Mögliche Gründe für "Zwangsurlaub"

  • Liebe Mitstreiter,


    unsere GF möchte gerne die MA verpflichten, bis Ende März 5 Tage Urlaub Ihres Anspruchs für 2021 zu nehmen. Unsere Firma läuft gut, es sind keine coronabedingten Ausfälle oder Auftragsrückgänge zu verzeichnen.

    Hintergrund dürfte sein, dass die MA, bedingt durch die praktisch nicht vorhandenen Reise- bzw. Urlaubsmöglichkeiten, aktuell keinen Urlaub beantragen und nehmen. Das führt später im Jahr dazu, dass dann natürlich mehr MA auf einmal in Urlaub gehen (möchten).


    Ich persönlich sehe zumindest für die Zeit bis Ende März nicht die Notwendigkeit, dies anordnen zu müssen.


    Was meint Ihr? Welche praktischen Belange würden das rechtfertigen?


    Grüße

  • Hallo 2RA6Nporaf,


    der Arbeitgeber kann wünschen was er will, es gibt jedoch hierfür keine Rechtsgrundlage. Der Urlaub ist so zu nehmen, wie der AN dieses wünscht und nicht der Arbeitgeber wünscht. Dar kann lediglich bei der urlaubsbeantragung festtellen, dass aus dringenden Betrieblichen Gründen der urlaub bei herrn X oder Frau Y nicht zu dem gewünschten Zeitraum gewährt werden kann. Die dringendende Betriebliche Belange müssen auch eine Rechtliche Prüfung stand halten können, da jeder MA gegen die Ablehnung klagen kann.


    Da der BR auch in der Mitbestimmung ist, geht somit auch nur was mit Zustimmung des Betriebsrate. Ohne BV gibt es somit keine Regel, wie der Mitarbeiter Urlaub zu beantragen hat.


    Wenn der Arbeitgeber so einen Wunsch hat, dann sollte man über einen Betriebsurlaub vom 28.03.2021 bis zum 04.04.2021 reden, da lohnt es sich wenigstens Urlaub für alle zu machen. Osterurlaub :D für alle, und der Betrieb bleibt stehen.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo,


    praktische Belange des AG könnten Sein Vermeidung/Verringerung von Rückstellungen für Urlaub, Vermeidung von größeren Engpässen im weiteren Jahresverlauf, Verringerung der Gefahr von Kurzarbeit um nur einige Möglichkeiten zu nennen.


    Grundsätzlich seid Ihr als BR in der Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Punkt 5 BetrVG, da es sich hier um allgemeine Urlaubsgrundsätze handelt.


    Von daher geht in Verhandlung mit ihm bzw. lasst euch von ihm erklären wieso.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo in die Runde,


    ja, in der Mitbestimmung sind wir, das ist klar, wir wurden dazu ja "befragt".


    Rabauke, insgesamt stimme ich Dir zu, ich sehe das ähnlich. Ich bin aber auch kein Jurist und wollte mal ein Gefühl dafür bekommen, was betriebliche Belange sein könnten, wenn es alles normal läuft.


    praktische Belange des AG könnten Sein Vermeidung/Verringerung von Rückstellungen für Urlaub, Vermeidung von größeren Engpässen im weiteren Jahresverlauf.....


    Ja, das sehe ich auch so, aber noch nicht Ende März. Wenn absehbar im 4. Quartal noch so viel Resturlaub über ist, dass mit Ausfällen gerechnet werden muss, wenn die MA ihren Urlaub antreten, dann könnte ich solche Praktiken verstehen.

  • Moin,


    die Kollegen haben schon viel gesagt. Ich sehe hier viele Gestaltungsmöglichkeiten für den BR, die auch dem AG ein gewisses Maß an Planungssicherheit bringen. Wir haben z.B. bei uns eine BV abgeschlossen, nach der die MA in einem definierten Verfahren im 4. Quartal des Vorjahres mindestens 20 Tage ihres Urlaubs verplanen müssen. Sollten sie das nicht tun, wird ihnen der Urlaub zugewiesen. Das Ganze ist mit umfangreichen Sozialkriterien abgesichert, zudem kann der AN weiterhin auch danach noch Urlaub zurückziehen bzw. umplanen lassen (halt dann nachrangig). Dadurch ist für den AG eine Mindestbesetzung sichergestellt, und es gibt klare und abgestimmte Regeln für die Urlaubsvergabe.

  • Hallo 2RA6Nporaf,


    das sind keine dringenden (und das ist wichtig dringende) betriebliche Gründe, die hier benannt wurden, die gegen den einzelnen Antrag sprechen.

    das Gesetz (der TV) schreibt nicht vor, das der Mitarbeiter den Urlaub nach den belangen des AG zu planen hat sondern dass der AG nach den Urlaubswünschen des AN erstmal seine Planung durchzuführen hat.

    Es gilt hier eindeutig der Arbeitnehmervorrang!!!


    Sollte z.B. von 50 Personen 30 gleichzeitig Urlaub machen wollen, aber maximal 20 es machen können, dann gibt es ggf. für 10 einen Grund der Ablehnung, wenn nicht anderweitig (z.B. Leiharbeit, Themporäre Aushilfen etc.) das Problem behoben werden kann.


    Gruß

    rabauke


    Moin,


    die Kollegen haben schon viel gesagt. Ich sehe hier viele Gestaltungsmöglichkeiten für den BR, die auch dem AG ein gewisses Maß an Planungssicherheit bringen. Wir haben z.B. bei uns eine BV abgeschlossen, nach der die MA in einem definierten Verfahren im 4. Quartal des Vorjahres mindestens 20 Tage ihres Urlaubs verplanen müssen. Sollten sie das nicht tun, wird ihnen der Urlaub zugewiesen. Das Ganze ist mit umfangreichen Sozialkriterien abgesichert, zudem kann der AN weiterhin auch danach noch Urlaub zurückziehen bzw. umplanen lassen (halt dann nachrangig). Dadurch ist für den AG eine Mindestbesetzung sichergestellt, und es gibt klare und abgestimmte Regeln für die Urlaubsvergabe.

    Hallo EDDFBR,


    bei uns sind es 25 von 30, da spricht auch nichts dagegen. Der Ag, so habe ich es verstanden will aber, das mindestens 1 Woche im ersten Quartal genommen werden muss. Hierfür gibt es aus meiner Sicht keinen GRUND!


    gruß

    rabauke

    Einmal editiert, zuletzt von Rabauke () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Rabauke mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Moin Rabauke,


    aus dem Elfenbeinturm heraus sehe ich auch keinen Grund für eine abstrakte Zahl. Allerdings kennen wir die betrieblichen Umstände beim Threadersteller nicht. Auf jeden Fall sollte der BR dort die Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.

  • Moin Rabauke,


    aus dem Elfenbeinturm heraus sehe ich auch keinen Grund für eine abstrakte Zahl. Allerdings kennen wir die betrieblichen Umstände beim Threadersteller nicht. Auf jeden Fall sollte der BR dort die Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.

    https://www.arbeitsrechte.de/z…ch_geltendem_Arbeitsrecht


    so einfach ist das halt nicht. Nicht der AG bestimmt wie jemand seinen Urlaub plant (ich z.B. immer im Dezember den ganzen Monat wenn es geht) sondern der AN. Nur in besondernen Ausnahmen ist ein "Zwangsurlaub" möglich. Nur um besser planen zu können, oder weil dann in den Q2 bis Q4 zu viele ihren urlaub dann nehmen wollen reicht da nicht


    Gruß

    Rabauke

  • Hmmm,


    da würde ich mir vom AG erstmal detailliert erläutern lassen, warum er die geltenden Regelungen (die ja wohl etabliert und erprobt sind) als nicht ausreichend ansieht.

    Im Zweifelsfalle kann ich mir ja meine Zustimmung als BR zu so etwas immer "abkaufen" lassen (nicht falsch verstehen :) , ich meine hier Zugeständnisse an anderer Stelle oder Zusatzleistungen).


    Rabauke : Urlaubsgrundsätze sind per BV ausgestaltbar. Darum geht es. Das dient im Zweifelsfalle allen AN. Eine solche Regelung würde dir z.B. helfen schon sehr früh zu wissen dass du deinen Urlaub im Dezember bekommen wirst. Und wenn mehr AN dann plötzlich im Dezember Urlaub haben wollen - sogar mehr als der Betrieb verträgt - dann weisst du ebenfalls entsprechend früh, dass es nicht geht. Die "Bevorzugung" des AN im Arbeitsrecht bei der Urlaubsvergabe ist kein Diktat, sondern findet seine Grenze in den dringenden betrieblichen Notwendigkeiten. Gerade deshalb ist eine Ausgestaltung per BV auch so sinnvoll.

    Viele Grüße

    Ex-BRV aus Frankfurt

    Einmal editiert, zuletzt von EDDFBR ()

  • Zugeständnisse an anderer Stelle oder Zusatzleistungen

    in Form eines halben oder ganzen Tages Sonderurlaub für die MA, die bis zu.xx.xx.2021 mind. Tage x für das 1.Q beantraqt haben.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Der AG will doch was von den MA, was er nicht erzwingen kann, dann kann er ruhig auch mal seine Wundertüte aufmachen und schauen, was da so drin ist um es den MA schmackhaft zu machen.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hehe... das ist gut... Sonderurlaub dafür, dass ich Urlaub nehme.

    hallo 2RA6Nporaf,


    das hat es bei uns schon gegeben und unser TV sieht das auch vor, wenn du nur im Winter Urlaub machst, weil der AG das so will stehen dir mehr tage zu, was ja auch sinn macht, weil in winter ist es kürzer hell und seltener scheint die Sonne so dass die Erholung länger braucht um anzukommen.


    Zitat aus dem TV:

    36.2 Zusatzurlaub

    Beschäftigte, die ihren vollen Urlaub in der Zeit vom 1. Oktober

    bis 31. März nehmen, erhalten einen Urlaubstag zusätzlich.



    Gruß

    rabauke

  • Noch als Hinweis: Grundsätzlich sind die Urlaubsgrundsätze wie Planung usw in einer BV festgehalten.
    Der AG möchte das jetzt für diesen Zeitraum extra regeln.

    Grundsätzlich könnte der AG Betriebsferien anordnen.

    Da wo es einen BR gibt geht das nur mit Zustimmung des BR.

    Ich würde mir, an Eurer Stelle, ein Meinungsbild der Belegschaft einholen.

    Wenn ihr da feststellt die wollen nicht würde ich Schwede 12 seinen Vorschlag annehmen.


    Solche Vorschläge vom AG landen bei mir immer in Ablage P. Und da bleiben sie in der Regel auch! ;)

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey