Seminar für BRV´s wurde abgelehnt

  • Ich kann das Urteil auch nachvollziehen und bin nach der ganzen Schilderung der bisherigen Seminare auch nicht erstaunt darüber. Am ersten Seminartag bereits das Folgeseminar zu beschließen halte ich zumindest für sehr ungeschickt. Da kann die Qualität und die Notwendigkeit für Folgeseminare aus meiner Sicht noch gar nicht vernünftig beurteilt werden.

    Die Seminarmenge in so kurzer Zeit für solche eine kleine Firma finde ich auch recht heftig. Wenn es tatsächlich so viele Aufträge gab und es tatsächlich ein ungünstiger Zeitpunkt war verstehe ich nun auch, warum ihr mit dem AG nicht so gut klar kommt. Wenn das nur ein vorgeschobener Grund war hätte von Euch zumindest mehr Erklärung und Abwägung erfolgen müssen.

  • Hallo Stefan,


    erst einmal vielen Dank, dass du uns das Urteil hast zukommen lassen!


    Auch ich kann das, für euch negative Urteil, durchaus nachvollziehen. Insbesondere dann, wenn eure Argumentation dahin ging, dass der Betrieb alle 6 Wochen ein Seminar genehmigen muss.

    Auch dass der Betrieb bereits in den letzten 5 Monaten etwa 20000€ für Seminare aufbringen musste, ist für einen Betrieb mit maximal 50 Mitarbeitern eine ganz schöne Belastung.

    Schon alleine aus letzterem Grund hätte ich als Arbeitsrichter die Schulung abgelehnt, da ich davon ausgehe, dass die wirtschaftliche Belastbarkeit des Betriebes erreicht ist.

    Aber scheinbar habt ihr es auch nicht hinbekommen, dem Richter zu erklären, weshalb ihr die Spezialschulung für erforderlich haltet. Ich denke, dass man das besser hätte erklären können und somit der Richter gesagt hätte: "Gut, die Schulung ist zwar erforderlich, aber der Betrieb kann sie sich nicht mehr leisten." Denn auch wenn ein Teil des Schulungsinhaltes mit den Grundlagenschulungen übereinstimmt, so hätte man dem Richter schon klarmachen können, dass es in dem Seminar mehr um die strategische Arbeitsplanung des BR geht. Vorausgesetzt, ihr seid nicht alle Projektmanager in eurer Firma und wisst sowieso, wie man Arbeiten strategisch plant und umsetzt.


    Ich denke, dass euch hier einfach das nötige Fingerspitzengefühl gefehlt hat, was evtl. auch an der mangelnden Erfahrung liegt. Auch wenn es nicht gerade vorteilhaft ist, wenn man den ersten Prozess gegen den Arbeitgeber verliert, würde ich das aber nicht allzu verkniffen sehen.


    Mein Vorschlag ist: Aufstehen, Krönchen richten, aus dem Urteil lernen und weiter geht´s.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • anbei nun der bearbeitete Beschluss als PDF.

    Autsch, ich denke, das nennt man Klatsche.

    Und das, wenn man das Urteil liest, durchaus mit Ansage wie meine Vorredner schon geschrieben haben.

    Was sagt denn euer Anwalt zu dem Ausgang?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Moin,

    wenn der AG das man nur mit uns besprochen hätte.

    In seiner Ablehnung war nur die Rede davon, dass wir das Seminar nicht brauchen da wir alles in BR1 bis BR3 erlernt haben.

    Er hat uns ja schon das BR2 als nicht erforderlich versucht zu verbieten.


    Aber scheinbar habt ihr es auch nicht hinbekommen, dem Richter zu erklären, weshalb ihr die Spezialschulung für erforderlich haltet. Ich denke, dass man das besser hätte erklären können und somit der Richter gesagt hätte: "Gut, die Schulung ist zwar erforderlich, aber der Betrieb kann sie sich nicht mehr leisten." Denn auch wenn ein Teil des Schulungsinhaltes mit den Grundlagenschulungen übereinstimmt, so hätte man dem Richter schon klarmachen können, dass es in dem Seminar mehr um die strategische Arbeitsplanung des BR geht. Vorausgesetzt, ihr seid nicht alle Projektmanager in eurer Firma und wisst sowieso, wie man Arbeiten strategisch plant und umsetzt.

    Leider hatte der Vorsitzenden Richter seinen Entschluss schon vor der Sitzung gefasst.

    Die Gegenseite war zu keiner Kompromisslösung bereit.

    Uns hingegen wurde vom Vorsitzenden nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen.

    Er meinte noch, dass es für einen BR nicht gut aussieht wenn gleich die Erste Sitzung verloren geht.

    Wir hätten den Termin auch verschoben wenn das der Grund für den AG gewesen wäre.

    Wir hätten auch nur einen BR geschickt, wenn er uns erklärt hätte, dass es ihm zu viel wird.

    Wir haben den Richter versucht zu erklären, dass es sich bei uns um einen BR handelt, wo nicht alle BR´s im Hause sind.

    Zwei von uns sind im AD tätig und sind nicht immer vor Ort. Ich mache die meiste Arbeit und Plane alles. Das BR Büro ist in Thüringen und ich wohne in Hamburg. Ich habe ein Handy bekommen mit dem ich alle schreiben und Anträge bekomme und beantworten soll. Das macht die Arbeit nicht einfacher. Der AG weigert sich ein Zweiten Rechner zu stellen damit ich in HH auch einen habe. Das Notebook bleibt in der Firma, damit der Kollege im Betrieb auch die daten hat und bei VK auch erreichbar ist. Wir haben ja ein Notebook für unser AD Tätigkeit.


    Ich denke, dass euch hier einfach das nötige Fingerspitzengefühl gefehlt hat, was evtl. auch an der mangelnden Erfahrung liegt. Auch wenn es nicht gerade vorteilhaft ist, wenn man den ersten Prozess gegen den Arbeitgeber verliert, würde ich das aber nicht allzu verkniffen sehen.


    Mein Vorschlag ist: Aufstehen, Krönchen richten, aus dem Urteil lernen und weiter geht´s.

    Ich sehe es nicht als schlimm an. Wir lernen noch und wie man weiß kann man aus Fehlern ne Menge lernen.

    Wir haben ja nun die Begründung vom AG über das Gericht und können damit nun eine Menge anfangen.

    Unser Anwalt wird aber beim OLG eine Beschwerde gegen das Urteil einreichen.

  • Unser Anwalt wird aber beim OLG eine Beschwerde gegen das Urteil einreichen.

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    In einem bekannten dicken Buch heißt es zwar "Wenn dir einer auf die linke Wange schlägt, dann halte ihm auch die Rechte hin", aber man kann es auch übertreiben!


    So wie ich das aus dem Urteil lese, ist eines eurer "Hauptprobleme", der Antrag auf einstweilige Verfügung. Wäre das ein "normaler Rechtsstreit" gewesen, wäre das u.U. anders ausgegangen. Aber die Eilbedürftigkeit hat hier ja nicht der AG verursacht, der kurzfristig (meint kurz vor dem Seminar) erklärt hat, er bezahle das nicht, sondern ihr mit eurer kurzfristigen Planung. (So steht es ja mehr oder weniger deutlich in dem Urteil.) Insofern habe ich eine starke Vermutung, wie ein Beschwerde ausgehen wird...


    Wir lernen noch und wie man weiß kann man aus Fehlern ne Menge lernen.

    Ohne jede Frage. Aber dann tut das doch bitte auch und macht nicht gleich den nächsten hinterher...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!