Teilfreistellung und Freizeitausgleich

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe eine Teilfreistellung zu 50% und für die BR Arbeit 20 Stunden / Woche zur Verfügung.

    Nun kommt es vor, dass wir einmal im Monat unsere dicken Tage haben: BR-Ausschusssitzung, BR-Sitzung und Monatsgespräch. Diese Tage umfassen 10-12 Stunden. Für mich fällt an diesen Tagen 4 Stunden Mehrarbeit an.


    Gerne würde ich diese 4 Stunden an den BRTagen abbauen, wo wir nur eine Sitzung haben. Nun müsste ich aber an BRTagen, an denen wir nur eine Sitzung haben, doch theoretisch wieder an meinen Arbeitsplatz gehen, wenn die Sitzung vorbei ist bzw. die Arbeit für den Tag erledigt. Ein Abbau der durch BR erzeugten Mehrstunden scheint somit fast gar nicht möglich.


    Ich würde mein Stundenkonto gerne "sauber" halten, d.h. regelmäßige Mehrarbeit, die durch die BR Tätigkeit anfällt, möchte ich auch in diesem Rahmen abbauen. Umgekehrt möchte ich Mehrstunden, die bei meiner regulären Arbeit entstehen, auch an meinen regulären Arbeitstagen abbauen.

    Alles andere würde aus meiner Sicht zu einem Ungleichgewicht führen, dass gegen die 50% Freistellung spricht.


    Danke Struggler

  • Ok, habe den Post jetzt zweimal gelesen... und kein Fragezeichen entdeckt.


    Dann drehen wir den Spieß einfach um, und ich stelle Fragen...


    Gerne würde ich diese 4 Stunden an den BRTagen abbauen, wo wir nur eine Sitzung haben.

    Und warum tust du das dann nicht?


    Nun müsste ich aber an BRTagen, an denen wir nur eine Sitzung haben, doch theoretisch wieder an meinen Arbeitsplatz gehen, wenn die Sitzung vorbei ist bzw. die Arbeit für den Tag erledigt.

    Wer sagt das? Wo steht das?


    Ich würde mein Stundenkonto gerne "sauber" halten, d.h. regelmäßige Mehrarbeit, die durch die BR Tätigkeit anfällt, möchte ich auch in diesem Rahmen abbauen.

    Mir ist gerade nicht klar, was du mit "in diesem Rahmen" meinst. Verstehe ich das richtig, dass du pro Woche möglichst exakt 20 Stunden BR und 20 Stunden "normale Arbeit" (was auch immer das in deinem Fall ist) erledigen willst?

    Würde es dir helfen, wenn du das nicht wochen- sondern monatsweise betrachten würdest?


    Wie ist deine 50% Freistellung geregelt? Jeden Tag 4 Stunden? Oder zweieinhalb Tage pro Woche? Oder abwechselnd 2 und 3 Tage pro Woche?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wie ist deine 50% Freistellung geregelt? Jeden Tag 4 Stunden? Oder zweieinhalb Tage pro Woche? Oder abwechselnd 2 und 3 Tage pro Woche?

    Ich habe einen ganzen BR Tag, da finden unsere Sitzungen statt. Einen anderen Tage hab ich dann als Ausgleich einen vollständigen Tag ohne BR Arbeit. Die restlichen Tage unter der Woche ist 4 Stunden normale Arbeit und 4 Stunden BR.

    Mir ist gerade nicht klar, was du mit "in diesem Rahmen" meinst. Verstehe ich das richtig, dass du pro Woche möglichst exakt 20 Stunden BR und 20 Stunden "normale Arbeit" (was auch immer das in deinem Fall ist) erledigen willst?

    Würde es dir helfen, wenn du das nicht wochen- sondern monatsweise betrachten würdest?

    Ja, genau.


    Und so will ich es eigentlich auch umsetzen. Wir haben monatlichen einen Tag mit 9.00 BR Ausschuss-Sitzung, BR Sitzung und am am späten Nachmittag das Monatsgespräch. Bis ich mit der Nachbearbeitung fertig bin, ist es 21.00 Uhr.

    Andere Tage haben wir nur den Ausschuss, da würde es sich anbieten, die "Mehrstunden", die durch BR-Arbeit anfallen, eben auch in diesem BR-Rahmen auszugleichen, um einen sauberen Schnitt zu haben im Monat zu haben.


    Aber wenn es problemlos möglich ist und ich nicht verpflichtet bin, mich an den Tagen wieder am Arbeitsplatz zu melden, dann ist das alles ja kein Problem. Dann würde ich den Ausgleich nur dem BRV und meinem Vorgesetzten anzeigen.

  • Ich habe einen ganzen BR Tag, da finden unsere Sitzungen statt.

    Damit hast du doch alles, was du brauchst. Einen Tag im Monat hast du hier halt mehr zu tun, die anderen Tage im Monat weniger. Aber es ist doch immer klar, dass du an diesem Tag nur für den BR tätig bist. Mehr braucht es doch gar nicht.


    Wobei ich mich dem hier

    würde ich dringend empfehlen eure Planung noch mal zu prüfen. Das solche Tage wirklich effektiv sind wage ich kaum zu glauben.

    grundsätzlich anschließen würde. Warum organisiert ihr das nicht so, dass ich auch die Ausschusssitzungen über die Wochen verteilt? (Aber das ist natürlich nur eine Einschätzung am grünen Tisch. Letztlich ist das eure Entscheidung.)

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  • Wichtig ist das ein Schichtplan existiert aus dem hervorgeht wann die 20h BR Freistellung genommen werden. Wenn es dann die BR Tätigkeit zulässt das in der verbliebenen , schon als Freigestellt geplanten Zeit abgesetzt werden kann, dann bitte. Diese Zeit steht ja in der Selbstverwaltung. Wenn aber die verbliebene Freigestellte Zeit nicht ausreicht dann kann man eben nur in der Produktionsseitig geplanten Zeit absetzen. Allgemein sind ja BR Arbeitszeiten durchaus unterschiedlich lang und können je nach Arbeitsaufwand schon mal mehr Zeit in Anspruch nehmen, soll heißen ein nicht freigestellter braucht heute 1h und in einer Woche 3h für BR Arbeit. Wenn in deinem Fall 20h die Woche nicht ausreichen dann werden es eben mehr, auf kosten der Produktionszeit. Ich persönlich bin auch 50% Freigestellt und leiste sie alle 14 Tage. Wenn dazwischen BR Arbeit anfällt, Sitzungen usw. dann geht das auch zusätzlich auf " kosten " der normalen Produktionsseitig verplanten Zeit.

  • Hallo Struggler,


    wenn ich das richtig verstanden habe, würdest du gerne deine "Mehrarbeit" als BR auch wieder in deiner BR-Freistellung abbauen. Dies finde ich ein wenig seltsam.


    Du bist als BR zu 50% teilfreigestellt (§38 BetrVG) das heißt, du bist wahrscheinlich in einem Betrieb mit über 200 MA.

    Normalerweise habe ich da als Freigestellter so viel Arbeit, dass ich mich den ganzen Tag als BR beschäftigen kann.


    Wenn du dann noch zusätzliche Freistellungen brauchst, weil eben in einer gewissen Zeitspanne im Monat zusätzliche Termine anfallen, dann geschieht diese Freistellung im Rahmen des §37 II BetrVG und das bedeutet, dass du von deiner Arbeit freigestellt werden musst. Nicht von deiner BR-Tätigkeit. Von daher würde es sich widersprechen, wenn du deine Mehrarbeit als BR während deiner Freistellung abfeierst.


    Sollte es aber wirklich so sein, dass du ohne Probleme während deiner Teilfreistellung deine Überstunden abbauen kannst, bin ich wieder bei meinen Vorschreibern: Dann solltest du dir überlegen, ob eure Organisationsplanung in Ordnung ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • wir haben die Freistellung auf BRV und stellv BRV zu je 50% geteilt, alles was mehr an BR-Arbeit anfällt wird dann von den 50%-Arbeitanteil abgezogen.

    Somit entsteht gar kein Überstundenanteil für den BR-Anteil von 50%.


    Sollte ich dann für die Erledigung der "normalen Arbeit" Plus-Stunden aufbauen, muss ich diese natürlich auf während der "normalen Arbeit" abbauen.


    BR-Arbeit geht erstmal vor, also kann sich die Frage eigentlich nicht stellen von welchem Anteil man die Plus-Stunden abbaut (she ich so)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wir haben monatlichen einen Tag mit 9.00 BR Ausschuss-Sitzung, BR Sitzung und am am späten Nachmittag das Monatsgespräch. Bis ich mit der Nachbearbeitung fertig bin, ist es 21.00 Uhr.

    eigentlich haben meine Vorredner schon alles gesagt, aber ich finde der Satz von dir bedarf nochmal einiger Worte:


    einen 12-Stunden-Tag mit Sitzungen und Monatsgespräch alles zusammen ist doch für jedes Mitglied eine Qual.

    Da müsst ihr dran, ich als AG würde ich euch da auch drauf hinweisen, denn es ist ja, zumindest mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, überhaupt nicht notwendig alle Termine so zusammen zuhäufen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich vermute mal (sag mir wenn ich mich irre), Dein eigentliches Problem ist folgendes:

    Du würdest die "BR-Mehrarbeit" gerne an den Tagen abbauen, an denen Du nur eine Ausschusssitzung hast, aber das sind Tage an denen Du 4 Stunden BR und 4 Stunden normale Arbeit hast. Also kommst Du morgens gleich zur Sitzung und wenn die vorbei ist, könntest Du eigentlich Deine Stunden abbauen, musst aber ja Nachmittags wieder für 4 Stunden normale Arbeit anrücken. Soweit richtig?

    Wenn dem so ist, würde ich versuchen den Zeitpunkt der Ausschusssitzungen zu ändern. Man könnte z.B. 2 Stunden später anfangen, so könntest Du gleich morgens 2 Stunden später kommen (und Stunden abbauen), dann Sitzung und gleich im Anschluss normale Arbeit.

    Da Sitzungen aber von der Länge durchaus variieren können, würde ich idealer Weise versuchen zu organisieren, an diesen Tagen die normale Arbeit auf den Morgen/Vormittag zu verlegen und direkt im Anschluss die Sitzung durchzuführen. Dann kannst Du nach der Sitzung nach Hause gehen und Deine Stunden abbauen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Und wenn du jede Woche 40 h BR Arbeit leisten würdest, das bedeutet doch nicht, dass du deine 20 h "Regelarbeit" noch dranhängst.

    Durch die Freistellung stehen Dir mindestens 20 h für die BR Arbeit zur Verfügung.

  • Hmm ich verstehe zwar deinen Ansatz, bin aber da bei uns doch froh, dass wir das sehr "pragmatisch" gelöst haben, bei unserer Kollegin die 50% freigestellt ist.


    Sie macht jede Woche 2,5 Tage BR. Wobei sowohl an ihrem "BR-Tag" als auch an ihrem "Arbeits-Tag" es vorkommen kann, dass aus dem "anderen Job" eine Besprechung rein rutscht. So lange sich das etwa die Waage hält ist auch alles gut.

    Wenn sie aber selbst sieht, dass in die eine oder andere Richtung ein Ungleichgewicht ist, dann trägt sie sich selbst einen Blocker in den Terminkalender ein, wo sie dann als Ausgleich das jeweils andere macht.


    Mit ihrer "normalen Führungskraft" stimmt sie solche Dinge dann kurz ab und dann passt es.

    Bezüglich Freischichten macht sie die einfach wann es ihr passt und stimmt das dann, je nachdem welcher Tag es ist, mit uns und/oder ihren Kollegen aus der Abteilung ab. Sie macht das jetzt schon 3 Jahre und wir hatten noch nie Probleme damit.


    Auch wenn es schon gesagt wurde, aber euren 12h BR-Tag müsst ihr dringend überdenken. Ich bin ja was die zeitliche Lage von Besprechungen angeht auch sehr flexibel aber das is echt zu krass.

  • Also kommst Du morgens gleich zur Sitzung und wenn die vorbei ist, könntest Du eigentlich Deine Stunden abbauen, musst aber ja Nachmittags wieder für 4 Stunden normale Arbeit anrücken. Soweit richtig?

    Nein, nicht ganz.

    Der BR Tag ist komplett für BR reserviert - daher mein Gedanke, was ich an diesen Tagen an Mehrarbeit habe, eben an einem anderen dieser BR Tage entsprechend auszugleichen.


    Auch wenn es schon gesagt wurde, aber euren 12h BR-Tag müsst ihr dringend überdenken. Ich bin ja was die zeitliche Lage von Besprechungen angeht auch sehr flexibel aber das is echt zu krass.

    Das ergibt sich bei uns im Grunde:

    Wir haben wöchentlich die Ausschusssitzung (9.00 - 11.30) , 2wöchentlich die BRSitzung (13.00 - 15.00) und 4wöchentlich das Monatsgespräch mit unserem AG (16.00 - 18.00). Danach mache ich noch einen Teil der Protokolle. Damit ist dieser Tag komplett voll. Deshalb bietet es sich an, die 4 Stunden an z.b. dem Tag auszugleichen, wo nur die Ausschusssitzung ansteht.

  • So nebenbei, Protokolle kann man auch noch am nächsten Tag fertig schreiben. Und somit die langen Tage vermeiden. Zumal ein regelmäßiger 12 Stunden-Tag ja nicht wirklich optimal ist. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz für die Ehrenamtstätigkeit nicht in aller Schärfe gilt, so sollte man als BR auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wie will ich bitte sehr, engagierte und übermotivierte Mitarbeiter dazu bringen, sich ans Arbeitszeitgesetz zu halten, wenn ich mir selbst alle 4 Wochen eine Ausnahme genehmige?

  • Das ergibt sich bei uns im Grunde:

    Wir haben wöchentlich die Ausschusssitzung (9.00 - 11.30) , 2wöchentlich die BRSitzung (13.00 - 15.00) und 4wöchentlich das Monatsgespräch mit unserem AG (16.00 - 18.00). Danach mache ich noch einen Teil der Protokolle

    Die Zeiten sind doch nicht "gottgegeben", das legt ihr als BR doch selber fest! Daher nein, es ergibt sich nicht im Grunde, sondern ihr wollt es so!

  • Die Zeiten sind doch nicht "gottgegeben"

    Blasphemie! So fingen früher schon alte Urkunden an, so beginnen unsere Beschlüsse noch heute: "Wir, Betriebsrat von Gottes Gnaden, haben in Unserer Weisheit beschlossen, ..."


    Nicht gottgegeben... also wirklich... ts...


    (Verfasser nach Diktat ins Mauseloch verkrochen)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Nein, nicht ganz.

    Der BR Tag ist komplett für BR reserviert - daher mein Gedanke, was ich an diesen Tagen an Mehrarbeit habe, eben an einem anderen dieser BR Tage entsprechend auszugleichen.

    Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber denn verstehe ich Dein Problem nicht. Weil:

    Ich habe einen ganzen BR Tag, da finden unsere Sitzungen statt. Einen anderen Tage hab ich dann als Ausgleich einen vollständigen Tag ohne BR Arbeit. Die restlichen Tage unter der Woche ist 4 Stunden normale Arbeit und 4 Stunden BR.

    Wenn Du jede Woche 1 Tag BR, 1 Tag normale Arbeit und 3 Tage 50/50 hast, was hält Dich davon ab an den BR-Tagen (an denen nur Ausschusssitzung ist) Deine Stunden abzubauen? Wieso solltest Du...

    Nun müsste ich aber an BRTagen, an denen wir nur eine Sitzung haben, doch theoretisch wieder an meinen Arbeitsplatz gehen, wenn die Sitzung vorbei ist bzw. die Arbeit für den Tag erledigt.

    ...wenn Du an diesen Tagen für BR freigestellt bist?


    Oder machst Du nur in den Wochen, in denen die langen BR-Tage sind 1 Tag BR, 1 Tag normale Arbeit und 3 Tage 50/50 und in den anderen Wochen immer 50/50?


    Also wenn Du den ganzen Tag für BR freigestellt bist, musst Du an diesem nicht an Deinen Arbeitsplatz gehen und wenn Du nur den halben Tag freigestellt bist, dann...

    Man könnte z.B. 2 Stunden später anfangen, so könntest Du gleich morgens 2 Stunden später kommen (und Stunden abbauen), dann Sitzung und gleich im Anschluss normale Arbeit.

    Da Sitzungen aber von der Länge durchaus variieren können, würde ich idealer Weise versuchen zu organisieren, an diesen Tagen die normale Arbeit auf den Morgen/Vormittag zu verlegen und direkt im Anschluss die Sitzung durchzuführen. Dann kannst Du nach der Sitzung nach Hause gehen und Deine Stunden abbauen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Blasphemie! So fingen früher schon alte Urkunden an, so beginnen unsere Beschlüsse noch heute: "Wir, Betriebsrat von Gottes Gnaden, haben in Unserer Weisheit beschlossen, ..."

    Naja, hier muss schon gesehen werden, dass das Gremium als Ganzes seine Abläufe festlegt und sich das einzelne BRM dann mit den mehrheitlich beschlossenen Abläufen arrangieren muss.


    Auch wenn das Arbeitszeitgesetz für die Ehrenamtstätigkeit nicht in aller Schärfe gilt, so sollte man als BR auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wie will ich bitte sehr, engagierte und übermotivierte Mitarbeiter dazu bringen, sich ans Arbeitszeitgesetz zu halten, wenn ich mir selbst alle 4 Wochen eine Ausnahme genehmige?

    In diese Richtung argumentierte auch unser heutiger Referent bei der BetrVG Schulung. Das brachte dann doch einige Menschen zum Nachdenken, weshalb wohl die Sitzungstermine demnächst überdacht und neu sortiert werden.