Raumgröße

  • Hallo

    Bei uns gibt es gerade eine Diskussion über die Raumgröße. Belegung 1 Person pro 10 m2.

    Sachverhalt: Ein Raum 34 m2 wird mit 6 BRM benutzt. Die Eingangstür zum Raum befindet sich in einem Korridor, breite 2 m, und ist 8 m2 groß.

    Neben dem Raum befindet sich ein 2. Raum 24 m2. Beide Räume sind durch eine Tür 1m mal 2m getrennt.

    Wenn ich diese Tür ganz öffne habe ich dann 66 m2 zur Verfügung oder bleibt es bei 34 m2 oder 42 m2


    Abstand von 1,5 m wird eingehalten. Gelüftet wird auch.

    Unsere FaSi argumentiert mit der Logik Raumphysik und meint so können wir nicht tagen.

    Ich hätte mal gerne eure Einschätzung und, wenn vorhanden, etwas belegbares.

    Ab wann sind es 2 bzw. 1 Raum?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Also ich würde deiner Fasi zustimmen.


    Da durch die Tür kein Luftaustausch stattfinden kann, wie in einem Raum ohne Abtrennung, ist der zweite Raum nicht zu bewerten.


    Ansonsten könntest du ja auch in einem Raum mit 20 qm beliebig viele Leute stecken, solange der Abstand von 1,5m gewahrt ist, wenn du an einer Seite ein großes Fenster hast, dass du ständig offen hältst. Nach deiner Argumentation könnte man ja dann die freie Fläche vor dem Raum zu der Raumfläche dazurechnen oder gleich als Veranstaltung draußen werten.


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • So rein vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, ein Raum wird nicht dadurch größer dass man die Tür auf lässt.

    Wenn Du die BRM auf beide Räume verteilst, passt das zwar mit den 10 m2 pro Person, aber so eine Sitzung o.ä. durchzuführen stelle ich mir schwierig vor. Weil man eben nicht in einem Raum sitzt und sich durch eine (geöffnete) Tür unterhalten muss.

    Wenn Du die BRM nicht auf beide Räume verteilst, dann sitzen alle in einem Raum mit offener Tür und nix ist mit 10 m2 pro Person.

    Aber die Idee hat schon was, dann lassen wir einfach alle Türen im Gebäude auf, rechnen die m2 zusammen und machen dann eine Betriebsversammlung :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • die Definition für Raum (Zimmer im Sinne eines Gebäudes) : ein von Boden + Decke + festen Wänden umschlossener Raum

    --> Öffnungen in den Wänden (Türen und Fenster) sind dann Teil der Wände bzw evt. bei Fenstern auch der Decke


    Wenn sich das durchsetzt mit den Türen öffnen, würde ich auch die Außentüren und Fenster öffnen, dann bestünde ja unbegrentzer Raum zur Verfügung

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ich kann mich den 3 Vorrednern nur anschließen.

    Wieso könnt ihr kein Sitzungen per Videokonferenz oder als eine Art Hybrid machen.

    wir haben auch keinen Raum der groß genug ist unser 15er-Gremium komplett aufzunehmen ohne das wir ständig eine Maske tragen müssten, wir teilen uns auf mehrere Räume auf.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hier geht es bestimmt um die Präsenzsitzung des BR. Bei uns gibt es auch Schwierigkeiten. Ein 60qm großer Raum für 9 BR Mitglieder. Wir haben vorerst gemeinsam beschlossen, da der AG nicht bereit ist schriftlich zu versichern, die gefassten Beschlüsse in einer virtuellen Sitzung nicht juristisch anzugreifen, weiter Präsenzsitzungen abzuhalten bei Einhaltung von tragen der Masken und Lüften. Es gibt auch Überlegungen einen externen Raum in genügender Größe dafür anzumieten, was aber nicht so leicht ist. Unsere Auffassung ist das wenn die 10 qm Regel nicht einzuhalten ist, andere Maßnahmen getroffen werden müssen. (Plexiglasabtrennung, Raumluftdesinfizieren, Lüften, Mundschutz u.ä.) Allerdings bleibt ein Beigeschmack, alle müssen ehrlich damit einverstanden sein und falls dann eine Infektion vorliegt ?

  • (Plexiglasabtrennung, Raumluftdesinfizieren, Lüften, Mundschutz u.ä.) Allerdings bleibt ein Beigeschmack, alle müssen ehrlich damit einverstanden sein und falls dann eine Infektion vorliegt ?

    In der Verordnung ist beschrieben was geht und was nicht (Ich meine mich zu erinnern, dass eine Abtrennung oder Mundschutz geht, Lüften reicht nicht). Was nicht erlaubt ist bleibt auch mit Einverständnis nicht erlaubt.


    Wenn ich mal wieder mit dem Auto zu schnell unterwegs bin reicht auch nicht das Einverständnis des Beifahrers. Es ist und bleibt verboten!

  • (5) Ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen erforderlich,

    so darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht

    unterschritten werden, soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen. Lassen die

    auszuführenden Tätigkeiten dies nicht zu, so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete

    Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere

    durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden

    Personen.

    Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bearbeitungsstand: 20.01.2021 15:34 Uhr

    SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

    (Corona-ArbSchV) Die Fette Textpassage bezieht sich auf unsere ( BR ) Sicht auf diese Verordnung. AG sagt unter 10 qm nicht Erlaubt. BR sagt ,wenn du unsere Beschlüsse evntl. Angreifst machen wir es so.

  • Danke Homer , dann reicht lüften ja tatsächlich aus.



    (Corona-ArbSchV) Die Fette Textpassage bezieht sich auf unsere ( BR ) Sicht auf diese Verordnung. AG sagt unter 10 qm nicht Erlaubt. BR sagt ,wenn du unsere Beschlüsse evntl. Angreifst machen wir es so.

    Das hab ich jetzt aber nicht verstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Beschluss ungültig /angreifbar ist weil der Raum zu klein ist, oder was meinst du hier?

  • Das hab ich jetzt aber nicht verstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Beschluss ungültig /angreifbar ist weil der Raum zu klein ist, oder was meinst du hier?

    Wir haben vorerst gemeinsam beschlossen, da der AG nicht bereit ist schriftlich zu versichern, die gefassten Beschlüsse in einer virtuellen Sitzung nicht juristisch anzugreifen, weiter Präsenzsitzungen abzuhalten bei Einhaltung von tragen der Masken und Lüften.

    fettung von mir

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Bei uns (31 BRM) gibt es zwar einen Hörsaal, in den wir alle passsen, haben aber trotzdem FFP2 oder zumindest OP-Maske an und tagen auch nur , wenn der Betriebsausschuss es für nötig erachtet . Bis Mitte Februar hat es unser Gremium so (zum wiederholten Mal) beschlossen. Klein-Klein Rechnerei um jedem Quadratmeter oder so ist nicht vorbildlich im Betrieb und so sehe ich es auch wie die meisten Vorredner

  • Wir tingeln auch bei jeder BR Sitzung mittlerweile in verschiedene Konferenzräume. Unsere Regelung besagt, dass wo die 10 qm pro Person nicht eingehalten werden können, FFP2 Masken zu tragen sind. Lüften ist bei den derzeitigen Temperaturen im zweistelligen Minusbereich eher wenig sinnvoll. Bei uns im Büro würden, wenn wir die 10 qm Regel ohne Maske umsetzen würden, die BR Arbeit maßgeblich erschwert sein, da das Büro nur noch von 1-2 Personen benutzt werden könnte.

  • anke Homer , dann reicht lüften ja tatsächlich aus.

    sorry, sehe ich anders, denn da steht nicht umsonst "Lüftungsmaßnahmen und Abtrennungen"

    Lüften allein ist eben genau nicht ausreichend, es müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, ob das jetzt Abtrennungen sind (wobei ich nicht glaube, dass Aerosole sich darum kümmern, warme Luft geht nach oben und die Aerosole mit und dann fallen sie hinter der Abtrennung wieder nach unten...) oder andere Maßnahmen.

    Außerdem muss die gleichzeitige Nutzung ja erforderlich sein.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Erco,


    hast du dich mit dieser Vorschrift auseinander gesetzt?

    Zum einen 34qm als Büroraum für gleichzeitig 6 Personen ist eh nach der ASR um mindestens 12qm zu klein, unter korrekter Anwendung können es auch 40qm sein (10-12qm pro Person in Großraumbüros)


    Wenn es aus Betrieblichen der Organisatorischen Bedinungungen jedoch nicht änderbar ist dann sind andere Schutzmaßnahmen einzuleiten. Durchgägngig Maske an, Fenster auf, Spritzschutz, etc.


    Gruß


    Rabauke

  • @ Rabauke: Erco meinte bestimmt nicht zum Arbeiten. Er meinte wahrscheinlich zu einer Besprechung...und da würden mir (zu nicht Coronazeiten) die Quadratmeter locker ausreichen.

    Offene Türen oder Fenster kann man nicht als einen Raum betrachten. Ansonsten würde der Raum bei offener Tür in die freie Natur gegen unendlich (Weltall) gehen.

    Und fangt jetzt keine Diskussion an ob das Weltall unendlich ist.

    Einstein sagte mal (oder a ned): " Es gibt 2 Dinge die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei bei dem Universum bin ich mir nicht sicher...