Hallo zusammen,
wir haben bei uns der Firma Kaffeeautomaten in der Produktion, an denen Mitarbeiter ihren Kaffee bezahlen müssen und wir haben Kaffeeautomaten in den Büros der Angestellten, die für ihren Kaffee nichts bezahlen müssen.
Fällt soetwas unter dem o.g. Gleichbehandlungsgrundsatz, oder darf der Chef willkürlich sagen: "Die einen bezahlen, die anderen nicht."
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß Sebastian