Moin, bei uns überschlagen sich die Ereignisse!
Kollegin 1, die erste und einzige Nachrückerin für die Kollegin 2 (Festes Mitglied mit Hilfe der Frauenquote) wurde zum 30.06.21 betriebsbedingt gekündigt, da Ihre Abteilung/Aufgaben an eine Fremdfirma vergeben werden soll. Wer es wird, steht noch nicht fest.
Die Kollegin 1 hat Ende Oktober 2020 das letzte Mal an einer ordentlichen Sitzung teilgenommen. Wie lange ist der Kündigungsschutz für Kollegin 1?
Ich meine 1 Jahr: § 15 Abs.1 Satz 2 KSchG ? Das heißt, vor Ende Oktober kann die Kündigung gar nicht ausgesprochen werden oder?
Wie seht Ihr das?
einen angenehmen Feierabend