Hallo liebe Kollegen,
ich wurde vorhin von einem Mitarbeiter angesprochen. Es gab wohl recht vehemente Aufforderungen einer Vorgesetzten an ihn, in einem Teams-Meeting seine Kamera zu aktivieren. Nun stelle er mir die Frage, ob er dazu überhaupt verpflichtet werden könne.
Mir stellen sich da mindestens 2 Fragen:
- Fällt die Nutzung der Kamera unter "Verhalten und Ordnung im Betrieb" und wäre damit vom MBR abgedeckt?
- Kommt ggf. auch technische Überwachung im Rahmen des 87ers in Betracht?
- Kann der AG überhaupt anweisen, dass die Kamera zu verwenden ist (seht ihr eine Relevanz für die Tätigkeit? Es geht hier wirklich nur um ein Meeting. Im konkreten Fall war es sogar nichtmal eine Diskussion, sondern eine Präsentation. Der Kollege war auch nicht der einzige, der seine Kamera aus hatte. Aber nur er wurde deswegen angesprochen.
Mich wunderte es überhaupt, dass wegen so eines Themas überhaupt jemand ein Faß aufmacht, aber man lernt ja immer dazu. Wie seht ihr denn das?