Fürs Essen bezahlen

  • Also bei meiner Frage ging es eher darum, dass in den Raum gestellt wurde, dass es einen Kartoffelsalat in einem Geschäft käuflich zum erwerben gäbe. Ich hab noch keinen gesehen. Es gibt fast überall Behältnisse, auf denen "Kartoffelsalat" steht, der Inhalt hat aber nichts damit zu tun. Und ich als Bayer muss das wissen ;) auch wenn ich nicht nur den bayerischen Kartoffelsalat esse.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • ein schwäbisches, das von mir verlangt sofort jeden zu blockieren der einen unschuldigen Kartoffelsalat mit Mayonaise oder Joghurt vergewaltigt,

    und ein liberales, das mir verbietet einen armen Kartoffelsalat zu diskriminieren, nur weil er anders ist.


    Ich mag den bayerischen Kartoffelsalat nicht, schon garnicht kalt.

  • Also bei meiner Frage ging es eher darum, dass in den Raum gestellt wurde, dass es einen Kartoffelsalat in einem Geschäft käuflich zum erwerben gäbe. Ich hab noch keinen gesehen. Es gibt fast überall Behältnisse, auf denen "Kartoffelsalat" steht, der Inhalt hat aber nichts damit zu tun. Und ich als Bayer muss das wissen ;) auch wenn ich nicht nur den bayerischen Kartoffelsalat esse.

    mein Metzger verkauft Kartoffelsalat, und ja, das ist Kartoffelsalat, den macht seine Frau täglich frisch, 60% Kartoffel 20% Schinkenwurst und dann noch Sellerie, Pertersilie, schnittlauch, Senf, Ei, salz, Pfeffer, essig und Öl. Auch lecker

  • Sind wir hier eigentlich bei Chefkoch.de?

    Macht doch einen Blog auf in dem ihr die besten Rezepte für Kartoffelsalat und diversen anderen Gerichten, die ich hier im Forum schon gesehen habe, austauschen könnt.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Also in meiner Wohngruppe mache ich Kartoffelsalat mit den Resten, die gerade so da sind. Schmeckt eigentlich immer. 8)


    Ansonsten vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mich inzwischen in die Finanzgerichtsbarkeit vertieft und das folgende gefunden, das vielleicht für den ein oder anderen in diesem Forum interessant sein könnte:


    1. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine Sachzuwendung einen geldwerten Vorteil darstellt oder sich als eine Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweist. Im zweiten Fall liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. So ist die unentgeltlich gewährte Unterkunft und Verpflegung ehrenamtlicher Helfer von Wohlfahrtsverbänden, die auf einer Ferienreise Kinder und Jugendliche betreuen, nicht als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen worden (vgl. BFH, 11.03.2010, VI R 7/08).


    2. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (23.01.2012, 5 K 64/11) hatte über Betreuerverpflegung in einem Kinderheim zu entscheiden.

    Leitsatz: In der unentgeltlichen Gestellung von Mahlzeiten des Betreibers eines Kinderheims an die bei ihm angestellten Betreuer der Kinder liegt dann lediglich eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen und kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn eine arbeitsvertragliche verpflichtende Weisung zur Teilnehmer mit den Kindern einzunehmenden Mahlzeiten besteht und diese Maßnahme einerseits der Überwachung der Kinder während der Mahlzeiten dient, zum anderen mit der gemeinsamen Essensaufnahme das Ziel verfolgt wird, eine familienähnliche Alltagsstrukturierung zu erreichen.


    Damit ist bei uns hoffentlich der Essensbeitrag der Kolleg*innen in der Jugendhilfe vom Tisch, jedenfalls in der geforderten Höhe des Sachbezugswerts.


    3. Das Niedersächsische Finanzgericht (19.02.2009, 11 K 384/07) hat ein Urteil zur Verpfegung in einem Kindergarten gefällt. Neben ähnlichen Überlegungen wie oben kam außerdem hinzu, dass die Mahlzeitenportionen lediglich "pädagogische Häppchen" darstellten und die Mitarbeiter*innen sich deshalb zusätzliche Pausenbrote mitnahmen.


    4. Zur Eingliederungshilfe habe ich nichts gefunden, aber inzwischen die folgende Überlegung:

    Die Essensgeldkasse einer Wohngruppe speist sich aus den Sozialhilfemitteln der Bewohner. Wenn die Betreuer*innen mitessen, schaden sie damit den Bewohnern und machen sich strafbar. Das können sie verhindern, wenn sie den (tatsächlichen) Wert der Mahlzeiten zurückerstatten.

    Der Heimbetreiber sammelt diese Erstattungen ein und zahlt sie in die Gruppenkasse zurück. Dies tut er in seiner Eigenschaft als Treuhänder der Gruppenkasse und nicht als Arbeitgeber.

    Damit sind alle Überlegungen sinnlos, ob evtl. die Differenz zu den Sachbezugswerten einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, weil dazu eine Leistung des Arbeitgebers Voraussetzung wäre, die hier nicht erbracht wurde.