Pause, wer länger als 6 Stunden arbeitet.

  • Das stimmt so aber auch nicht!

    Naja doch, im Prinzip schon.

    Nur weil es keine Genehmigung durch den BR gibt, heißt das nicht, dass über 6 oder 10 Stunden geleistete Arbeit plötzlich keine Arbeitszeit mehr ist.

    Das habe ich ja auch nicht gesagt (und auch nicht gemeint).

    Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit dazu und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer aktiv davon abhalten, die Mehrarbeit zu leisten.

    (Fettung von mir)

    Darauf will ich doch hinaus.

    Mit dem Beschluss diese Überstunden nicht zu genehmigen, ist jetzt erstmal der AG gezwungen zu handeln.

    Ja klar, wenn er den Beschluss des BR ignoriert und nichts tut, dann...

    Der BR könnte den Arbeitgeber sogar mittels Beschlussverfahren dazu zwingen, diese ungenehmigte Annahme der Arbeit zu unterlassen.

    Das mit dem Beschluss des BR nicht sofort keine Pause mehr gemacht und die Überstunden nicht mehr bezahlt werden müssen, sollte doch eigentlich klar sein. Hätte jetzt nicht gedacht, dass ich bei den Dinosauriern anfangen muss 8o

    Einfach gesagt hat der AG ja hier 2 Möglichkeiten:

    • Er nimmt die Überstunden an, vergütet sie und muss (bei über 6h) für eine Pause sorgen.
    • Oder er nimmt die Überstunden nicht an (natürlich muss er das in aller Deutlichkeit kommunizieren), muss sie nicht vergüten und auch (in diesem Fall, weil nicht über 6h) nicht für eine Pause sorgen.

    Mit dem Beschluss keine Überstunden bei den 6h TZ-MA zu genehmigen, hat er diese Wahl halt nicht mehr.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Irgendwo dazwischen hat der Kollege mal Pause gemacht, sie aber nicht protokolliert, weil sie ohnehin am Ende abgezogen wird.

    Nach Gesetz und Kommentar ist die Pause nicht "irgendwann" sondern deutlich vorher festgelegt, damit sich der AN auch wirklich erholen kann. Über die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Regelung und Arbeitsrealität in verschiedenen Berufsfeldern müssen wir aber vermutlich nicht diskutieren, da dürften wir uns einig sein.

  • der BR aber bei der nächsten Wahl sicherlich die Stimmen 6H TZ-MA nicht mehr :/

    Was hast Du denn jetzt nicht verstanden?

    Es sind doch gerade die 6h TZ-MA die keine Pause machen wollen! Das ist doch der Hintergrund von diesem ganzen endlos-Thread.

    Wenn die TZ-MA bei 6h Arbeitszeit keine Pause machen wollen, dann gehen halt keine Überstunden.

    Vielleicht sollte man erstmal den ganzen Thread lesen und die Zusammenhänge verstehen, bevor man einzelne Beiträge kommentiert. :cursing:

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Was hast Du denn jetzt nicht verstanden?

    Ich denke, rtjum meinte eher das es mit den Wählerstimmen schwierig wird und der Betriebsrat dann auch den Schritt geht und den Arbietgeber auffordert, keine Arbeit über 6 Stunden ohne Pause anzunehmen und der Arbeitgeber beginnt Abmahnungen zu verteilen, weil die 6 Stunden überschritten wurden und keine Pause gemacht wurde.


    Dies wäre auch durchaus möglich, wenn sich der Arbeitgeber tatsächlich auf dieses Machtspielchen einlassen würde.


    Aber vernünftige Arbeitgeber lassen da schon mit sich reden und treffen eine Vereinbarung, die die ganze Miesere verhindert.


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich stimme Moritz zu. Falls irgendeiner der 6h Macher meint er müßte die 5 Minuten, die er mehr da ist, auf sein Minutenkonto bekommen so muss er halt 6h35min arbeiten (mit ner Pause). Der, der auf die 5 Minuten verzichtet, muss nur 6h arbeiten (bei einer Anwesenheitszeit von 6h5min).

  • Was hast Du denn jetzt nicht verstanden?

    ich verstehe immer nur das, was ich verstehen will...freut meinen AG meist sehr


    sorry, das nächste Mal schreibe ich dabei wenn etwas nicht wirklich ernst gemeint ist.

    Hätte ich mir bei einem §-Reiter eigentlich denken müssen.


    So, Spaß beiseite:

    Und genau so wie ich immer nur verstehe was ich verstehen will werden die TZ-Kräfte genau das verstehen was sie verstehen wollen und das ist dann eher nicht das was sie eigentlich wollen und der BR für sie erreichen will.

    Genau diese Diskussion führen wir schon seit Jahren im Gremium denn unter den 15 sind 3 dieser 6h-Kräfte.

    Egal wie man argumentiert, die sehen nur das negative

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • "Wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gekriegt!"

    "Das ist Quatsch! Der Hund hätte den Hasen auch dann nicht gekriegt, wenn er nicht geschissen hätte!"

    "Wie kommst du denn darauf? Du vergisst wohl, dass der Weg zum Hasenbau noch so weit war, dass der Hase unterwegs selbst ein- oder zweimal geschissen hätte!"

    "Dann rechne doch annäherungsweise mit der Formel (Weg x Geschwindigkeit) / (Scheissfrequenz mal -dauer), wobei für ein aussagekräftiges Ergebnis noch der Winkelgrad des Hasenhakens und die Reaktionszeit des Hundes, die wiederum von seiner Geschwindigkeit abhängig ist, mit einberechnet werden müssen..."


    "Kinder, hört auf zu philosophieren. Im Kühlschrank ist noch Eintopf und in der Post ein Bußgeldbescheid, weil ihr das Häufchen nicht eingesammelt habt..." ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Zusammen,

    lieber §reiter, ich bin so oft traurig, weil ich von den BR enttäuscht bin, die nach Losungen zum Gesetzesverstoß suchen, aber selber immer auf die Einhaltung für sich pochen. Für mich total inkonsequent.


    Ich verstehe nicht wie Betriebsräte deren Job es ist auf die Einhaltung der Gesetze zu achten nur weil es evt. unbequem ist hier zu schauen, wie ich das umgehen kann.

    Wenn ich genau 6 Stunden Teilzeit machen möchte, und im Betrieb ist geregelt alle ab 5 Stunden haben 30 Minuten Pause, weil Pause wichtig ist und der Erholung dient, dann gibt es den Konflikt nicht.


    Nur weil die MA meinen, uns macht das nichts und wenn Sie dann mit 60 oder 65 oder 66 die gleiche Leistung bringen müssen kaputt sind weil sie sich in ihrer "jugend" verausgabt haben muss der BR das nicht gutheißen!


    Ich als BR wie ihr auch tragt mit dafür die Verantwortung, dass die Gesetze die zum Schutze der AN gelten eingehalten werden!


    Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Warum soll denn nach 10 Stunden Schluss sein, statt 3x12h ich schaffe das und habe dann meine Tarifliche Anwesenheit erfüllt, wenn jemand damit kommt sagt ihr doch hoffentlich auch, es gibt eine Höchstarbeitszeit, geht nicht.


    Weiterhin ist keine Mehrarbeit gegeben, auch wenn das hier immer mitgeteilt wird, wenn jemand in Gleitzeit mal mehr und dafür selbst bestimmt auch mal weniger als die tägliche Sollzeit arbeitet, solange in einem Ausgleichszeitraum die Sollzeit erfüllt wird.


    Damit der Teilzeitmitarbeiter auch hiervon profitieren kann, ist ab einer soll AZ von mehr als 5 Stunden sicher eine Pausenregelung zu nutzen. Denn dann kann ich mal nur 5 Stunden bleiben, und weil das Wetter sch.. ist, der Schreibtisch voll an einem anderen Tag auch 8 Stunden bleiben.


    Wenn die BV den Mitarbeitern nicht passt, dann sollen sie sich einen anderen AG suchen oder halt nur maximal 25 Stunden die Woche arbeiten.


    Gruß

    Rabauke

  • ich bin so oft traurig, weil ich von den BR enttäuscht bin, die nach Losungen zum Gesetzesverstoß suchen, aber selber immer auf die Einhaltung für sich pochen. Für mich total inkonsequent.

    Tut mir leid, dass du auch von mir enttäuscht sein wirst, Rabauke. Bei uns ist die Situation folgendermaßen: Wir haben alle Teilzeitverträge zwischen 4 und 6 Stunden am Tag. Da wir zwar unsere Stunden per Hand aufschreiben, aber auch so eine hochmoderne EDV haben, die die Pausen automatisch abzieht, hat das auch zu Unmut geführt.

    Ich habe die MA 100.000 mal auf das Arbeitszeitgesetz hingewiesen und dass ihnen nach Ende der vertraglichen Arbeitszeit, spätestens aber nach 6 Stunden die Ledertasche aus der Hand fallen kann, ohne dass Konsequenzen drohen. Ein paar machen es auch. Andere schauen dich mit ungläubigen Augen an und sagen:"Ha, desch goaht fei nedde, wer drägt denn dann mei Poscht aus?" Genauso würden sie auch reagieren, wenn die Gewerkschaft mal zum Streik auffordern sollte. Ihr Lebenssinn besteht nun mal darin, dass Oma Häberle ihren Werberamsch noch heute und nicht erst morgen kriegt. Und der böse BR will sie zu Larifari und Schlamperei verleiten...


    Mit den Pausen ist es auch so eine Sache. Wenn du 6 Stunden bei Kälte und Regen draußen rumläufst, willst du nur noch nach Hause, statt dich noch weitere 30 Minuten auf der Parkbank bewässern zu lassen. Du kannst ja gerade noch nicht mal die Zeit im Cafe überbrücken.


    Irgendwann habe ich mir gesagt, für wen rede ich mir hier eigentlich den Mund fusselig? Ich trage weder einen Sheriffstern, noch habe ich einen Erziehungsauftrag und will auch niemanden gegen seinen Willen zu seinem Glück zwingen. Inzwischen haben wir es inoffiziell so geregelt, dass bei schönem Wetter die Pausen genommen werden und wer bei Mistwetter länger unterwegs ist, sich 30 Minuten mehr aufschreibt. Dass das ungesetzlich ist, wissen sowohl der AG als auch die MA, aber wo kein Kläger ist...


    Jetzt wirst du bestimmt wieder weinen, aber dafür beteilige ich mich gerne an deinem Eis. ;)


    PS: Einen anderen Job möchte ich trotzdem nicht. Lieber 6 Stunden auf der Straße, als 1 Stunde im Büro mit Kaffeekochplan, Hühnerhackordnung und Kleidungserlass. :)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Irgendwann habe ich mir gesagt, für wen rede ich mir hier eigentlich den Mund fusselig? Ich trage weder einen Sheriffstern, noch habe ich einen Erziehungsauftrag und will auch niemanden gegen seinen Willen zu seinem Glück zwingen. Inzwischen haben wir es inoffiziell so geregelt, dass bei schönem Wetter die Pausen genommen werden und wer bei Mistwetter länger unterwegs ist, sich 30 Minuten mehr aufschreibt. Dass das ungesetzlich ist, wissen sowohl der AG als auch die MA, aber wo kein Kläger ist...


    Jetzt wirst du bestimmt wieder weinen, aber dafür beteilige ich mich gerne an deinem Eis. ;)


    PS: Einen anderen Job möchte ich trotzdem nicht. Lieber 6 Stunden auf der Straße, als 1 Stunde im Büro mit Kaffeekochplan, Hühnerhackordnung und Kleidungserlass. :)

    Nach dem ersten Unfall welcher die Berufsgenoschenschaft auf den Plan ruft und das ganze prüft wird der Arbeitgeber nicht mehr glücklich sein und lachen.

    MIr will genauso wie Rabauke nicht in den Kopf wie Betriebsräte und Betriebsratsgremien Lösungen um bestehende Gesetzliche Vorgaben herum bauen wollen. Das fällt einem dann irgentwann auch mal ganz blöd auf die Füsse.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • So ganz kann ich der Diskussion nicht folgen.

    Üblicherweise ist man doch einige Minuten vor Arbeitsbeginn am Platz und einige Minuten nach Arbeitsende. Wenn ein Kollege, der von 10.00 - 16.00 Uhr Schicht hat, erst um 10.00 Uhr in die Abteilung schreitet, dann weiß ich doch, dass bis er sich fertig gemacht hat, im besten Fall noch einige Minuten vergehen.

    M.E. zieht man die Stechuhr kurz vor Arbeitsbeginn und kurz nach Arbeitsende. Daraus abzuleiten, jemand würde Überstunden schreiben, kann ich nicht nachvollziehen.

  • Hallo Struggler,


    hier im Forum sind viele sehr meinungsstark und ein Thema ist beendet, wenn der/die letzte auch die theoretischste Eventualität von vorne, hinten, rechts oben und links schräg unten ausgiebig beleuchtet hat. Manchmal sind wir auch wie das gallische Dorf, wir kloppen uns gerne untereinander, aber trotzdem mögen wir uns und gegen die Römer halten wir zusammen. Das gehört einfach dazu und genau das macht das Forum auch so interessant. Herzlich willkommen bei uns! ^^

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Meiner Meinung nach muss eine 6h Kraft, die die 6 Stunden überschreitet, keine Pause hinten ranhängen.
    Sie hat gegen das Gesetz verstoßen und kann es nicht nachträglich heilen.

    Bei uns im Call Center ist es schwierig, wenn kurz vor Arbeitsende ein Anruf eingeht.

    Da bleibt nur die Lösung, frühzeitig vor Feierabend auf Nacharbeit zu bleiben und nicht wieder auf Bereit zu gehen.

    Wie wohl der Vorgesetzte reagiert, wenn man dem Kunden mitteilt, dass man jetzt Feierabend hat und daher nicht weitertelefonieren darf. ^^

  • Meiner Meinung nach muss eine 6h Kraft, die die 6 Stunden überschreitet, keine Pause hinten ranhängen.
    Sie hat gegen das Gesetz verstoßen und kann es nicht nachträglich heilen.

    Vorausgesetzt, sie hat wirklich durchgearbeitet und nicht vorher eine Kurzzeitpause von z.B. 5 Minuten in Anspruch genommen.

  • Hätte der Gesetzgeber die Situation vom Ledertaschenmann gekannt, hätte das Gesetz sicher anders ausgesehen. Dann hätte der Gesetzgeber die Wetterlage und das Vorhandensein von einem geöffneten Café sicher mit in den Gesetzestext aufgenommen ;) Und ich gebe dem Ledertaschenmann in sofern Recht, das die Schutzgesetze für den Arbeitnehmer gemacht sind, und wenn sich herausstellt, dass es eher gegen den AN ist, dann muss man auch mal sagen können "das hat der Gesetzgeber so nicht bedacht und würde in diesem Fall sicher anders entscheiden". 30 Min. Pause bei -15 Grad auf der Parkbank, das kann kein Schutzgesetz für den AN sein =O:/

  • Hallo Struggler,


    eine solche Kurzpause

    Kurzzeitpause von z.B. 5 Minuten in Anspruch genommen

    ist keine Mindestpause iSd § 4 Satz 2 BUrlG und deswegen nicht anrechenbar. Lediglich für einige Branchen wie zB den ÖPNV gibt es hier ausnahmsweise abweichende gesetzliche Regelungen.


    Im Übrigen finde ich die Diskussion nach wie vor seltsam.

    Wie bereits geschrieben ist die 6-Std.-Grenze die absolute gesetzliche Höchstgrenze. Und wer diese Grenze von vorneherein ausreizt, darf sich nun mal nicht wundern, wenn selbst kleinste Überschreitungen im Minutenbereich für größere Folgen sorgen.