Hallo Mitstreiter,
ich brauche mal wieder Eure Anregungen:
Wir arbeiten hier in einem Betrieb, der u.a. Wohngruppen für Jugendliche und für behinderte Menschen betreibt. Die Mahlzeiten werden in den einzelnen Wohngruppen zubereitet.
Bsher war es so, dass die Mitarbeiter für das Essen in den Wohngruppen einen moderaten Pauschalbetrag (in eine schwarze Kasse) gezahlt haben. Aus dieser Kasse wurden dann Lebensmittel für die Gruppe gekauft. Das war natürlich noch nie rechtlich einwandfrei.
Durch das neue Teilhabegesetz werden die Mahlzeitenkosten in der Eingliederungshilfe aus der Grundsicherung der Bewohner bezahlt. Jedem vernünftigen Mitarbeiter ist klar, dass wir denen nicht einfach was wegessen dürfen. Sie würden sich also an den tatsächlichen Kosten gerne beteiligen.
Der Arbeitgeber argumentiert aber mit den Sachbezugswerten: Frühstück 1,83, Mittag- und Abendessen 3,47, Kaffee 0 € = 8,77 €/Tag
Die sollen ab sofort in der Eingliederungs- und Jugendhilfe gezahlt werden.
Das übersteigt bei weitem die Kosten, die der AG für Lebensmittel (und alle anderen zurechenbaren täglichen Verbauchsgüter) aufwendet (ca. 5 €).
Die Kollegen sind sauer und argumentieren, dass die Mahlzeiten den geforderten Betrag nicht wert sind und sie außerdem die Mahlzeiten mit den Bewohnern einnehmen und dies Teil ihrer Arbeit ist. Das sei mit einer Kantinenverpflegung nicht vergleichbar.
Der AG argumentiert, er habe diese Sätze nicht gemacht und sei gezwungen, die Mahlzeitenkosten in dieser Höhe zu fordern. Anderfalls müsste er Differenzbeträge als Ag versteuern, was er schon wegen des riesigen Aufwands nicht möchte.
Jetzt habe ich bei Hauffe dies hier gefunden:
Die Sachbezugswerte gelten für arbeitstägliche Mahlzeiten, die durch eine vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine, Gaststätte oder vergleichbare Einrichtung abgegeben werden. die die Mitarbeiter in einer nicht selbst betriebenen Einrichtung erhalten, wenn der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung durch Barzuschüsse oder andere Leistungen zur Verbilligung der Mahlzeiten beiträgt.
Wir fragen uns deshalb, ob bei selbst zubereiteten Mahlzeiten überhaupt Sachbezuggrößen nach dem EStG angelegt werden dürfen?
Und dann natürlich die Frage an die Kolleg*innen in ähnlichen Branchen, wie das bei Euch gehandhabt wird?
Danke Euch!