Als großes Problem bei der Betriebsratsgründung sehe ich, dass es sich meist um eine kleine Gruppe von Initiatoren handelt, die schon bei der Nennung des Unworts „Betriebsrat“ Repressalien der Unternehmensführung ausgesetzt sind. Ich gehe gerade mit der Idee schwanger einen gemeinnützigen Verein zu gründen, um den Mitarbeitern eine geschützte Plattform anzubieten, eine Wahl zu initiieren. Die Vorgehensweise könnte ich mir wie folgt vorstellen:
- Jedes Vereinsmittglied kann eine Firma vorschlagen für deren Mitarbeiter der Verein dann aktiv die Installation eines Betriebsrates unterstützen soll.
- Der Vereinsvorstand priorisiert monatlich die Liste der vorgeschlagenen Projekte anhand der finanziellen, personellen Ressourcen des Vereins und Anzahl der jeweilig in den Firmen betroffenen Mitarbeiter.
- Anhand der Firmenorganisation und Größe wird vom Vorstand eine Mindestanzahl von Vollmachten (siehe Punkt 5) festgelegt. Z.B.: Für eine Firma mit 1000 Mitarbeiter an nur einem Standort muss die Mindestanzahl von 75 Vollmachten erreicht werden, um einen Fachanwalt zu beauftragen und den Prozess zu starten.
- Wurde eine Firma ausgewählt, werden deren Mitarbeiter aktiv über Social Media, Post, Plakat usw. beworben, dem Verein beizutreten und die Firma wird namentlich auf der Homepage des Vereins genannt.
- Die Vollmacht, dass der vom Verein beauftragte Anwalt, vom Mitarbeiter bevollmächtigt ist, in seinem Namen tätig zu sein, kann jedes Vereinsmitglied ausstellen, wenn es wahlberechtigt für den vorgeschlagenen Betrieb ist.
- Wird innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Betriebes auf der Vereinshomepage die Mindestzahl an Vollmachten nicht erreicht, werden die Aktivitäten für die Mitarbeiter des Betriebs eingestellt und die bereits erstellten Vollmachten werden vernichtet.
- Sobald die Mindestanzahl von Vollmachten erreicht ist, wird im Bereich des für den Arbeitgeber zuständigen Arbeitsgerichts ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verein beauftragt und es werden ihm die Vollmachten übergeben.
- Der Anwalt informiert den Arbeitgeber über die notwendige Durchführung einer Betriebsversammlung als Vorbereitung der Betriebsratswahl nach Betriebsverfassungsgesetz und begleitet diese umfänglich.
Vorteile:
- Die Mitarbeiter bleiben anonym bis der Anwalt beauftragt wird.
- Mitarbeiter werden ermuntert sich für Wahlausschuss und als Betriebsratskandidat aufstellen zu lassen
- Wenn sich 5-10 % der Belegschaft outen sind Repressalien sinnlos.
- Die anwaltliche Betreuung wird Arbeitgeber abschrecken gegen die Mitarbeiter vor zugehen.
Nachteile:
- Je nach Betriebsgröße sind Anwaltskosten von 500 bis 10.000 Euro pro Aktion zu erwarten.
- Spenden für den Verein zu bekommen wird erheblichen Aufwand generieren
- Die Anwaltskosten können nicht als Wahlkosten bei Arbeitgeber geltend gemacht werden.
- Kosten von 12 € Jahresbeitrag und Antrag auf Vereinsmitgliedschaft müssen von jedem investiert werden, ohne Garantie auf Erfolg.
Ich möchte gerne aus Euren Erfolgen, Erfahrungen und Fehlern lernen, um möglichst schnell und erfolgreich den Verein zu gründen und ein erstes Projekt durchzuführen. Euer Feedback soll nicht nur Fakten enthalten, es darf gerne auch ein Brainstorming von Ideen und Bauchgefühlen sein.