Umsetzung der neuesten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Hallo Kollegen,


    mich würde mal interessieren, wie bei Euch die neueste Verordnung umgesetzt wird, was sie genau bedeutet und wie sich das auf Euren Arbeitsalttag auswirkt.


    Ich verstehe die Verordnung so, dass bspw. der Arbeitgeber FFP2- oder medizinische Masken zur Verfügung stellen muss und die MA diese auch tragen müssen.

    Oder aber das Homeoffice ausgeweitet wird und eine pauschale Anwesenheitspflicht nicht zulässig ist, wenn im Büro keine Arbeit zu erledigen ist. Werde ich gefragt, ob ich im Homeoffice arbeiten möchte und das bejahe, dann arbeite ich bis zum 15.03. nur zu Hause und komme nur dann ins Büro, wenn vor Ort etwas zu erledigen ist.


    Wie genau wäre die Vorgehensweise, wenn der AG diese Verordnung nicht umsetzt, sondern ignoriert?

  • und eine pauschale Anwesenheitspflicht nicht zulässig ist

    So habe ich das nicht gelesen. Das Homeoffice soll ausgeweitet werden und es sollen auch möglichst alle mache wo es geht, aber eine echte Verpflichtung für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer habe ich da nicht rausgelesen.



    Wie genau wäre die Vorgehensweise, wenn der AG diese Verordnung nicht umsetzt, sondern ignoriert?

    Oder wenn es gar nicht umzusetzen geht: Maximale MA-Zahl pro Raum. Wo soll denn der zusätzliche Platz mit mal herkommen?

  • Hallo

    In einigen Konzernunternehmungen, noch nicht in allen,werden momentan Listen verteilt auf denen sich die AN erklären sollen Mobiles Arbeiten ja oder nein.

    Der AG muss dann, bei denen die mit ja Antworten aber nicht ins Mobile Arbeiten gehen können, schon triftige Gründe vorgeben warum nicht.

    Bei den AN die mit nein Antworten gilt dann die Abstandsregel und die 10 qm Vorgabe.

    Dies wird, bei uns, alles eingehalten.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Bei anderen Konzernunternehmungen kommt dieser Zettel zusammen mit der Information, dass man sich mit dem Homeoffice auch für ALG I entscheidet. Nicht offiziell, aber der Unterton spricht wohl gegen eine freie Entscheidung. Spätestens da sollte der BR dann aktiv werden. Das ist alles sehr abhängig von den Gegebenheiten im jeweiligen Unternehmen. Dienstleister können da anders agieren als produzierende Unternehmen. Ein Auto kann man nur so semigut im Homeoffice zusammenbauen, da wäre ich schon fast auf AG-Seite. ;)

    Das Hauptthema ist "Ordnung im Betrieb" und auch Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz, da könnt ihr euch herrlich mit dem AG streiten, wenn etwas bei euch nicht rund läuft.

  • das Problem bei dieser VO in NRW ist,

    das die Auslegung von Stadt zu Stadt anders läuft.


    Aus meiner sich gibt es eine 10qm Regel und nur wenn es auf Grund der Eigenart der Tätigkeit unvermeidbar ist diese zu unterschreiten darf diese Unterschritten werden.


    Masken sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen


    Homeoffice soll ausgeweitet werden wo es möglich ist.


    Ob bei euch der Arbeitgeber bereit ist alles zu tun damit diese Regeln eingehalten werden müsst ihr selber entscheiden.


    Bei uns gilt, jeder darf ins Homeoffice der nur im Büro arbeitet, es sich jedoch sicher zu stellen, dass aus jedem Bereich täglich mindestens 1 Person vor Ort ist um die Ansprechbarkeit der Bereiche sicher zu stellen.

    Versuche und Qualitätsüberwachung ist im Homeoffie nicht möglich.

    Produktion auch nicht.


    Mitarbeiter die nicht ins Homeoffice wollen dürfen auch weiter im Betrieb bleiben (weil Homeoffice ist ein Angebot aber für den MA keine Verpflichtung)

    Und schon haben wir ein Problem mit der Voerordnung, bei uns im Betrieb halten sich die Coronamaßnahmenbefürworter und die Maßnahmengegner die Waage, so dass obwohl es digital möglich wäre, weiter lokale Meeting in Präsenz stattfinden.


    Wenn mann dann auch noch bei uns im Ordnungsamt anruft sagen die, solange alle Maske tragen und gelüftet wird gehen wir davon aus, dass dieses Meeting so stattfinden muss, es also in der Eigenart der tätigkeit liegt, ist OK so.


    Daher meine Emfehlung, Anruf bei der Behörde um zu klären wie die das sieht, weil genau das der Arbeitgeber bei uns auch gemacht hat. Dann mit dem Gremium entscheiden welchen Weg ihr als BR gehen wollt. Unser BR gehört leider zum überwiegenden Teil den Maßnahmenskeptiker an, so dass die Aussage der Behörde als ausreichend erachtet wurde und somit alles OK ist.


    Gruß


    Rabauke

  • Ich verstehe die Verordnung so, dass bspw. der Arbeitgeber FFP2- oder medizinische Masken zur Verfügung stellen muss und die MA diese auch tragen müssen.

    Der Arbeitgeber hat die Masken zur Verfügung zu stellen, wenn:


    1. die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder
    2. der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder
    3. bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist


    In diesen Fällen sind die Masken dann auch von den Mitarbeitern zu tragen. (§3 I Corona-ArbSchV)


    Davor hat der Arbeitgeber durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass es garnicht so weit kommt (TOP-Prinzip für Dummies) hierzu gehört unter anderem auch, dass der Arbeitgeber dem MA HomeOffice anbieten muss, wenn nicht "zwingende betriebliche Gründe" dagegen sprechen.


    Wenn du jetzt denkst, dass deine Arbeit auch zu Hause erledigt werden könnte, der Arbeitgeber das Angebot von HomeOffice aber trotz Aufforderung hierzu unterläßt, denke ich, dass dir trotzdem ein Rechtsanspruch entstanden ist, den du aber leider selbst beim Arbeitsgericht einklagen musst. Hier wäre m.E. der einstweilige Rechtsschutz eine gangbare Lösung.


    Als Betriebsrat kannst du natürlich im Rahmen des §87 I 7 BetrVG dein Initiativrecht nutzen und auf eine BV hinwirken.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Bei uns stellt der AG FFP2 Masken und medizinische Masken, Besprechungen sind untersagt bzw. ausschließlich auf Teams Meetings begrenzt. Selbst wir als BR halten Rücksprachen mit unseren Kollegen von der Produktion so ab, dass wir sie in unser Sitzungszimmer setzten(alleine) dort ist die Videokonferenz schon komplett vorbereitet und wir sitzen einen Raum weiter.


    Home Office wird überall dort gemacht wo es geht, das hat bis jetzt auch noch nicht zu problemen geführt, nur zu einem extrem leeren Parkplatz ;)

  • Wir haben tatsächlich gerade eine Diskussion darüber, ob es bzgl. des mobilen Arbeitens eine Pflicht gibt, dass der Arbeitgeber mit uns eine BV abschließen muss nach §87 BetrVG oder ob es nur ein Initiativrecht diesbezüglich gibt. Leider gibt es da auch konträre Urteile von LAGs. Hat sich damit von euch jemand auseinandergesetzt?

  • Ich verstehe die Verordnung so, dass bspw. der Arbeitgeber FFP2- oder medizinische Masken zur Verfügung stellen muss und die MA diese auch tragen müssen.

    Bei uns läuft es so. Die Versorgung mit FFP2-Masken läuft über den AG und die MA müssen diese tragen. Dazu hat der AG klare Richtlinien vorgegeben, wieviele Personen sich in den Pausenräumen aufhalten dürfen und die Pausenzeiten entsprechend gestaffelt. Bei den Konferenzräumen sieht es ähnlich aus und dort, wo Sitzungen nötig sind, wurden diesen verlegt. Unsere BetrVG 1+2 Schulungen für das Gremium sind aus diesem Grund nicht in-house, sondern im Hotel mit einem m.W. 150 qm Konferenzraum, damit die 10qm / Person - Regel eingehalten werden kann. Wo es möglich ist, werden die Leute ins HomeOffice geschickt, allerdings läuft das technisch nicht unbedingt einwandfrei. Es fehlen Geräte etc.