BRV oder sBRV im Home Office

  • Hey der Titel sagt ja eigentlich alles.


    Wie seht ihr das? Ist das der Belegschaft gegenüber vertretbar? Ist jemand von euch im Home Office? und wenn Ja wie regelt ihr das tägliche Arbeitsgeschäft?

    Ich gehe bei Antworten dann gerne weiter ins Thema ein...

  • Hm... ich denke, es ist die falsche Zeit für so einen Thread...


    Will sagen: Corona sei Dank (oder Fluch) sind wir doch gerade mehr oder weniger alle im Home-Office. Sprich im Moment ist das gar kein Thema (oder sollte zumindest aus meiner Sicht keines sein).


    Spätestens als freigestellter BRV gehöre ich aber (so jedenfalls mein Verständnis der Funktion des Freigestellten) ins Büro, weil die Kollegen erwarten dürfen jederzeit einen Ansprechpartner zu haben.


    Das hält selbstverständlich auch einen Freigestellten nicht davon ab auch mal einen Tag zu Hause zu machen, aber grundsätzlich sehe ich die im Büro.


    Du hast zwar nach BRV und sBRV gefragt, aber ich habe es bewusst auf Freigestellte abgestellt. Denn solange ich als BRV oder sBRV nicht freigestellt bin, gelten für mich exakt die gleichen Regeln, wie für alle anderen, sprich da sollte sich die Frage gar nicht explizit stellen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Spätestens als freigestellter BRV gehöre ich aber (so jedenfalls mein Verständnis der Funktion des Freigestellten) ins Büro, weil die Kollegen erwarten dürfen jederzeit einen Ansprechpartner zu haben.

    Ich denke das ist auch ein wenig freies Ermessen der (freigestellten) BRVs und kommt auch auf die Eigenart des Betriebs an. Haben alle Zugang/Kenntnis zu Onlinekommunikation? Wenn die sich sonst auch überwiegend per "Teams" oder Telefon an den BR wenden, dann dürfte HomeOffice wohl kein Problem sein. Ansonsten kann man auch Sprechzeiten vor Ort bekannt geben und den Rest in Home Office sein.

  • Ich denke das ist auch ein wenig freies Ermessen der (freigestellten) BRVs

    Da bin ich grundsätzlich anderer Meinung. Wenn es hier ein freies Ermessen gibt (was ich nicht grundsätzlich ausschließen will), dann ist es dass des Gremiums, nicht aber des BRVs. Über einzelne Tage müssen wir nicht reden, aber grundsätzlich hat das Gremium das Recht zu entscheiden, wer es wie vertritt. (Und wenn ich das als BRV so nicht will, muss das eben jemand anders machen.)

    und kommt auch auf die Eigenart des Betriebs an.

    Den Aspekt habe ich in der Tat vernachlässigt. Grundsätzlich aber ist ein freigestellter BR der "Gegenpart" zur Geschäftsleitung. Und solange die sich nicht "rumtreibt" sondern in der Firma sitzt, solange gehören (so sieht es jedenfalls auch die gängige Kommentierung) Freigestellte ebenfalls in die Firma.


    (Das Problem ist hier das übliche mit Pauschalisierungen: du wirst immer eine Konstellation finden (oder auch nur konstruieren) können, wo sie nicht passt. Was aber die grundsätzliche Aussage nicht falsch macht.)

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  • Das Problem ist aufgetreten, nachdem es von der Landesregierung hieße: "alle die ins Home Office gehen können,sollen dies auch tun!"


    Daraufhin habe man mit der Geschäftsleitung kommuniziert aber noch keine Entscheidung getroffen.

    Allerdings kam dann ganz viel Gegenwind von seitens des Gremiums.

    Man habe versucht zu erklären das selbstverständlich nicht alle ( BRV, sBRV und freigstellter) gleichzeitig im Home Office gehen würden. vielmehr würde man sich dann "abwechseln" und es spricht ja nichts dagegen Termine oder Dinge die nicht im Home Office erledigt werden können dann ins Büro zu fahren.


    Ich wollte generell nur erfahren ob ihr ähnliche Probleme habt oder ob das für euch kein Problem darstellen würde.

  • Ok, dann ist das eine ganz andere Voraussetzung um die es geht.


    Nein, bei uns ist sogar HR überwiegend im Home-Office. Insofern haben wir da gerade gar kein Problem mit.

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  • Also bei uns im Betrieb sind wir 2 Freigestellte, zum einen unser Betriebsratvorsitzende und ich als Betriebsratsmitglied.

    Bei uns gab es dieses Gespräch auch wie wir mit der Aktuellen Lage umgehen sollen, zudem ist es in unserem jetzigen Büro nicht möglich die 10qm regelung ein zu halten.


    Wir haben uns dann dafür entschieden uns ab zu wechseln so dass, das Büro jederzeit besetzt ist.

    Noch ergänzend hinzufügen möchte ich, das wir vom Arbeitgeber verlangen bei so vielen Mitarbeitern wie möglich Home Office zu gewähren , denn sollte es bei uns nochmal einen ausbruch geben, haben wir schon Präventiv etwas unternommen. In diesem Punkt sehe ich den Betriebsrat auch in seiner Vorblid funktion am Home Office teil zu nehmen.


    Natürlich ist dann auch hier zu schauen, das man die Kollegen, die noch auf der Fläche bleiben müssen, jederzeit einen Ansprechpartner haben.


    Gruß

    Chris

  • Bei uns sind die meisten BRs bis auf gelegentliche Tage im Home Office.

    Der Stellvertreter ist eigentlich immer in HomeOffice, aber ich als Vorsitzende immer im Büro. Das hat aber eher mit Internetproblemen zu Hause zu tun. Wäre das besser, könnte ich auch zu 100% ins Home Office. Bei uns müsste kein BR vor Ort sein, da wir über Teams von allen zu erreichen sind.

  • Wir sind ein Betrieb mit mehr als 100 Standorten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

    Die Betriebsräte sind in der Fläche verteilt und die MA kennen die Kontaktdaten des Gremiums sowie der einzelnen BRM.

    Wir haben einen Eigenen Intranetseite mit Kontaktformular.

    Wir sind also immer für unsere Kolleg*innen zu erreichen.

    Ich bin der einzige vollfreigestellte (BRV) im Gremium, es gibt noch eine Teilfreistellung (sBRV)

    Unser Hauptstandort befindet sich zu deutlich mehr als 50 % im Home Office.

    Seit 3 Wochen bin auch ich komplett im Home Office, es sei denn, es ist etwas unbedingt im Büro zu erledigen.

    Das klappt wunderbar dank guter Technik (Breitband).

    Bei uns in SH kämpfen wir gerade mit steigenden Coronazahlen und wir bekommen sogar in Flensburg eine Ausgangssperre. Da ist ein herumgefahre und sei es auch nur zwischen Wohnort und Büro nicht anzuraten.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • bei uns ist es mir freigestellt das alleine zu entscheiden, wann ich im Büro bin und wann ich von zu Hause arbeite.

    Alle MA können mich kontaktieren und dann kann ich reagieren, also quasi auch direkt bei Bedarf ins Büro fahren.

    Das halte ich schon für vertretbar, nicht ständig im Büro zu sein, wenn die MA wissen ich bin erreichbar und verfügbar.


    Abgesehen davon ist aufgrund der Kontaktbeschränkungen das meiste an Kontakt sowieso per e-mail oder Telefon, von daher eigentlich kein Unterschied.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich verstehe die Diskussion nicht so richtig. Die aktuelle Corona Arbeitsschutzverordnung sagt ganz klar dass Tätigkeiten, die im Home Office ausgeführt werden können, auch dort auszuführen sind. M.E. sind ist die einzigen Tätigkeiten, die die Anwesenheit eines BRM (ich mache hier bewusst keinen Unterschied zu BRV oder sBRV, nach außen hin sind die im Prinzip auch nur normale BRM) erfordern, entweder ein Gespräch mit einem Mitarbeiter, wenn dieser ausdrücklich den persönlichen direkten Kontakt wünscht - oder die Arbeit mit Materialien oder Unterlagen, auf die ich im Homeoffice keinen Zugriff habe. Ersteres sollte selten vorkommen, und letzteres im Jahre 2021 auch die Ausnahme sein. Die Digitalisierung sollte längst auch in der BR-Arbeit Einzug gehalten haben.

  • Danke für eure Statements.

    Unsere Geschäftsleitung hätte sicherlich auch nichts dagegen allerdings kommt halt viel Gegenwind seitens des Gremiums.

    Die verstehen es halt nicht. Wir sind für über 1300 MA verantwortlich die auf dem Campus in vielen verschiedenen Bereichen tätig sind.

    Klar möchte der ein oder andere persönlich vorbeikommen aber wir wären jederzeit (Dienstzeit) telefonisch und per Mail erreichbar.

    Allerdings sieht das restliche Gremium das nicht so.

    Unsere Büroassistenz ist mittlerweile einige Tage im Home Office. Wegen Abstandsregeln. Aber wir haben auch einige Ausschüsse die in der Woche aufschlagen und es dann mitunter schwierig wird die Hygienerichtlinien einzuhalten.


    Wir haben dieses Thema vorerst beiseite geschoben....denn wir wissen nicht mehr weiter.

  • Hallo Zusammen,


    bei uns ist es ganz einfach geregelt und wir haben keinerlei Probleme.

    Bei uns sind 90 % der Belgschaft zu Hause. Unsere BRV ist auch im Home Office und ein BRM ist vor Ort, das ist völlig ausreichend. Dies wurde seit Beginn von Corona so gehandhabt. Die Belegschaft wurde von dieser Regelung in Kenntnis gesetzt mit dem Hinweiß, wenn ein Kollege nicht mit diesem BRM sprechen mag, dann genügt ein Hinweiß und ein Anderes BRM oder der BRV kommt kurzfristig in die Firma. Hier müssen alle Beteiligten etwas flexibel sein, aber das klappt wunderbar. Die Kollegen haben von sämtlichen BRM die Kontaktdaten, so dass die Erreichbarkeit gewährleistet ist.

    Und wir haben gerade eine umfangreiche Umstruckturierung und Massenentlassung mit sehr vielen persönlichen Beratungsgesprächen hinter uns. Selbst dort gab es keinen Grund die Abwesenheit unseres BRV zu diskutieren.


    Und gerade bei der aktuellen Abwesenheit einer Mehrzahl der Belegschaft stellt sich doch die Frage, wer kommt zu einem persönlichem Gespräch? Die Kollegen aus dem Home Office (es ist zumindest unwahrscheinlich) werden nicht extra im Büro aufschlagen, um dem BR mitzuteilen, ich habe ein Problem. Sie werden zum Telefon greifen oder eine Mail versende zumindest im ersten Schritt.


    Mal ganz Kreativ an die Sache heran gegangen: ;)

    Ein Großteil der Belegschaft "darf" im Home Office arbeiten und ist somit vor einem Ansteckungsrisiko geschützt.
    Ein BRM darf generell nicht benachteiligt werden. (Verbot der Benachteiligung und Vorteilnahme im Amt nach BetrVG) Also warum passiert es dann?
    Durch eine Anwesenheitspflicht des BRM wird dieses gezwungen sich einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen und wird weniger geschütz als die Kollegen, wodurch das BRM eindeutig benachteiligt wird.


    Nur mal so ein Gedanke, welcher eine Debatte über richtige und effektive Amtsausübung ausser acht lässt.

    Denn generell finde ich es wichtig, dass es einen Ansprechpartner vor Ort geben sollte, solange dort noch Kollegen über die Flure laufen. Nur ob das der BRV sein muss, das bezweifel ich.

    :) Liebe Grüße


    Ramona

    Einmal editiert, zuletzt von RamonaG ()

  • Ich kann euch noch ein Beispiel geben:


    Wir haben momentan noch keine Betriebsvereinbarung bezüglich Home Office abgeschlossen, die ist gerade in Arbeit.

    Es gibt momentan ein bestehendes für die Pflege, diese hat sich der BRV und der sBRV mal durchgelesen und das einem Anwalt geschickt. Dieser schickte uns einen Entwurf zurück. Dieser war aber natürlich noch nicht fertig.

    Dann zerpflückt das Gremium diese überarbeitete Version und hat nun eine Arbeitsgruppe gegründet um selbst eine BV zu erstellen.

    Heute habe ich mir die mal durchgelesen (soll auf die Tagesordnung zum Diskutieren) und dann lese ich das alle Home Office beantragen können aber nicht die freigestellten. ?! WTF????

    Und die Betriebsratsmitglieder wollen zu jedem nachhause fahren um zu kontrollieren ob die Arbeitsschutzbestimmungen gegeben sind. ich fass mir nur noch an den Kopf.

  • alle Home Office beantragen können aber nicht die freigestellten.

    Für mich würde es dann auch heißen, dass wenn die BRs sich zeitweilig für BR-Arbeit freistellen lassen (Sitzungsvorbereitung, Sitzung,...) dürfte das auch nur im Betrieb und nicht im HomeOffice stattfinden. Denn zu dieser Zeit sind die normalen BRs ja auch freigestellt. Würde dann heißen, dass generell nur im Betrieb BR-Arbeit gemacht werden dürfte. Das dürfte nicht im Sinne der Betriebsräte sein.

    Und die Betriebsratsmitglieder wollen zu jedem nachhause fahren um zu kontrollieren ob die Arbeitsschutzbestimmungen gegeben sind

    Klar ist natürlich, dass wenn es hier Defizite bei den Arbeitsschutzbestimmungen gibt (Bürostuhl, Schreibtisch usw.) dann müsste der Arbeitgeber auch zahlen. Ob der das dann in der BV haben will?

  • Wir sind 2,5 Freigestellte und es ist "in der Regel" einer von uns dreien im Büro. Natürlich gibt es auch mal Tage wo einfach nichts anliegt, dass wir zwingend im Büro sein müssten. Die Kollegen können uns aber über Teams/Telefon/Email jederzeit erreichen.


    Unsere BR-Sitzungen halten wir auch ausschließlich über Video ab, da wir ein paar BR-Kollegen haben, die an ihrem Arbeitsplatz bzw. Zuhause nicht die Möglichkeit haben, per Video an der Sitzung teilzunehmen, kommt dann einer von uns rein und richtet denen alles ein.


    Genauso würfeln wir Personalnummern und halten so zufällig Rücksprache mit Kollegen, wenn es dann jemanden aus der Produktion trifft, richten wir das in unserem Sitzungsraum ebenfalls entsprechend ein und ich sitze einen Raum weiter für ggf. "Techsupport".


    Sollte dann doch mal kurzfristig eine Präsenz nötig sein, dann kann ich auch schnell rein Fahren da ich nur 4km vom Unternehmen weg wohne.


    Achso Edit sagt noch: Unter "normalen Umständen" finde ich auch, dass ein BR ins Unternehmen gehört, gar keine Frage. Aber wir haben nunmal keine normalen Umstände und ich sehe in den Maßnahmen sowohl einen Gesundheitsschutz für unsere Kolleginnen und Kollegen als auch für uns selbst.

  • Gestern kam noch unser Anwalt und der war fassungslos. Er meinte das wäre ein absoluter Vertrauensbruch das die freigestellten kein Home Office beantragen dürfen. Er meinte ob wir weniger wert wären?

    Er meinte auch, das wir sofort die Arbeitsgruppe auflösen sollten und sie aus allen Ausschüssen entfernen sollten.

  • Er meinte auch, das wir sofort die Arbeitsgruppe auflösen sollten und sie aus allen Ausschüssen entfernen sollten.

    Hoooooo.... immer langsam mit den jungen Pferden!


    Man muss ja das Kind nicht gleich mit dem Bade ausschütten, oder?


    Ja klar haben die Kollegen sich hier verrannt, aber ich denke es hilft mehr, ihnen hier ihren Irrtum vor Augen zu führen und sie einfach mal zu Fragen, "wie sie auf das schmale Brett kommen", dass das eine sinnvolle Regelung wäre? Einfach mal fragen, inwiefern sie der Meinung wären, dass sich das mit dem Maßregelungsverbot des § 119 BetrVG verträgt.


    Sie jetzt gleich "kalt zu stellen" würde a) die Fronten verhärten und b) dazu führen, dass sich zukünftig niemand mehr für Ausschussarbeit meldet, wenn eine falsche Meinung/falsche Beurteilung der Sachlage derart drastische Konsequenzen hat.


    Und sollten sie tatsächlich mit ihrer Meinung/Einstellung die Mehrheit im Gremium bilden, bleibt doch immer noch der Weg zu sagen: ok, dann war es das für uns mit der Freistellung.... ob es da ist, was sie wollen?

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  • Ja klar haben die Kollegen sich hier verrannt, aber ich denke es hilft mehr, ihnen hier ihren Irrtum vor Augen zu führen und sie einfach mal zu Fragen, "wie sie auf das schmale Brett kommen", dass das eine sinnvolle Regelung wäre? Einfach mal fragen, inwiefern sie der Meinung wären, dass sich das mit dem Maßregelungsverbot des § 119 BetrVG verträgt.

    das würde in der nächsten Sitzung auch passieren! gibt genug Gründe die absolut dagegen sprechen.

    Sie jetzt gleich "kalt zu stellen" würde a) die Fronten verhärten und b) dazu führen, dass sich zukünftig niemand mehr für Ausschussarbeit meldet, wenn eine falsche Meinung/falsche Beurteilung der Sachlage derart drastische Konsequenzen hat.


    Und sollten sie tatsächlich mit ihrer Meinung/Einstellung die Mehrheit im Gremium bilden, bleibt doch immer noch der Weg zu sagen: ok, dann war es das für uns mit der Freistellung.... ob es da ist, was sie wollen?

    Die Fronten sind sowieso verhärtet. Das würde den Kohl auch nicht mehr fett machen!


    und zu deinem letzten Abschnitt, denke ich schon das sie das wollen, allerdings haben sie die Tragweite,was dann passiert noch nicht erfasst.