Ist das schon Mobbing ?

  • Unter was würdet ihr folgendes Verhalten des AG einordnen.

    Es gibt im Unternehmen mehrere Schwangere.

    Alle verlangen eine Verringerung der Arbeitszeit auf Teilzeit.

    Für die eine wird eine Springerkraft eingestellt, die ihre Arbeit erledigt, wenn sie nicht da ist.
    Für die Zweite wird eine Vollzeitkraft eingestellt, da das Arbeitsvolumen sowieso höher geworden ist und sie darf der neuen alle Arbeit aufhalsen, die sie nicht machen will.

    Die Dritte wird durch eine Vollzeitkraft ersetzt, die nicht mit einer Sachgrundbefristung eingestellt wird, sondern mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf je ein Jahr.
    Wir in ihrer Teilzeit auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt und es wird ihr noch vor der Rückkehr aus der Teilzeit gesagt, dass sie keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat.

    Der Hammer ist noch, dass die Vollzeitkraft auf ihrem Arbeitsplatz im November ihre dritte Befristung gekommen müsste, was ja nicht geht und warscheinlich dann unbegristet übernommen wird, die Rückkehr aus der Elternzeit aber erst im April darauf erfolgt, also auch kein natloser Übergang gewährleistet ist.

    Auch wenn ihr das jetzt als nicht so ungerecht empfindet, wie ich, vielleicht fällt euch dazu ja noch was anderes ein, so rein von der Gesetzeslage her.

    Ich finde es eine Ungerechtigkeit, gegenüber der Person, dass es bei allen anderen möglich gemacht wird, nur sie muss um ihren Arbeitsplatz fürchten.
    Die Versetzung an den anderen Arbeitsplatz wäre mit einer Neuengruppierung in 2 Gehaltsstufen darunter verbunden.

  • Sorry, werde aus deiner Fragestellung gerade nicht ganz schlau. Worüber reden wir?

    Über Schwangere? Und warum wollen die Teilzeit arbeiten? Und auf welcher Rechtsgrundlage? TzBfG?

    Oder über Mütter in Elternzeit? Die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Knolle,

    nun, bzgl. einer möglichen Versetzung hat der BR ja bestimmte Möglichkeiten.
    Dass man 3 unterschiedliche Fälle auch unterschiedlich behnadelt, ist absolut zulässig. Würden alle 3 Frauen z.B. in der Putzkolonne beschäftigt sein und für 2 Frauen würde man Ersatz suchen, für die 3. hingegen nicht, kann könnte sicherlich der BR darauf drängen, auch für die 3. eine Ersatzkraft einzustellen.

    Aber so? Zu Deiner Frage in der Überschrift: nein, das ist auf keinem Fall Mobbing.

    Gruß/Günther

  • Danke heelium.

    War also mehr mein subjektives Empfinden, dass das ungerecht ist. Klar müssen alle Arbeitsplätze einzeln bewertet werden und es war vielleicht auch keine Arbeitsplatzteilung möglich oder nur mit viel Aufwand, allerdings ist die Einstellung ohne Sachgrundbefristung schon etwas seltsam.

  • Hallo Knoll,

    aber das ist m.E. das Übliche. Bei einer Sachgrundbefristung besteht für den AG eher das Risiko, dass sich einE KollegIn wg. unzulässiger Befristung einklagt.
    Hier sehe ich nichts "Seltsames".

    Gruß/Günther

  • Also ich hatte das so verstanden, das eine Sachgrundbefristung die eigentliche Lösung sein müsste.
    Also Frau/Herr wird für die Elternzeit von XY eingestellt.
    D.h. egal wie lange die Elternzeit dauert, so lange ist auch die Ersatzkraft eingestellt.
    Wenn XY aus der Elternzeit zurückkehrt, dann kann sie wieder an ihren Arbeitsplatz und Herr/Frau Ersatz kann aber muss nicht weiterbeschäftigt werden.

    Wer sollte da denn jetzt klagen. Frau/Herr Ersatz kann nicht, weil die Elternzeit eben ausschlaggebend ist und XY hat keinen Grund.

    Ich finde den Schutz des in Elternzeit gehenden Kollegen wichtiger, als den des Ersatzes. Mit der Elternzeit geht man doch sowieso schon das Risiko ein für seinen Arbeitsplatz ausgemustert zu werden. Sicher kann man behaupten, dass wer noch 3, 6 oder 9 Jahren wieder kommt, keinen Schimmer mehr hat, aber die meisten gehen doch eh Teilzeit arbeiten, oder machen Urlaubsvertretung und sind deshalb noch im Job.

    Den Ersatz jetzt höher zu schützen finde ich nicht so prickelnd, weil ja ohne die Elternzeit erst gar kein Arbeitsplatz entstanden wäre und auf 3 Jahre befristet ist auf jeden Fall besser als auf der Strasse sitzen.

  • Der Arbeitgeber ist nicht daran gehindert so viele Arbeitnehmer einzustellen wie es ihm gefällt und auch die Verträge nach Lust und Laune befristet oder unbefristet aus zu stellen. Daran ändert die Mitbestimmung auch nicht viel.

    Wenn der AF also für jemanden der eine überschaubare Zeit ausfällt jemanden unbefristet einstellt, so ist das sein gutes Recht!

    Wenn er dann bei Rückkehr der elternzuendegezeiteten ANin feststellt dass er nun zuviel Personal hat, dann kann er über Kündigungen nachdenken. Und in seine Gedankengänge hat er dann auch so Dinge wie Sozialauswahl einzubeziehen. In der Sozialauswahl spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle...

  • Leider ist es aber dann auch oft so, dass der rückkehrende AN auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, den er vielleicht nicht machen möchte oder der einfacht ätzend ist mit dem Hintergedanken, dass der AN vielleicht von selber geht.
    Wer den längeren Atem hat gewinnt hier.

  • Mein erste große fall!

    Für mich und meine Firma hat sich zum ersten mal ein Mobbing Fall ereignet. In so einer Situation wo eine 5er Gruppe zwei andere und auch der Team Leiter mobben fühlt man als FBRM ziemlich alleine gelassen. Klar gibt es Information im Netz, aber da durch wird es nur klar wie viel man nicht weiß über dieser „Heißereisen“ Mobbing.

    OK! Ich bin nicht scheu oder schreckhaft, also habe ich angefangen.

    Zu erst definiere was ist den Mobbing?
    Da habe ich mein erste schreck. Jeder Fachmann schein es etwas anders zu deuten. Das Gesetz scheute sich auch mit „ja aber kommt drauf an“ …auf was!!!

    Ich kämpfe weiter!

    Zeit die Opfer an zu hören, aber wie? Ein paar gute Tipps habe ich auf der ifb Website gefunden und ich fühlte mich etwas besser. Dass ganze war nicht lustig, die Opfer haben wirklich glitten.

    Mehr gelesen!

    Sogar Todesfälle – Suizide – Renault und Peugeot haben ihre Arbeitsweiser umgeändert um schlimmeres zu verhindern.

    Ich habe mich am kopf gepackt, lang sehr lang!

    So keine Müdigkeit einsiedelenlassen auf zur HR (Personal Abteilung) plan aushacken.

    So wieder am Schreibtisch – Plan steht

    1. Vereinbarten Vorgehensweiser
    1.1 Phase I – Team Konflikt Bearbeiten (Moderierten Gespräch)
    Die Bereitschaft und Machbarkeit hinsichtlich der Schutz die Opfer wird geprüft.
    1.2 Phase II – Zerstreuen oder Entlassungen die vermeintlichen Haupttäter
    1.2.1 Business Impact
    Es wird geprüft, was das Business an „Verluste“ vertragen könnte, erst dann wird entschieden in wie fern die vermeintlichen Täter zerstreut werden konnten.
    1.2.2 Gesetzgebung
    Es wird festgestellt, wie die taten „Juristisch“ zu werten sind
    1.3 Phase III – Verursache Untersuchung
    Ein interne art „Kommission“ wird gebildet um zu untersuchen was oder welche Grunde es gab, die dieser „Mobbing“ Situation ausgelöst hat. Ferner, wird erwartet dass Vorschläge gemacht werden, wie der ArbG solche Situationen in Zukunft verhindern kann.


    …ich hoffe es funktioniert

  • Hallo Kelvin,

    aber eine Schulung hast Du nicht rein zufälliger Weise in´s Auge gefasst? :wink:

    Was ich wirklich positiv finde, ist, dass Du Dich dem Thema sachlich genähert hast (so kommt Deine Beschreibung zumindest bei mir an)! Euer Ergebnis hört sich jedenfalls recht vernünftig an.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hi,

    Danke für die Worte die mut machen – vielleicht ist man doch auf die richtigen weg

    Das mit dem Seminar ist genau was ich sagen wollte. Warte nicht mit der kauf eins Feuerlöschers bis es kräftig am brennen ist.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.