Pause, wer länger als 6 Stunden arbeitet.

  • Noch ein Gedanke (entschuldigt, falls das auf den 3 vorhergehenden Seiten bereits vorgeschlagen worden sein sollte):


    Was hindert denn den Arbeitgeber, gegen über den AN rechtsverbindlich zu erklären dass er nicht bereit ist, Arbeitsleistung über eine Zeit von exakt 6,00 Stunden hinaus anzunehmen? In diesem Falle wäre es doch wurscht, ob der AN ein paar Minuten zu viel noch arbeitet. Der AG verweigert die Annahme der Arbeitsleistung, folglich entsteht auch kein Pausenanspruch.

  • Alleine die Erklärung würde nicht reichen. Wenn der AG das erklärt, entbindet ihn das nicht gleichzeitig von seiner Pflicht, die Arbeitszeiten zu prüfen und wenn jemand trotz Anordnung länger arbeitet, die Pause einzufordern und gegen die unerwünschte Mehrleistung vorzugehen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • dass er nicht bereit ist, Arbeitsleistung über eine Zeit von exakt 6,00 Stunden hinaus anzunehmen?

    Ja, das haben wir hier schon lang und breit diskutiert.


    Nur zu einem abschließenden Ergebnis sind wir nicht gekommen. Während ein Teil meint, dass der AG damit alles getan hat, was er tun kann (und/oder muss), liest du ja, dass andere

    entbindet ihn das nicht gleichzeitig von seiner Pflicht ... gegen die unerwünschte Mehrleistung vorzugehen.

    der Meinung sind, der AG müsste erwachsene Menschen an den Haaren aus dem Büro/vom Arbeitsplatz weg zerren...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • aber was kann ich als AN denn dafür, dass der AG die Stempeluhr nicht direkt neben meinen Arbeitsplatz packt

    wäre auch eine technische Lösung, es gibt ja durchaus auch Zeiterfassungssysteme (ohne Stechuhr) bei denen die Arbeitszeit erst dann beginnt, wenn man sich (an seinem PC-Arbeitsplatz) eingeloggt hat.

    Aber was soll das für einen Unterschied machen? Ob Du nun 2 Minuten Wegezeit abgezogen bekommst, oder 2 Minuten später direkt am Arbeitsplatz stempelst, macht doch für Deine Arbeitszeit keinen Unterschied.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • 1. Wo die AZ beginnt ist mitbestimmungspflichtig. Da bin ich bei denen die sagen an der Stempeluhr.

    2. Wann die AZ beginnt ist mitbestimmungspflichtig. Feste Zeit, dann gilt Zeiten vorher ist Privat.

    3. Irgendwelche Zeiten kappen oder zum Abzug zu bringen wäre ich gegen.

    4 min erscheinen da nicht viel?


    4min mal 220 Arbeitstage mal 45 Arbeitsjahren geteilt durch 60 also auf STD runtergerechnet geteilt durch 8 um auf die Tage zu kommen ergibt 82,5 Arbeitstage oder 3,79 Monate bei 21,75 Tage/Monat die ich eher in Rente könnte.


    Das hat sogar schon Karl Marx geschrieben.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • 3,79 Monate bei 21,75 Tage/Monat die ich eher in Rente könnte

    Ich habe es nicht nachgerechnet, nehme aber mal an es stimmt. Wenn ich aber die Gegenrechnung aufmachen (nämlich jeden Tag 30 Minuten, die ich mehr Zeit in der Firma bleiben musste, wegen der Pausenregelung, komme ich im gleichen Zeitraum auf 28,425 Monate (3,79 * (30/4)), also 2,37 Jahre, die ich mehr Zeit für meine Familie hatte...


    Ich weiß, was mir wichtiger wäre! ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hmm Rabauke ich war 6h2Min anwesend.

    Ein Computer schneidet mir die 2 Min ab (da er die Regel hat bei 6h Arbeitern maximal 14 Minuten abzuschneiden). Habe 6h durchgehend geschuftet (Schwitz stöhn...) und mache dann meine halbe Stunde Pause. Oh Pause kann ich irgendwo verbringen... Also gehe ich heim und bin glücklich, dass ich nicht nur 5h32min gearbeitet habe.

    Alle sind froh. Der Computer... Ich als Arbeiter.... Das Arbeitszeitgesetz.... Mein Chef...

    Da muss ich mal was fragen dazu: Wie kannst Du Deine Pause nach den 6 Std. nehmen? Ist das so im System eingestellt? Weil ich hab das gleiche Problem. Habe jetzt ab März einen 6-h-Vertrag. Hatte den eigentlich mit 15 Minuten Pause beantragt. Unser Personaler meinte, das geht nicht. Steht nicht im AZ-Gesetz. Er hat mir aber gesagt, dass ich die Pause dann ja verbringen kann, wo ich möchte - also auch zu Hause. Das weiß unser System aber nicht. Dort sind als Mittagspause von 11:30 bis 13:00 fest eingestellt. Freitags ist unsere Kern-AZ bis 13 Uhr. Da können wir von 12:30 bis 13:00 Uhr unsere Pause machen - ergo um 12:30 Uhr heimfahren.


    Nun habe ich einen Vertrag mit 6 h ohne Pausen. Der Mist ist aber auch bei mir, dass ich vorher nie weiß, ob ich nicht vielleicht auch mal paar Minuten länger da bin. Also mach ich keine Pause. Steche ich nun auch wie in Deinem Beispiel nach 6h02Min. aus, werden nur 5,32 h angerechnet. Und das sozusagen als Strafe, weil icch den Chef nicht stehen lassen wollte mit seiner Fragerei.


    Darf ich mal fragen, von wann bis wann du täglich arbeitest? Ich habe Gleitzeit, versuche aber, meist so gegen 7:00 Uhr da zu sein und um 13:00 Uhr zu gehen.


    Und noch eine Frage dann an alle: Ist es denn wirklich nicht machbar, mit dem AG eine individuelle Vereinbarung über eine täglche Pause von 15 min. abzuschließen? Unser BR ist da wieder etwas überfordert. Der wollte sogar den Vertrag mit 6 h ohne Pausen nicht bestätigen. Grund: AZ-Gesetz.


    Und was würde passieren, wenn ich z.B. von 13:00 bis 19:00 Uhr arbeiten würde (unsere Gleitzeitregelungen sind in solchen Fällen recht großzügig) ? In dieser Zeit sind keine festen Pausen im System.


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hatte den eigentlich mit 15 Minuten Pause beantragt. Unser Personaler meinte, das geht nicht. Steht nicht im AZ-Gesetz.

    das ist Unsinn, natürlich kann man lt. AZ-Gesetz auch Pause machen wenn man weniger als 6 Stunden arbeitet.

    Das AZ-Gesetz sagt, das man nicht länger als 6 Stunden arbeiten darf ohne Pause.


    Mir scheint der AG plant Dich mit 6 Stunden ohne Pause ein und möchte nicht umplanen.

    der AG kann mit dem BR individuelle Pause vereinbaren, sollte normalerweise kein Problem sein.

    Da macht es sich euer AG einfach und der BR anscheinend auch.


    die wollen oder können das System nicht umstellen bzw. entsprechend einstellen.


    unabhängig davon, darf der AG Dir nicht einfach die 30 Minuten abziehen und nicht vergüten, wenn Du tatsächlich gearbeitet hast. Er hat die Arbeitsleistung angenommen und muss sie auch vergüten.


    Er hat zwar die Pflicht Dich ab 6 Stunden zur Pause anzuhalten und muss dieses auch als Pause durchsetzen, aber dann einfach 30 Minuten abziehen und die Arbeitsleistung annehmen, das darf er nicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Ich werde nun vertröstet, dass ich erst mal auf die neue BV AZ-Regelungen warten soll. Die soll in 2 Wochen (nach bestimmt 3 Jahren Bearbeitungszeit) vorgestellt werden. Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass es da explizize Regelungen für 6-h-Angestellte gibt.

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  • Das müsste aber schon ein sehr schlichtes Schichtplanungsprogramm sein, wenn man da keinen 15 Minuten Block (Pause) bei 6h Kräften hinzufügen kann:

    Da würde die neue BV ja auch nicht viel dran ändern.

    Was das rechtzeitige Ausstempeln angeht, da hilft nur rechtzeitig das Arbeitsende einzuläuten.
    Die Arbeit läuft ja nicht weg. ;)

  • Da können wir von 12:30 bis 13:00 Uhr unsere Pause machen - ergo um 12:30 Uhr heimfahren.

    Die Pause nach §4 ArbZG darf nicht am Ende der Arbeitszeit drangehängt werden, die Arbeit muß "unterbrochen" werden.

    Das ist eben auch das Problem bei den 6 Std. Arbeitszeit. Du nimmst dir vor nach 6 Stunden zu gehen. Dann werden es 2 Min. später. Dem Gesetz kannst du nicht mehr nachkommen, da du nach 6 Stunden die Pause hättest machen müssen und sie nicht am Ende der Arbeitszeit liegt. Außerdem hätte die Zeit für die Ruhepause auch vorher feststehen müssen. Auch dafür ist es dann schon zu spät.

    Im Gesetzt steht aber auch "länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen "beschäftigt" werden. Ist vielleicht kleinlich, aber da steht nicht "Arbeitszeit". Ich denke es gab 2 Min. an denen du nicht beschäftigt warst. ;)


    Mehr Pausen als im Gesetz vorgegeben können natürlich immer vereinbart werden, es sind im Gesetz die mindestens zu machenden Pausen festgelegt. Dem BR würde ich raten vor Abschluß der BV Arbeitszeit mal einen Blick in den Gesetzestext zu werfen. :saint:

  • Ist es denn wirklich nicht machbar, mit dem AG eine individuelle Vereinbarung über eine täglche Pause von 15 min. abzuschließen?

    Hallo Lilex,


    normalerweise sollte das ohne Probleme möglich sein, da ist der AG nur zu faul, um das im System einzustellen.


    Aber mal ne Frage: Gibt es bei euch keine Möglichkeiten, zusätzliche Unterbrechungen zu stempeln? Längere Pausen, Raucherpausen, kurzfristige Unterbrechungen für Behördengänge oder so?


    Bei uns ist das sehr flexiebel geregelt. Bei uns sind Pausen nach Arbeitszeitgesetz fest eingepflegt, die werden auch automatisch abgezogen, damit nicht alle zum stempeln rennen müssen. Wenn jemand außerhalb dieser festgelegten Zeit seine Pause machen möchte stempelt er die. Die Pause darf, sollte aber nicht länger als 1,5h sein. Somit kann man mit seinen Kollegen auch einmal essen gehen, ohne Stress.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • das ist Unsinn, natürlich kann man lt. AZ-Gesetz auch Pause machen wenn man weniger als 6 Stunden arbeitet.

    Das AZ-Gesetz sagt, das man nicht länger als 6 Stunden arbeiten darf ohne Pause.


    So hatte ich in meiner Naivität auch gedacht.


    --> das ist nicht naiv, das ist richtig wie Du gedacht hast (siehe auch die Antworten der anderen Forumsteilnehmer)


    btw:

    ich kenne Unternehmen, die haben das System so eingestellt, das ab 6 Std 31 Minu automatisch 30 Min. Pause abgezogen werden. Die interpretieren das AZ-Gesetz da etwas AN-freundlicher um Situationen wie bei Dir zu vermeiden.

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  • Hm.... gestern z. B. war meine AZ 6:03. Da wurde 1 Minute als AZ gezählt und 2 Minuten als Pause angerechnet. Diese 1 Minute könnte man ja durchaus als "Toleranzgrenze" sehen, was?


    Ich werde mal die neue BV abwarten, wird ja nächste WOche vorgestellt. Und wenn da nichts Passendes für mich drinsteht, werde ich mich selbst nochmal kümmern. Ist halt blöd in dieser Beziehung, dass ich Gleitzeit habe. Bin eben mal 10 Minuten länger geblieben, am nächsten Tag mal eher gegangen... (in Vollzeit). Und dadurch konnte man sich auch mal 1 Tag ansparen, wenn man mal was vorhatte.


    Erst mal ganz lieben Dank für Euren sehr hilfreichen Tipps! :thumbup:

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  • Hm, mal überlegen.... ich quatsch mal mit den Kollegn, gehe eine rauchen, Toilette usw.


    Ähhhh -- Stop !!!!


    Toilettengang ist keine Pause, es sei den Du willst dir den Lidstrich nachziehen oder die Nase pudern o.ä.


    eine Rauchen gehen oder Kaffee trinken, das sind Pausen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Puh :/


    also das was keine Pause ist z.B. Toilettengang ist aussen vor.


    Das was normalerweise Pause ist, braucht ihr nicht ausstempeln (Rauchen, Kaffee trinken).


    Wie will man Pause stempeln, wenn der AG alle Pausen als AZ wertet und bezahlt und man deshalb nicht ausstempeln kann? 8|


    Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen, auch mal Pause zu stempeln befürchte ich :saint:

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  • Der AG bezahlt die Pausen ja nicht. Die sind als unbezahlte Pausen fest vorgegeben. In Vollzeit 15 Min. Frühstück und 30 min. Mittag. Wir stempeln also nur Kommen und Gehen. In Vollzeit ist das ja auch alles in Ordnung.


    Das Dilemma ist halt, ich weiß vorher nicht, ob es vielleicht 5 Minten später Feierabend wird. Und generell "vorsichtshalber" eine Mittagspause machen und dann trotzdem pünktlich gehen, dann wird der AG böse, wenn ich das dann nicht als Pause deklariere oder mir fehlen dann wieder 30 Minuten pro Tag... Oder der AG gibt mir ne fette Gehaltserhöhung, dass ich mir dann eine TZ mit 4 Std. leisten kann ;)

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  • Hallo,


    hierbei

    eine Rauchen gehen oder Kaffee trinken, das sind Pausen

    ist aber zu berücksichtigen, daß diese "Kurzpausen" grundsätzlich (sofern die Ausnahme des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG nicht zutrifft) nicht zur gesetzlichen Pause herangezogen werden dürfen, wenn sie nicht mindestens 15 Minuten betragen gem. § 4 Satz 2 ArbZG:

    § 164 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    3 Zigaretten- oder Kaffeepausen a 10 Minuten erfüllen also nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Mindestpause.