Unter was würdet ihr folgendes Verhalten des AG einordnen.
Es gibt im Unternehmen mehrere Schwangere.
Alle verlangen eine Verringerung der Arbeitszeit auf Teilzeit.
Für die eine wird eine Springerkraft eingestellt, die ihre Arbeit erledigt, wenn sie nicht da ist.
Für die Zweite wird eine Vollzeitkraft eingestellt, da das Arbeitsvolumen sowieso höher geworden ist und sie darf der neuen alle Arbeit aufhalsen, die sie nicht machen will.
Die Dritte wird durch eine Vollzeitkraft ersetzt, die nicht mit einer Sachgrundbefristung eingestellt wird, sondern mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf je ein Jahr.
Wir in ihrer Teilzeit auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt und es wird ihr noch vor der Rückkehr aus der Teilzeit gesagt, dass sie keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat.
Der Hammer ist noch, dass die Vollzeitkraft auf ihrem Arbeitsplatz im November ihre dritte Befristung gekommen müsste, was ja nicht geht und warscheinlich dann unbegristet übernommen wird, die Rückkehr aus der Elternzeit aber erst im April darauf erfolgt, also auch kein natloser Übergang gewährleistet ist.
Auch wenn ihr das jetzt als nicht so ungerecht empfindet, wie ich, vielleicht fällt euch dazu ja noch was anderes ein, so rein von der Gesetzeslage her.
Ich finde es eine Ungerechtigkeit, gegenüber der Person, dass es bei allen anderen möglich gemacht wird, nur sie muss um ihren Arbeitsplatz fürchten.
Die Versetzung an den anderen Arbeitsplatz wäre mit einer Neuengruppierung in 2 Gehaltsstufen darunter verbunden.