Hallo,
mein AG verweigert mir als BRM eine Vergleichsgruppe oder Vergleichspersonen.
Bin nicht freigestellt. Trotzdem denken wir das jedes BRM Anspruch auf eine Vergleichsgruppe hat.
Hier sehen wir §37 Satz 4 BetrVG.
Jetzt denke ich bei der Verweigerung des AG an §40. Können wir uns einen Anwalt nehmen als Sachgrund um mit dem
AG die Sache zu klären? Wäre doch schön wenn der AG seine Sturheit selber bezahlt.
Oder ist das Individualrecht?
Ich sehe es so das es Kollektivrecht ist, da er ja jedem BRM die Vergleichsgruppe verwehrt.
Danke für eure Meinungen.