Liebe Mitstreiter,
unsere GF möchte gerne die MA verpflichten, bis Ende März 5 Tage Urlaub Ihres Anspruchs für 2021 zu nehmen. Unsere Firma läuft gut, es sind keine coronabedingten Ausfälle oder Auftragsrückgänge zu verzeichnen.
Hintergrund dürfte sein, dass die MA, bedingt durch die praktisch nicht vorhandenen Reise- bzw. Urlaubsmöglichkeiten, aktuell keinen Urlaub beantragen und nehmen. Das führt später im Jahr dazu, dass dann natürlich mehr MA auf einmal in Urlaub gehen (möchten).
Ich persönlich sehe zumindest für die Zeit bis Ende März nicht die Notwendigkeit, dies anordnen zu müssen.
Was meint Ihr? Welche praktischen Belange würden das rechtfertigen?
Grüße