Gleichbehandlungsgrundsatz Kaffeemaschine

  • Hallo zusammen,

    wir haben bei uns der Firma Kaffeeautomaten in der Produktion, an denen Mitarbeiter ihren Kaffee bezahlen müssen und wir haben Kaffeeautomaten in den Büros der Angestellten, die für ihren Kaffee nichts bezahlen müssen.

    Fällt soetwas unter dem o.g. Gleichbehandlungsgrundsatz, oder darf der Chef willkürlich sagen: "Die einen bezahlen, die anderen nicht."


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Gruß Sebastian

  • Hallo Sebastian,


    klar seid ihr in der Mitbestimmung. Aber achtet bei solchen Sachen darauf, was ihr erreichen wollt und was ihr aller Wahrscheinlichkeit nach erreichen werdet.


    Eine Gleichbehandlung kann auch so aus schauen: "OK, dann zahlen ab sofort alle für den Kaffee!" Und das wird dann auf der nächsten Betriebsversammlung und auch sonst in Gesprächen schön breitgetreten, dass der AG ja gerne weiterbezahlt hätte, aber der böse Betriebsrat hat hiergegen interveniert und deshalb war er gezwungen, ab sofort keinen Kaffee mehr zu spendieren. Nur noch die leitenden Angestellten bekommen jetzt Kaffee umsonst.


    Ihr solltet euch mal überlegen, ob ihr da eventuell eine Neiddebatte führt.

    Wobei ich auch sagen muss, dass es bei uns ebenso ist, aber dafür auch der Kaffee aus dem Automaten bezuschusst ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Was spricht dagegen, wenn ein paar MA in der Produktion ihre alte Kaffeemaschine den Kollegen zur Verfügung stellen und jeder abwechselnd Kaffee mitbringt?

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Was spricht dagegen, wenn ein paar MA in der Produktion ihre alte Kaffeemaschine den Kollegen zur Verfügung stellen

    Die Verantwortung des AG für die Betriebssicherheit und der dort aufgestellten Maschinen... (insbesondere der Hang der AN hier mit Mehrfachsteckern lange Ketten zu bilden und an jedem Mehrfachstecker trotzdem noch 2 - 3 Kaffeemaschinen zu betreiben... (und ja, das habe ich genau so im Original miterlebt!!!))



    Fällt soetwas unter dem o.g. Gleichbehandlungsgrundsatz

    Klar fällt es das.


    Gleichwohl haben die Kollegen natürlich Recht, dass es schwer wird hier eine "Zahlpflicht" für alle einzuführen. Faktisch werdet ihr tun können, was ihr wollt - am Ende wird sich immer wer beschweren...


    Vorschlag (der nicht von mir stammt, sondern ich kenne das Unternehmen, wo das so umgesetzt wurde):

    redet mit eurem AG. Der soll alle Kaffeemaschinen auf "Zahlbetrieb" umstellen. Um aber gleichzeitig zu signalisieren, dass er sich nicht an den AN bereichern will, verpflichtet er sich, die Einnahmen aus dem Kaffee zu spenden. Das lässt sich "Publikumswirksam" als "Kaffee für den guten Zweck" vermarkten. Alle AN sind gleichgestellt und alle haben das Gefühl noch etwas Gutes zu tun.


    (Historischer Hintergrund für diese Ungleichbehandlung ist vermutlich, dass sich ein Kaffee im Büro ja so ohne weiteres "nebenbei trinken" lässt, sprich die Effizienz leidet nicht unter dem Kaffee. Anders sieht es in der Produktion aus. Da muss die Arbeit eingestellt werden um einen Kaffee zu trinken...)


    Steuerrechtlich ist das übrigens auch nicht so ohne. Während Kaffee im Bürobetrieb sehr weit verbreitet (üblich) ist, würde er in der Produktion vermutlich sofort einen "geldwerten Vorteil" darstellen. D.h. der Weg ihn für alle umsonst zu machen, zieht direkt das nächste Problem nach sich!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Eine Gleichbehandlung kann auch so aus schauen: "OK, dann zahlen ab sofort alle für den Kaffee!" Und das wird dann auf der nächsten Betriebsversammlung und auch sonst in Gesprächen schön breitgetreten, dass der AG ja gerne weiterbezahlt hätte, aber der böse Betriebsrat hat hiergegen interveniert und deshalb war er gezwungen, ab sofort keinen Kaffee mehr zu spendieren. Nur noch die leitenden Angestellten bekommen jetzt Kaffee umsonst.

    Der eine könnte sagen Neiddebatte, ich behaupte es ist ungerecht.

    Dieses Szenario wäre durchaus denkbar bei unserem Chef. Darüber haben wir uns auch schon Gedanken gemacht. Leider dürfen wir auch keine Kaffeemaschine von Privat mitbringen Leider wird der Kaffee bei uns in der Produktion aber auch nicht bezuschusst. Wir haben aber ein Büro in der Produktion, da sitzen die Arbeitsvorbereiter und Produktionsleiter drin. Die haben auch einen Vollautomat, normalerweise müsste man so frei sein, sich einfach einen Kaffee dort abzuholen.

    Danke für die Antworten bisher.

  • In unserem Fall hat der AG auf kostenpflichtigen Kaffee für alle umgestellt, hat aber seinen "Zuschuss" in gleicher Höhe beibehalten. Der wird jetzt nur auf alle verteilt. Jetzt zahlen alle gleich für den Kaffee, aber halt auch nur 20 Cent pro Tasse.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Weshalb wäre der geldwerte Vorteil im Büro anders zu werten als in der Produktion?

    Sorry, um Dir das en détail zu erklären, müsste ich viel tiefer ins Einkommensteuergesetz einsteigen als mir lieb ist.


    Was ich mir irgendwann mal gemerkt habe: Nicht jedes "Goodie", dass ich als AG meinen AN zukommen lasse, ist in jedem Fall auch ein geldwerter Vorteil. (Plakatives Beispiel: Würde mir mein AG jede Woche eine Kiste Bier schenken, wäre das ganz klar ein typischer Fall von geldwertem Vorteil. Ist mein AG aber eine Brauerei, darf er das ohne weiteres tun. (Auch da gibt es Grenzen, klar, aber die liegen ganz woanders.))


    Sprich, auch die Steuergesetzgebung geht von einer gewissen "Branchenüblichkeit" aus. Und da kostenloser Kaffee in Bürojobs weit verbreitet ist (anders als im sogenannten gewerblichen Umfeld), könnte ich mir vorstellen, dass es hier tatsächlich eine steuerliche Ungleichbehandlung gibt. (Ob es die im konkreten Fall wirklich gibt weiß ich nicht, aber die Tatsache, dass der AG das bisher so handhabt spricht m.E. dafür.)

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  • insbesondere der Hang der AN hier mit Mehrfachsteckern lange Ketten zu bilden und an jedem Mehrfachstecker trotzdem noch 2 - 3 Kaffeemaschinen zu betreiben... (und ja, das habe ich genau so im Original miterlebt!!!))

    Und Du hast nichts gesagt, auch nicht die FASi eingeschaltet? ;)

  • Weshalb wäre der geldwerte Vorteil im Büro anders zu werten als in der Produktion?

    Nein, das ist tatsächlich im Büro nicht anders als in der Produktion. Daher haben wir im Büro eine Kaffeekasse und einer sammelt Geld bei den MA und holt den Kaffee. Zusätzlich kauft auch der AG Kaffee, da in den Maschinen im Büro für AN und für Kundenbesuche gekocht wird. Der Prüfer vom Finanzamt hielt das für o.k. In der Produktion werden die Automaten bezuschusst.

    Aber das war nicht die eigentliche Frage.

    Auch wenn sich hinterher die Angestellten beschweren, im Zuge der Gleichberechtigung (und um das Steuerproblem loszuwerden) würde ich versuchen mit dem AG zu verhandeln, dass beide Automaten bezuschusst werden und der MA einen Teil selber zahlt.

    Ich glaube auf Dauer ist eine Gleichberechtigung hier auch besser fürs Betriebsklima, aber ob das in eurem Betrieb ein Argument ist müsst ihr selbst entscheiden. Vielleicht hat der AG auch bedenken, dass in der Produktion dann nur noch am Kaffeeautomat gestanden wird. Dann solltet ihr Regelungen treffen und den Kollegen auch eindringlich sagen: "wenn ihr es übertreibt stellt der AG das auch schnell wieder ein".

  • Wenn der Arbeitgeber Kaffee (mit oder ohne Gebäck), Sprudel oder trockene Brötchen bei der Arbeit spendiert, handelt es sich nicht um einen geldwerten Vorteil im Sinne der Steuergesetzgebung.