aber der Arbeitgeber der gleiche bleibt, die räumliche veränderung geringfügig ist sind ändert sich der betrieb und der Betriebszweck nicht und somit wird die Manschaft 1:1 dahin übernommen.


    Sollte der anderer meinung sein, so hat er vergessen eine Anzeige bei der Arbeitsagentur durchzuführen, dass der die Wache schließen will und alle Mitarbeiter dort entlassen will um eine neue Wache mit neuen mitarbeitern aufzubauen.


    Gruß

    Rabauke