Noch ein Gedanke (entschuldigt, falls das auf den 3 vorhergehenden Seiten bereits vorgeschlagen worden sein sollte):
Was hindert denn den Arbeitgeber, gegen über den AN rechtsverbindlich zu erklären dass er nicht bereit ist, Arbeitsleistung über eine Zeit von exakt 6,00 Stunden hinaus anzunehmen? In diesem Falle wäre es doch wurscht, ob der AN ein paar Minuten zu viel noch arbeitet. Der AG verweigert die Annahme der Arbeitsleistung, folglich entsteht auch kein Pausenanspruch.