Hallo ihr Lieben,
meine Firma möchte inhouse eine Schulungsmaßnahme über 18 Monate für angehende Führungskräfte durchführen.
Bewerben konnte sich jeder aus dem Betrieb, genommen wird jedoch nur eine Auswahl.
Nachdem ich bei der Personalabteilung gefragt habe was es mit dem Verfahren auf sich hat und inwieweit scherbehinderte sich beworben haben (Information kam über den Betriebsrat und das Intranet das da was stattfindet), bekam ich folgende Antwort:
"Wir fühlen uns, wie schon am Telefon erwähnt, weitgehend
entscheidungsfähig, was die Besetzung der Nachwuchsprogrammplätze angeht
Zu Ihrer Frage: ja, wir hatten 5 Bewerbungen schwerbehinderter Kollegen. Ich hatte allen
vor dem Interview angeboten, den BR-Schwerbehindertenvertreter dazuzuholen."
Meine Frage an euch lautet:
Ist hier der §178 Absatz 2 verletzt worden?
Habe bis jetzt nur ein Grundseminar gemacht, deswegen verzeiht mir bitte wenn die Antwort offensichtlich ist .