interne Ausschreibung - Teilzeit?

  • Hallo,

    ich habe noch eine Frage, zu der ich eure Meinung hören wollte.

    Wenn alle Stellen intern ausgeschrieben werden müssen, betrifft das auch Stundenerhöhungen?

    Also wenn jemand von 75 auf 100% gehen möchte, muss der 25%-Anteil auch intern ausgeschrieben werden? (Behauptet der AG). Gesetz??

    Ich habe bisher dazu nichts gefunden.

    vielen Dank euch.

  • Stundenerhöhungen müssen dann ausgeschrieben werden, wenn sie nicht unwesentlich sind. In der Regel wird hier von 10 h ausgegangen.


    Ihr könnt aber auch vereinbaren, dass Stundenerhöhungen nicht ausgeschrieben werden müssen. Das liegt in eurem Regelungsbereich. Ebenso könnt ihr für einzelne Ausschreibungen verzichten, wenn ihr dies mit dem HR so vereinbart.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • das hängt davon ab, ob ein TV gilt der dazu was schreibt oder nicht.

    Daher die Antwort, ja, nein, evt.


    ggf. was dazu in eurer BV steht


    ggf. ob es sich hierbei um 0,25 Stellen handelt die auch andere erledigen könnten


    ggf. ggf. ggf


    bei uns nicht!

    Weil bei uns nach BV von Vollzeit in Teilzeit und die Rückoption in Vollzeit sowohl in TV wie auch im Teilzeit und Befristetengesetz verankert ist und wir hierfür die Ausschreibungen als nicht erforderlich in der zugehörigen BV geregelt haben.


    Daher, schaue was in euer BV steht oder ob nach einem TV ein Mitarbeiter den Anspruch hat wieder in Vollzeit/Teilzeit zu arbeiten, wenn der Job das hergibt.



    Gruß

    Rabauke

  • muss der 25%-Anteil auch intern ausgeschrieben werden? (Behauptet der AG)

    Na wenn der AG das behauptet... ich würde ihn immer lassen ;)


    (Auch wenn dein Nick vermuten lässt, dass du "das arme Schwein" bist, die sich dann drum kümmern muss.)


    Du hast nach dem/einem Gesetz gefragt. Die Ausschreibung von Stellen ist (zumindest in der Privatwirtschaft) im § 93 BetrVG geregelt. Und dort heißt es (mehr oder weniger) lapidar:


    Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.


    D.h. solange der BR die Ausschreibung generell nicht verlangt hat, braucht der AG das gar nicht zu tun. Hat er es verlangt, ist halt die Frage, ob und wie sich AG und BR hier geeinigt haben. (Bzw. ob und wie sie z.B. "für bestimmte Arten von Tätigkeiten" definiert haben.)


    Wir haben uns z.B. darauf verständigt, will ein AN von sich aus seine Arbeitszeit erhöhen und der AG sagt: ja, prima, kann ich gerade gut brauchen, dann verzichten wir auf eine Ausschreibung. Sagt der AG aber: verflixt, ich habe zu viel Arbeit, ich weiß nicht mehr wohin damit, dann soll er die Stelle ausschreiben, damit alle TZler eine Chance haben sich zu bewerben.


    Im Zweifel klären wir das auf dem kleinen Dienstweg.


    Du siehst, eine generelle Antwort lässt sich hier kaum geben. Pauschal wäre aber meine Antwort: ihr macht eher nichts falsch, wenn ihr die Stelle ausschreibt (solange ihr keine Auswahlrichtlinien gem. § 95 BetrVG habt, die euch hier evtl. "torpedieren"), obwohl ihr es nicht müsstet. Riskiert aber immer böses Blut, wenn der BR die Ausschreibung hätte haben wollen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!