Seminar für BRV´s wurde abgelehnt

  • .......Geld und wenn ich es richtig lese 3BRs zu je 3 Seminaren ist dann mit 9 Seminaren in 5 Monaten auch reichlich viel. ....

    Naja, aber wenn ich bedenke, dass alle drei Neulinge in Sachen BR sind, dann sind die Grundschulungen mit BetrVG 1-3 und AR 1-3 für alle drei Pflicht und dann wäre ich bei sechs Schulungen für alle drei und käme dann insgesamt auf 18 Schulungen. Somit wäre der AG mit den 9 Schulungen ja sogar noch besser dran......

    Oder hab ich da einen Knoten im Hirn?

  • BetrVG 1-3 und AR 1-3 für alle drei Pflicht und dann wäre ich bei sechs Schulungen für alle drei und käme dann insgesamt auf 18 Schulungen

    Aber alle in den ersten 5 Monaten?

    Und der Anspruch für die Grundseminare bleibt ja trotzdem, auch wenn jetzt noch ein Spezialseminar gemacht wird.

    18 Seminare a 2500 EUR wären 45 TEUR. Der ein oder andere AG wäre dann nach 5 Monaten bereits in der Insolvenz ;(

    Ich denke hier ist etwas Augenmaß gefragt und der Einzelfall zu betrachten. Bei uns im Konzern wäre dass evtl. Peanuts aber ob das im Betrieb von Stefan auch so ist?

  • ich glaube, dass macht die Forensoftware selbst, wenn du den letzten Post im Thread hast.

    das habe ich auch schon bemerkt


    Aber alle in den ersten 5 Monaten?

    Und der Anspruch für die Grundseminare bleibt ja trotzdem, auch wenn jetzt noch ein Spezialseminar gemacht wird.

    18 Seminare a 2500 EUR wären 45 TEUR. Der ein oder andere AG wäre dann nach 5 Monaten bereits in der Insolvenz ;(

    Ich denke hier ist etwas Augenmaß gefragt und der Einzelfall zu betrachten. Bei uns im Konzern wäre dass evtl. Peanuts aber ob das im Betrieb von Stefan auch so ist?

    Moin, genau bin ich da nicht informiert. Aber als alle Führungskräfte in 2019 und 2020 (auch die, die in Rente gegangen sind) zum Führungskräfte Seminar und das mehrfach geschickt wurden war das Geld ja auch da.

    Das war aber für uns nicht der Grund. Wir sind seit ende August ein 3er BR und keiner von uns hatte von sowas Ahnung. Die Wahl wurde von der IGBCE unterstützt sonst hätten wir das nicht alles geschafft. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir nicht was alles auf uns zukommt. Seit wir uns mit der AN aus der Produktion kurzschließen, kommen immer mehr dinge ans Tageslicht

    und wir müssen immer öfter ins Werk und Sitzungen machen. Darum haben wir uns dazu entschlossen die BR1-3 so schnell wie möglich zu erledigen. Der AG tut dann noch seins dazu und irgendwann ist auch für mich bzw. uns Schluss mit Wissen und selbst nachlesen (das mache ich ja sehr viel aber man muss es auch verstehen und umsetzen können) darum auch das Seminar für BRV und sBRV. Wir wollten auch eine Betriebsversammlung machen aber niemand von uns hat Ahnung wie uns was wir machen müssen.


    Naja, aber wenn ich bedenke, dass alle drei Neulinge in Sachen BR sind, dann sind die Grundschulungen mit BetrVG 1-3 und AR 1-3 für alle drei Pflicht und dann wäre ich bei sechs Schulungen für alle drei und käme dann insgesamt auf 18 Schulungen. Somit wäre der AG mit den 9 Schulungen ja sogar noch besser dran......

    Oder hab ich da einen Knoten im Hirn?

    Nee, glaube nicht. Die AR 1-3 wollten wir im Laufe des Jahres machen so wie Corona es zulässt.

    aus Hamburg


    Gruß Stefan

    2 Mal editiert, zuletzt von Stefan_HH () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Stefan_HH mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aber alle in den ersten 5 Monaten?

    Ich weiß, dass dies hart ist und für viele Betriebe nicht stemmbar, aber nur ein gut geschulter BR kann richtig arbeiten.

    Man kann ja evtl. auch ein paar Kompromisse machen und die Schulungen etwas zeitversetzt buchen, wobei dann evtl. Rabatte wieder entfallen könnten.

    Aber die Situation bei Stefan kann nur er beurteilen.



    Nee, glaube nicht.

    Darf ich nachfragen, auf was du die Antwort beziehst? (ich hab meine Füße schon von der Leitung runter und versteh es trotzdem net ganz...sollte Feierabend machen X/ )

    Einmal editiert, zuletzt von Nenya () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Nenya mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wir wollten auch eine Betriebsversammlung machen aber niemand von uns hat Ahnung wie uns was wir machen müssen.

    Naja, dafür brauch ich aber auch kein Seminar. Kommentar und Laptop geschnappt und ein wenig recherchiert und schon kann man eine erste Betriebsversammlung machen. Dass man dann, im Laufe der Zeit, auch mal zu einem entsprechenden Seminar geht, um sich neu zu inspirieren lassen, ist ein anderes Thema.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • selbst bei zeitnahen neuen Beiträgen finde ich es, sobald Antworten von anderen Forenteilnehmern gegeben wurden eher schwierig weil man diese dann evtl erst verstehen kann wenn man den entsprechenden Teil aus den zusammengefügten Beiträgen gelesen hat

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wie sieht es denn generell mit Fortbildungen bei Euch in der Firma aus?

    Bei unserer Firma sind coronabedingt die meisten FB ausgefallen. Der AG hat hier ungemein viele Fortbildungskosten gespart. Da würde ich, wenn es um die Verhältnismäßigkeit der Kosten geht ein Auge drauf werfen, denn u.U. entstehen hier gar keine Mehrkosten.


    Dazu kommt, dass der AG durchaus wissen dürfte, dass nach den BR Wahlen ein Fortbildungsanspruch besteht. Fehlende Rücklagen durch en AG können nicht der Grund sein, als BR auf seinen Schulunganspruch zu verzichten. Was Spezialseminare angeht, kann hier sicher ein Kompromiss gefunden werden.


    Manchmal hat man den Eindruck, die AG fallen völlig aus den Wolken, dass es a) überhaupt einen BR bei ihnen im Unternehmen gibt und dass dieser b) tatsächlich noch geschult werden will.


    Am Ende dürfte Seminarkosten einzusparen für en AG immer die falsche Entscheidung sein. Denn je ungeschulter ein BR ist, desto häufiger müsste er auf Sachverständige und Anwälte zur Klärung zurückgreifen. Insofern profitiert natürlich auch der AG von einem gut geschulten BR.

  • Denn je ungeschulter ein BR ist, desto häufiger müsste er auf Sachverständige und Anwälte zur Klärung zurückgreifen.

    Da hast du was völlig falsch verstanden... je ungeschulter ein BR ist, desto weniger weiß er, dass er das dürfte oder müsste. Also spart der AG hier doppelt!! :saint:


    Im Übrigen sei auf das Motto des englischen Hosenbandordens verwiesen... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Also, bei uns finden keine Präsenzschulungen statt. Anders sieht es mit Webinaren aus. Da hat der AG klar gemacht das er diese Schulungen eher genehmigt als Schulungen ausserhalb.

    Und ich finde immerhin besser als gar keine Schulung.

    Die Frage richtete sich an den Threadersteller :)


    Aber auch hier frage ich: Warum lasst Ihr Euch das gefallen? Der AG hat sich nicht in Eure BR Arbeit einzumischen. Wenn Ihr eine Präsenzschulung beschließt, dann findet die statt. Ihr entscheidet, ob Ihr das als Inhouse-Schulung bucht oder nicht. Wenn der AG Euch Inhouse keine Räume "wegen Corona" geben kannwill, dann beschließt Ihr, alternative Räume zu suchen.


    Bei uns lief das ganz ähnlich ab. Wir wollten für unsere regelmäßigen Treffen einen Raum. Der AG hat diesen nicht liefern können und uns auf Videokonferenz bzw. Telefonkonferenz verwiesen. Videokonferenz war aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar, Telefonkonferenz haben wir, kooperativ wie wir sind, probiert, aber das war nicht für eine Beratung praktikabel.


    Wir haben auf dieser Telefonkonferenz dann lediglich 3 Beschlüsse gefasst: AG über seine Pflichten informieren, externen Raum suchen, einen RA als Sachverständigen hinzuziehen. Die 3 Beschlüsse haben wir dem AG zur Kenntnis gegeben, um ihn zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zu motivieren. Da er bis dato keinen Raum angeboten hat, haben wir auch die anderen Beschlüsse aktiviert. Momentan suchen wir uns einen Raum.


    Der AG hat nun noch die Möglichkeit, einen Raum zu organisieren, andernfalls muss er akzeptieren, dass wir uns einen suchen und ihm die Rechnung schicken. Im Falle der Weigerung würde sich der RA, der als Sachverständiger hinzugezogen wird, dann selbst beim AG als Anwalt einklagen, so dass die Frage der KÜ auch geklärt ist.


    Vielleicht solltet Ihr das auch so machen ;)

  • Die Frage richtete sich an den Threadersteller :)


    Aber auch hier frage ich: Warum lasst Ihr Euch das gefallen? Der AG hat sich nicht in Eure BR Arbeit einzumischen.

    Das kann sein, aber das ist ja hier ein allgemeiner Themenaustausch.


    Wieso gefallen? Die BR Mitglieder wollen Schulungen in anderen Städten machen, wie Hamburg, Berlin oder Willingen.


    Ich hätte keine Lust nach z.B. Hamburg zu fahren und außerhalb des Seminares kannst du im Hotel nichts nutzen. Im Seminar nur mit Maske zu sitzen und mit anderen darfst du dich nicht treffen.


    Webinare können hier auf dem Campus abgehalten werden, wir werden hier verpflegt und haben unsere Ruhe bei der Schulung.

    Kann die BR Mitglieder nicht verstehen...wenn das Seminar in der gleichen Stadt wäre, dann würde ich mich auch dafür einsetzen.

  • Wenn Ihr das wollt, ist das ok.

    Für mich klang es so, als würdet Ihr Euch für Webinare entscheiden, weil er AG sagt, dass er bei anderen Seminaren die Genehmigung nicht erteilen würde. Das wäre aus meiner Sicht ein falsches Entgegenkommen.

    Und nur weil man nicht durch Deutschland touren sollte, muss man nicht gleich auf Webinare umschalten.

    Eine gepflegte Inhouse-Schulung oder angesichts der Covid Situation eine Präsenzschulung in externen Räumlichkeiten, sollte schon machbar sein.

  • Wenn Ihr das wollt, ist das ok.

    Für mich klang es so, als würdet Ihr Euch für Webinare entscheiden, weil er AG sagt, dass er bei anderen Seminaren die Genehmigung nicht erteilen würde. Das wäre aus meiner Sicht ein falsches Entgegenkommen.

    Und nur weil man nicht durch Deutschland touren sollte, muss man nicht gleich auf Webinare umschalten.

    Eine gepflegte Inhouse-Schulung oder angesichts der Covid Situation eine Präsenzschulung in externen Räumlichkeiten, sollte schon machbar sein.

    klar sollte das machbar sein, aber die Antragssteller stellen einen Antrag im Gremium dann wird darüber entschieden und sollte der durch gehen, dann müssen diese Personen entscheiden ob sie fahren obwohl der AG begründet eine Fürsorgepflicht zu haben und ablehnt.

  • Moin,

    ich bin ja noch den Ausgang der Verhandlung schuldig.

    Darf man den Beschluss vom Gericht ohne die Namen zu schwärzen veröffentlichen?

    Dann würde ich den Beschluss als PDF hier anfügen.

    Ich würde wahrscheinlich schon die Namen schwärzen. Gibt es das Urteil auch mit einem Aktenzeichen im Internet zum Download verfügbar? Ich vermute mal nicht weil es es recht neu ist.
    Mir würde auch der Inhalt in Kurzform als Text reichen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper ()

  • Ich habe mir mal ein Urteil eines Arbeitsgerichts zusenden lassen, auf das sich die Gegenseite als Vergleichsurteil bezogen hatte. Dort waren alle Personen-, Firmen- und Ortsnamen bis auf den Anfangsbuchstaben geschwärzt. So könntest du es auch handhaben.

    Der Ausgang eurer Verhandlung würde mich schon interessieren...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)